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Sayalla
Guest
na dann bring mal was der Gesetzgeber sagt.
Kinder sind für ihre Eltern grundsächlich und bis zu einem Freibetrag (der ist recht grosszügig bemessen) unterhaltspflichtig und haben deshalb einen VerdienstNachweis auf Verlangen bspw. des Sozialamtes vorzulegen. Tun sie das nicht, sagt der deutsche Gesetzgeber, wird man sie verklagen... zunächst auf Herausgabe des Verdienstnachweises und ggf. in folge auf Zahlung des Unterhaltes.