Beraten ohne Heilpraktiker zu sein?

Hallo Black,

wie du schon in deiner Frage schreibst, beraten! Der Heilpraktiker diagnostiziert und therapiert. Wenn du dich auf die Beratung beschränkst, darfst du das tun. Du darfst z. B. auch äußern ich würde nehmen; aber du darfst keine Bachblüten für den Klienten aussuchen, dass muss jeder einzelne für sich selber machen. Die Informationen zu den einzelnen Blüten darfst du natürlich weitergeben. Aber Cave! Herstellen / Mischen darf nur der Apotheker oder jeder für sich selber( bei den BB) gem. Arzneimittelgesetz.:nono:
Hoffe, das hilft dir weiter. Ich würde übrigens auch weder Praxis noch Therapie in irgendeiner Weise ( Namen, Werbung u.a.) verwenden.

Gruß, Heike
 
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Hallo, ich wollte auch sagen...
ja, wann bist Gesundheits-oder Lenensberaterin du darfst auch über Bachblüten und Schüsster-Salze beraten...nur darfst nicht Mischungen machen und verkaufen...
Ich wünsche dir viele Freude und Erfolg

"...es gibt immer eine harmonische Lösung..."

sonnenaufgang
 
Es ist vieleicht ein sehr hartes beispiel aber nehmt ihm euch an

ihr liegt im sterben auf der Straße ein Mensch kommt vorbei fragt ihr ihn ob er heilpraktiker oder Artzt ist ?

Ich denke keinem dem ihr gutes tut wird euch schlechtes antun.
 
Hallo Isar,
ich finde dieses letzte Beispiel hinkt, wenn jemand auf der Straße liegt ist jeder verpflichtet Hilfe zu leisten, indem er wenigstens den Krankenwagen ruft, hier ist völlig uninterressant welche Ausbildung man hat. Auch brauch hier keiner feststellen in welchem Stadium sich der Betroffene befindet.

Bei Schüssler - Salzen und Bach Blüten wird auch immer über eine gewisse Erstverschlimmerung gesprochen. Kannst du diese abschätzen.
Bei diesen Mitteln handelt es sich um Arzneimittel
Vitamin sind Nahrungsergänzungsmittel.
Der Unterschied liegt in der Bezeichnung.

Wie gesagt, du darft beraten aber nicht verordnen.
Und du darfst nicht mischen.
Gruß Aniere
 
Hallo,

Auch ich habe einen beratenden Beruf - mit Gewerbeschein und allem Drum und Dran. Seit langer Zeit binde ich die Bachblüten und die Kalifornischen Blütenessenzen mit ein. Ich sehe ja die Problematik meiner Klientinnen und biete denen - unentgeltlich - (nur das Fläschchen, das in der Apotheke 1,20 kostet, lasse ich mir bezahlen) diese Tropfen an. Natürlich kläre ich sie über die Wirkung der Blüten auf und rate ihnen auch, sich selbst mit der Materie zu befassen. Das alles nur, nachdem klar ist, dass sie bei einem Arzt oder Therapeuten waren. Zu mir kommen viele Menschen mit psychischen Problemen. Da muss ich mich absichern.
@ Isar: Du sagst so nett, keinem, dem ihr was Gutes tut, wird euch was Schlechtes antun. Dazu muss man sein Gegenüber aber schon SEHHHHR genau kennen.
Viele Klienten hören das, was sie hören WOLLEN!! Besonders wenn du eine "Fachfrau" oder ein "Fachmann" bist (Zumindest dich als solche deklarierst)musst du achtsam sein. Würden die gleichen Ratschläge, die du ihnen gibst, von einer Freundin kommen, würden die sie nie so ernst nehmen, als von dir. Daher muss man sehr genau wissen, wie man was formuliert!!!!! Und WEN man WAS empfhiehlt. Es ist immer gut zu wissen, wie weit dein Gegenüber in seiner spirituellen Entwicklung ist.
Egal wie gut du es MEINST!!!
Da kann man ganz schön in Teufels Küche kommen... :schaukel:

Viel Glück an alle
Pythia
 
Pythia schrieb:
Hallo,

Auch ich habe einen beratenden Beruf - mit Gewerbeschein und allem Drum und Dran. Seit langer Zeit binde ich die Bachblüten und die Kalifornischen Blütenessenzen mit ein. Ich sehe ja die Problematik meiner Klientinnen und biete denen - unentgeltlich - (nur das Fläschchen, das in der Apotheke 1,20 kostet, lasse ich mir bezahlen) diese Tropfen an. Natürlich kläre ich sie über die Wirkung der Blüten auf und rate ihnen auch, sich selbst mit der Materie zu befassen. Das alles nur, nachdem klar ist, dass sie bei einem Arzt oder Therapeuten waren. Zu mir kommen viele Menschen mit psychischen Problemen. Da muss ich mich absichern.


Hmm, also in den Knast wird Dich keiner stecken, aber das ist schon keine juristische Grauzone mehr. Wenn Du weder Arzt noch HP bist, darfst Du keine Bachblüten "anbieten", da Du ja eine therapeutische Wirkung erhoffst, nehme ich jedenfalls mal an. Du führst also eine "heilbehandlung" durch, was Dir nach HPG verboten ist!

Was Du machen könntest, wäre zu sagen, "Fragen Sie mal Ihren Arzt oder HP nach Bachblüten!". Alles andere ist "non of your buisiness".
 
Du kannst den Leuten deine eigene Erfahrungen mitteilen und insofern auch beratend wirken - "Haben Sie schon einmal etwas von Bachschüsslern und Salzblüten gehört? Die sind klasse, würde ich an Ihrer Stelle auch einmal versuchen. Aber Sie sollten trotzdem zum Arzt gehen mit Ihrem offenen Bruch..."

Solange du die Leute nicht davon zu überzeugen versuchst das deine Heilmethode die einzigste ist die Funktioniert und solange du auf den Arztbesuch hinweist, sollte es eigentlich keine Probleme geben... ;)

Alles Liebe & Viel Erfolg!

Ingo
 
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Hallo an alle,

also, für mich ist es oberstes Gebot, dass ich die Leute zu einem Arzt schicke! Es gibt aber Situationen, wie z.B. der Tod des Partners! Also eine Schocksituation. Die meisten, die ich beratend begleite kennen auch die Blüten, aber nicht jeder hat sie gleich zur Hand. Also, wenn man die nicht mehr weiter geben dürfte, dann dürfte ich als Mutter meinem Kind auch keine geben oder meinem Partner. Außerdem verkaufe ich sie nicht und ich würde mich auch hüten zu sagen, damit würden alle Probleme gelöst!
So wie die Ärzte früher über Hypnose gewettert ( und sich dann unter den Nagel gerissen) haben, so wurde und wird ja noch immer an der Bachblütenwirksamkeit gezweifelt, aber trotzdem wirds in der Apotheke verkauft. Bald gibt es nur noch die ärztliche Blütenrezeptur oder so ähnlich!
Da geht es nicht um den Patienten, da geht es um Macht (ist nur meine Meinung)

Habt ihr schon einen Allgemeinmediziner erlebt, der euch Bachblüten verschrieben hätte?

Pythia
 
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