Bitte dringend um Hilfe für den Suizidgefährdeten Nachbar...

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Hier in Ö ist es anders.
Dennoch bin ich der Meinung, dass in Telefonat mehr wert ist als dieser LuL Schmarrn hier.
Damit kannst Du aber auch das letzte Vertrauen, was er noch in einem Menschen hat, kaputt machen.

Ich habe für einen Bekannten den Notarzt gerufen, der seine lebenswichtigen Tabeletten nicht genommen hat & sterben wollte, in dem er sich statt dessen sinnlos betrank.
Als er in den Glasschrank gefallen ist, griff ich zum Hörer.
Der Krankenwagen kam, der Notarzt sprach mit ihm, & erklärte mir anschließend, daß nicht gegen den freiwilligen Willen eines Menschen entschieden werden darf.
Mein Bekannter sprach nie wieder mit mir & ist heute tot.
 
Wenn Du einen Notarzt, Polizei, etc. rufst, dann werden sie auch kommen, aber mitnehmen können & werden sie ihn gegen seinen Willen nicht.
Ich habe das auch schon mal gemacht.
Jeder Mensch hat das Recht sich selbst in Gefahr zu bringen.
Das klingt leider sehr hart, ist aber so - jedenfalls in Deutschland.
Das ist so, aber man kann auch einen richterlichen Beschluß (Zwangseinweisung ) erwirken, wenn es um Leben oder Tod geht...( ich wollte schon vor Stunden Waldweg darauf hinweisen daß es da noch etwas für sie zu tun gäbe und bin froh daß das nun andere User übernommen haben..)
Habe jetzt nicht alle Beiträge gelesen und frage nun einfach mal nach,was mit seiner Familie ist? Weiß die Bescheid?
 
Wenn ein Mensch sagt, dass er sich umbringen will, kann man ihn einweisen lassen.

Man kann niemanden gegen seinen Willen einweisen lassen.
Man kann den psychosozialen Notdienst anrufen, die kümmern sich darum, fahren vielleicht auch hin zu demjenigen....aber für eine Einweisung muss ein Arzt sorgen und der Patient zustimmen.
 
Damit kannst Du aber auch das letzte Vertrauen, was er noch in einem Menschen hat, kaputt machen.

Ich habe für einen Bekannten den Notarzt gerufen, der seine lebenswichtigen Tabeletten nicht genommen hat & sterben wollte, in dem er sich statt dessen sinnlos betrank.
Als er in den Glasschrank gefallen ist, griff ich zum Hörer.
Der Krankenwagen kam, der Notarzt sprach mit ihm, & erklärte mir anschließend, daß nicht gegen den freiwilligen Willen eines Menschen entschieden werden darf.
Mein Bekannter sprach nie wieder mit mir & ist heute tot.

ja, danke für das Beispiel...:)
 
Damit kannst Du aber auch das letzte Vertrauen, was er noch in einem Menschen hat, kaputt machen.

Ich habe für einen Bekannten den Notarzt gerufen, der seine lebenswichtigen Tabeletten nicht genommen hat & sterben wollte, in dem er sich statt dessen sinnlos betrank.
Als er in den Glasschrank gefallen ist, griff ich zum Hörer.
Der Krankenwagen kam, der Notarzt sprach mit ihm, & erklärte mir anschließend, daß nicht gegen den freiwilligen Willen eines Menschen entschieden werden darf.
Mein Bekannter sprach nie wieder mit mir & ist heute tot.
Toll, ein Freibrief jemanden sterben zu lassen ...

Meinst du, dass dieser Beitrag hier hilfreich ist?
 
Das ist so, aber man kann auch einen richterlichen Beschluß (Zwangseinweisung ) erwirken, wenn es um Leben oder Tod geht...( ich wollte schon vor Stunden Waldweg darauf hinweisen daß es da noch etwas für sie zu tun gäbe und bin froh daß das nun andere User übernommen haben..)
Habe jetzt nicht alle Beiträge gelesen und frage nun einfach mal nach,was mit seiner Familie ist? Weiß die Bescheid?

er hat niemanden mehr.......
 
Damit kannst Du aber auch das letzte Vertrauen, was er noch in einem Menschen hat, kaputt machen.

Ich habe für einen Bekannten den Notarzt gerufen, der seine lebenswichtigen Tabeletten nicht genommen hat & sterben wollte, in dem er sich statt dessen sinnlos betrank.
Als er in den Glasschrank gefallen ist, griff ich zum Hörer.
Der Krankenwagen kam, der Notarzt sprach mit ihm, & erklärte mir anschließend, daß nicht gegen den freiwilligen Willen eines Menschen entschieden werden darf.
Mein Bekannter sprach nie wieder mit mir & ist heute tot.
Du hast trotzdem alles richtig gemacht.Wenn du nichts getan hättest,hätte man dich wegen nicht erbrachter Hilfeleistung anzeigen können. Und tatsächlich kann man keinen, der wirklich Selbstmord betreiben will davon abhalten..
 
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Man kann niemanden gegen seinen Willen einweisen lassen.
Man kann den psychosozialen Notdienst anrufen, die kümmern sich darum, fahren vielleicht auch hin zu demjenigen....aber für eine Einweisung muss ein Arzt sorgen und der Patient zustimmen.
Doch, kann man.
Sobald jemand für andere oder sich selbst eine Gefahr darstellt.
Lässt sich recherchieren. Ich habe die Information aus erster Hand.
 
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