üblicherweise wird bei solchen gerichtlichen entscheidungen ein gerichtlich beeideter sachverständiger zugezogen. warum entscheidet sich der - bestens informierte - richter dann für den eingriff in die elterlichen rechte und nicht für die plasmaexpander?
Das geschieht nicht generell. Sehr oft findet man gemeinsm mit den Eltern eine alternative Behandlungsform. Schlimm ist nur, dass die Wogen sehr oft hochschaukeln und der sachliche Aspekt in den Hintergrund rückt.
Ich habe es diesmal nicht ausdrücklich dazu geschrieben, aber ich beziehe mich immer auf österreich. die rechtliche lage kannst du in dem - leider sehr teuren, aber für nichtjuristen gut verständlichen - "Handbuch Medizinrecht" aus dem Manz-Verlang nachlesen oder in der Fachzeitschrift "Recht der Medizin".
Danke, ich habe beides. Auch das Ärztegesetz (Stellamor-Steiner) von Manz.
Versuch es mal über ORF.at, dann kannst du den Zeitrahmen eingrenzen, was bei RIS.at die Suche leichter macht. Müsste etwa ein bis eineinhalb Jahre aus sein.