Bluttransfusionen

Sind Bluttransfusionen wichtig und retten Leben?

  • Ja!

    Stimmen: 48 81,4%
  • Nein!

    Stimmen: 11 18,6%

  • Umfrageteilnehmer
    59
  • Umfrage geschlossen .
Schönen Guten Morgen! :liebe1:

Nun mal eine Frage: Was könnte ein Arzt dagegen haben, wenn ich bei einer bevorstehenden Operation auf Plasmaexpander statt Transfusionen bestehe?

Wenn das Risiko wirklich geringer ist, so wäre doch nichts dagegen einzuwenden? Ich kann mir nicht vorstellen, dass Ärzte eine OP deshalb verweigern würden.

Ich bin überzeugt davon, dass man sich da als Patient sehr wohl durchsetzen kann. Und wenn das viele machen, wird es vielleicht ein Umdenken geben...

Liebe Grüße
Reinfriede
 
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hi reinfriede,

ich kann mir schon vorstellen, dass der arzt die op deswegen verweigert. ich bin aber auch der meinung, dass ich das dem arzt zugestehen muss: wenn er - aus welchen gründen auch immer - eine op nur mit konserven machen will, ist es nur fair, dies offen auszusprechen. nach § 110 StGB ist eine heilbehandlung ohne zustimmung strafbar (außer im notfall).
der regelfall wird ja sein, dass der arzt es mit dem patienten diskutiert und eine einigung gefunden wird, zeugen jehovas werden ja auch behandelt.
ich bin absolut nicht davon überzeugt, dass expander immer der bessere weg sind, aber sollte ich in die situation kommen, werde ich jedenfalls genau nachfragen.
 
Mondkriegerin schrieb:
eine rechtswirksame einwilligung in eine behandlung ist nur bei einer gültigen aufklärung möglich. blosses unterschreiben von aufklärungsbögen reicht dazu NICHT aus! unterlässt der arzt die ordnungsgemäße aufklärung, haftet er sogar für typische operationsrisken und auch dann, wenn kein behandlungsfehler vorliegt. österreichische rechtslage, eindeutige judikatur.

Das ist eine Beweisfrage. Beweise einmal, dass du wirklich nicht aufgeklärt wurdest, wenn der Mediziner mit dem unterschriebenen Blatt Papier als Beweis herumfuchtelt. Da steht dann aussage gegen Aussage. Du hast mit der Unterschrift erklärt, dass du aufgeklärt wurdest. Wir konnten nicht beweisen, dass man uns im Zuge der Impfung nicht aufgeklärt hat.

Ich kenne wenige, die sich getraut haben, die Unterschrift zu verweigern, oder die inakzeptable Punkte in der Aufklärung gestrichen haben. Meistens haben dann die Ärzte ordentlich Druck gemacht, obwohl es ein verbrieftes Patientenrecht ist.

Mein Freund ist Strafverteidiger und er sagt: "Recht bekommt in Österreich nicht der, der Recht hat, sondern der, der besser und glaubhafter Lügen kann." Prost Mahlzeit.

Dafür hat ein anderer Freund jetzt ein sensationelles OLG-Urteil im Hinblick auf Kurpfuscherei erwirkt. Nun heißt es aufatmen für alle Energetiker.

LG
Sysco
 
Mondkriegerin schrieb:
ich bin absolut nicht davon überzeugt, dass expander immer der bessere weg sind, aber sollte ich in die situation kommen, werde ich jedenfalls genau nachfragen.

Ich kenne keine Situation, wo Blut besser und/oder sicherer wäre.

Nachtrag zum vorangegangenen Eintrag:
Die Ärzteschaft hat eine breite Lobby, man pinkelt sich auch ungern selber ans Bein. Sachverständigengutachten gegen Ärzte werden auch wiederum von Ärzten gemacht.

LG
Sysco
 
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hi sysco,

das stimmt so nicht ganz. grundsätzlich trägt natürlich der kläger die beweislast, dh, wer einen behandlungsfehler behauptet muss ihn beweisen. das ist naturgemäß so gut wie unmöglich. ABER bei der aufklärung gibt es beweislastumkehr: der arzt muss beweisen, dass er aufgeklärt hat! und dafür reicht ein aufklärungsbogen mit unterschrift nicht aus! auf dem bogen müsste zusätzlich vermerkt sein, welche fragen der patient gestellt hat (oder ob er darauf verzichtet hat, was auch möglich ist), wo und wann genau die aufklärung stattfand, wer anwesend war...
wie lang ist die op deiner mutter her? vielleicht kann man noch etwas machen, setzt euch bitte mit dem patientenanwalt des bundeslandes, wo die op stattgefunden hat, in verbindung! bei der impfung wird es das gleiche sein, du kannst die aufklärung nicht beweisen, aber der arzt auch nicht.
du kannst dir in diesem link ein beispiel dafür anschauen, ganz zum schluss (in der zusammenfassung) der arbeit wird ein fall genau beschrieben:
http://www.oegkv.at/uploads/media/ha-fink-marcus.pdf

auch wenn der sachverständige arzt ist heisst es noch lange nicht, dass er die meinung des kollegen teilt. ich habe lange mit gutachtern gearbeitet und viele gutachten gelesen, ich konnte kein "nach-dem-mund-reden" feststellen, sehr, sehr oft hat der gutachter dem behandelnden arzt widersprochen. ich denke eher, dass kein gutachter bereit ist, seinen guten ruf für einen kollegen zu opfern.
 
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