Bitte um eure guten Gedanken für mein Kind

Emely82

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26. Januar 2021
Beiträge
39
Ihr Lieben Menschen da draußen!
Ich freue mich über jeden von euch, der einen guten Gedanken oder etwas Energie bereit ist zu schicken, damit meine kleine Tochter mehr Kraft hat um gesund zu werden.
Liege mit ihr momentan im Krankenhaus und keiner hört richtig zu...Ich verstehe das nicht....Ich sage was das Kind hat, aber irgendwie werd ich hier und auch ihr Kinderarzt anscheinend nicht ernst genommen.
Fing mit Harnwegsinfekt an...es geht ihr immer schlechter...
 
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Liebe @Emely82

Dir und Deinem Kind, Euch beiden, wünsche ich von ganzem Herzen Mut und Kraft, Euer Leid ganz laut vorzutragen, übertönt die Gleichgültigen und Abstumpften, denen ein stummes Leiden nur in die Hände spielt, renn raus und werde wütend, klage an, geh an die Presse oder an die Öffentlichkeit, rüttle die Leute dort auf.

Euch beiden sende ich aus ganzem Herzen etwas von dem Heilstrom, in den ich eintreten durfte, um mich und die Menschen zu heilen, die mir am nächsten sind.

Schau nicht auf das Leid und kehr Dich nach innen, da ist eine unbändige Kraft, alles an Leid aufzulösen, was es gibt, und dann trete hervor, wie ein Löwenmami, die um ihr Junges kämpft.

Gott und vor allem die weibliche Seite Gottes, Shekinah, mögen bei Dir und Deinem Kind sein.

von Herzen
Eva
 
Liebe Emely und Tochter

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❤️
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Ich schicke euch Beiden gerne mit einem kleinen Licht dazu alle meine guten Wünsche, Gedanken und gute Energie für baldige Besserung und Gesundheit und ein besser verstanden und gehört werden von den Ärzten.

.​
 
@Emely82 spreche mit einem Ansprechpartner in dem KH, dort gibt es Anlaufstellen, welche sich um Patientenbelange kümmern, es sind meist Freiwillige, im Ehrenamt, schreibe einen Brief mit deinem Anliegen und erkundige dich wo sich in einem naheliegendem Umkreis ein KH befindet, erfrage in beiden KHs per Telefon ob es dort eine solche Anlaufstelle gibt.
Meist ist auf deren Internetseite ein Vermerk in den KHs.

Rufe deine KV an und schildere deinen Fall, ich habe hier die wichtigesten rechtl Grundlagen notiert. Die dir weiterhelfen sollten.

Wenn du das nicht schaffst, frage in deiner Familie, Freunde, dass sie dir damit helfen.

Oder du kannst einer Vertrauensperson hier, dein KH nennen, sie könnte dann im Internet das KH anschauen, dort diese Anlaufstelle finden und sie anrufen.



*


es gibt

* Freie Arztwahl
* Freie Krankenhauswahl
* Recht auf umfassende und verständliche Aufklärung
* Recht auf eine Zweitmeinung
* Einsicht in die Patientenakte
* Patientenverfügung



*

Behandlungsvertrags (§ 630a BGB) und die Erteilung einer wirksamen
Einwilligung in die Behandlungsmaßnahmen bei minderjährigen Patienten.

Kinder, die das siebente Lebensjahr nicht vollendet haben, sind gemäß §
104 BGB „geschäftsunfähig“ und können unabhängig davon, ob sie
privatärztlich oder gesetzlich versichert sind, nicht Vertragspartner
des Arztes werden. In diesem Fall kommt ein Behandlungsvertrag zwischen
dem Arzt und den gesetzlichen Vertretern - in der Regel den Eltern -
zustande. Der Arzt wird dadurch verpflichtet, die Behandlung zugunsten
des Kindes zu erbringen.
Besteht eine private Krankenversicherung, sind
die gesetzlichen Vertreter Kostenschuldner.

*

Was versteht man unter Patientenrechten?

Patientenrechte sind im *Patientenrechtegesetz* niedergeschrieben
im *Bürgerlichen Gesetzbuch
(BGB)*

zu den wichtigen Gesetzen gehört die *freie Arzt- und
Krankenhauswahl*
. Du bist stets dazu berechtigt, dir selber
auszusuchen, von welchem Arzt in welchem Krankenhaus du, oder dein Kind behandelt
werden möchtest.

Es gibt zwei Empfehlungen von
Krankenhäusern, was die stationäre Behandlung anbelangt. die Kostenübernahme
mit der Krankenkasse abklären. Grundsätzlich gilt das Recht
auf eine umfassende und verständliche *Aufklärung* durch den
behandelnden Arzt.


Besonders gilt das für die Diagnose, Behandlung und die gesundheitliche
Entwicklung.

Die meisten Patienten sind keine medizinischen Fachleute,
das müssen Ärzte berücksichtigen. Daher ist eine klare und verständliche
Aufklärung Plicht für die Ärzte.
Bei Unsicherheiten und Unklarheiten, was den
geplanten Eingriff des behandelnden Arztes angeht, gibt es jederzeit
das Recht, sich eine *Zweitmeinung* von einem anderen Arzt einzuholen.

Eine zweite Meinung kann sinnvoll sein. Die Kosten werden allerdings nicht bei
allen Diagnosen von der Krankenkasse übernommen.

*Behandlungsfehler*. Gibt es den Verdacht, dass ein Behandlungsfehler aufgetreten ist, muss der Arzt darüber umfassend aufklären. Frage daher nach Möglichkeit sofort nach, wenn
dieser Verdacht aufkommen sollte. So können unbegründete
Zweifel sofort ausgeräumt werden. Ist dann tatsächlich ein Behandlungsfehler
aufgetreten, ist deine Krankenkasse rechtlich dazu verpflichtet, dich zu
unterstützen.


*Einsicht in Patientenakte* besonders
wichtig. Da Ärzte dazu verpflichtet sind, alle medizinischen Aspekte,
wie Diagnosen, Krankheitsgeschichten und Untersuchungen schriftlich in
einer Patientenakte festzuhalten, finden sich dort alle Informationen.
Als Patient/inn steht einem die Einsicht in die Krankenakte jederzeit zu.


*


die *Patientenverfügung*.
Diese wird dann besonders essentiell
wichtig, wenn in extremen Krankheitssituationen die eigene Entscheidung
des Patienten unmöglich wird.


*


Kann darauf keine Gewähr geben, es ist aus dem BGB entnommen und einen KH Magazin was sich mit der Thematik beschäftigte.



dennoch




Beste Wünsche und Kraft das es bald besser geht !




!
 
Zuletzt bearbeitet:
@Blissy
Danke dir für dein Angagement.
Habe eine Ärztin heute gesprochen, die ein offenes Ohr hatte, in der Lage war zu verstehen bzw verstehen zu wollen und nun sind wir schon viel weiter und der Kurzen geht es etwas besser. Zumindest ist sie schon mal in der Lage gewesen etwas zu essen und zu trinken und die Schmerzen sind etwas zurück gegangen.
Also Danke!
 
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