@Emely82 spreche mit einem Ansprechpartner in dem KH, dort gibt es Anlaufstellen, welche sich um Patientenbelange kümmern, es sind meist Freiwillige, im Ehrenamt, schreibe einen Brief mit deinem Anliegen und erkundige dich wo sich in einem naheliegendem Umkreis ein KH befindet, erfrage in beiden KHs per Telefon ob es dort eine solche Anlaufstelle gibt.
Meist ist auf deren Internetseite ein Vermerk in den KHs.
Rufe deine KV an und schildere deinen Fall, ich habe hier die wichtigesten rechtl Grundlagen notiert. Die dir weiterhelfen sollten.
Wenn du das nicht schaffst, frage in deiner Familie, Freunde, dass sie dir damit helfen.
Oder du kannst einer Vertrauensperson hier, dein KH nennen, sie könnte dann im Internet das KH anschauen, dort diese Anlaufstelle finden und sie anrufen.
*
es gibt
* Freie Arztwahl
* Freie Krankenhauswahl
* Recht auf umfassende und verständliche Aufklärung
* Recht auf eine Zweitmeinung
* Einsicht in die Patientenakte
* Patientenverfügung
*
Behandlungsvertrags (§ 630a BGB) und die Erteilung einer wirksamen
Einwilligung in die Behandlungsmaßnahmen bei minderjährigen Patienten.
Kinder, die das siebente Lebensjahr
nicht vollendet haben, sind gemäß §
104 BGB „geschäftsunfähig“ und können unabhängig davon, ob sie
privatärztlich oder gesetzlich versichert sind, nicht Vertragspartner
des Arztes werden. In diesem Fall kommt ein Behandlungsvertrag zwischen
dem Arzt und den gesetzlichen Vertretern - in der Regel den Eltern -
zustande.
Der Arzt wird dadurch verpflichtet, die Behandlung zugunsten
des Kindes zu erbringen. Besteht eine private Krankenversicherung, sind
die gesetzlichen Vertreter Kostenschuldner.
*
Was versteht man unter Patientenrechten?
Patientenrechte sind im *Patientenrechtegesetz* niedergeschrieben
im *Bürgerlichen Gesetzbuch
(BGB)*
zu den wichtigen Gesetzen gehört die *
freie Arzt- und
Krankenhauswahl*. Du bist stets dazu berechtigt, dir selber
auszusuchen, von welchem Arzt in welchem Krankenhaus du, oder dein Kind behandelt
werden möchtest.
Es gibt zwei Empfehlungen von
Krankenhäusern, was die stationäre Behandlung anbelangt. die Kostenübernahme
mit der
Krankenkasse abklären.
Grundsätzlich gilt das Recht
auf eine umfassende und verständliche *Aufklärung* durch den
behandelnden Arzt.
Besonders gilt das für die Diagnose, Behandlung und die gesundheitliche
Entwicklung.
Die meisten Patienten sind keine medizinischen Fachleute,
das müssen Ärzte berücksichtigen.
Daher ist eine klare und verständliche
Aufklärung Plicht für die Ärzte. Bei Unsicherheiten und Unklarheiten, was den
geplanten Eingriff des behandelnden Arztes angeht, gibt es jederzeit
das Recht, sich eine
*Zweitmeinung* von einem anderen Arzt einzuholen.
Eine zweite Meinung kann sinnvoll sein. Die Kosten werden allerdings nicht bei
allen Diagnosen von der Krankenkasse übernommen.
*Behandlungsfehler*.
Gibt es den Verdacht, dass ein Behandlungsfehler aufgetreten ist, muss der Arzt darüber umfassend aufklären. Frage daher nach Möglichkeit sofort nach, wenn
dieser Verdacht aufkommen sollte. So können unbegründete
Zweifel sofort ausgeräumt werden.
Ist dann tatsächlich ein Behandlungsfehler
aufgetreten, ist deine Krankenkasse rechtlich dazu verpflichtet, dich zu
unterstützen.
*Einsicht in Patientenakte* besonders
wichtig. Da Ärzte dazu verpflichtet sind, alle medizinischen Aspekte,
wie Diagnosen, Krankheitsgeschichten und Untersuchungen schriftlich in
einer Patientenakte festzuhalten, finden sich dort alle Informationen.
Als Patient/inn steht einem die Einsicht in die Krankenakte jederzeit zu.
*
die *Patientenverfügung*.
Diese wird dann besonders essentiell
wichtig, wenn in extremen Krankheitssituationen die eigene Entscheidung
des Patienten unmöglich wird.
*
Kann darauf keine Gewähr geben, es ist aus dem BGB entnommen und einen KH Magazin was sich mit der Thematik beschäftigte.
dennoch
Beste Wünsche und Kraft das es bald besser geht !
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