*Leuchtturm*
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es geht um Bewohner einer Pflegeeinrichtung. Genauer gesagt eine relativ junge pflegebedürftige Dame und verschiedene in die jahre gekommene Herren, die die junge Dame gerne - ich sag´s mal so - betatschen und küssen. Die Dame sitzt im Rollstuhl hat einen Schlaganfall und eine Gehirnblutung hinter sich, ist attraktiv, kann aber ihre Situation (nach meiner Einschätzung) nicht mehr realisieren oder sich im Bedarfsfall wehren! Eine richterliche Betreuung ist eingerichtet. Sie tut das ihre bei, um die älteren Herren für sie "Freiwild" werden zu lassen. Wir haben im Kollegenkreis einige Diskussionen hinter uns, das richtige zu entscheiden, wie oder was geschehen kann wenn... - wir kommen zu keiner "guten" Lösung.
Deshalb bitte ich um eure Meinung was ist in dem konkreten Fall als Vorsorge zu treffen. Es gilt der junge Dame ihre Gefühle nicht zu unterbinden, aber sie auch von Schaden zu bewahren.
Deshalb bitte ich um eure Meinung was ist in dem konkreten Fall als Vorsorge zu treffen. Es gilt der junge Dame ihre Gefühle nicht zu unterbinden, aber sie auch von Schaden zu bewahren.