BlackWitch
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- Registriert
- 2. Mai 2006
- Beiträge
- 59
Hi,
ich habe mal eine rechtliche Frage, vielleicht könnt ihr mir dabei helfen. Ich möchte bald eine Praxis für Gesundheitstherapie eröffnen und bin Ernährungs- und Gesundheitsberaterin. Mich interessiert jetzt, ob ich dann z.B. die Klienten auch über Bachblüten und Schüssler-Salze beraten darf, solange ich sie darauf hinweiße, dass dies nicht den Gang zum Arzt ersetzt. Ist dies gesetzlich erlaubt oder mache ich mich damit strafbar? Eine Ausbildung zur Heilpraktikerin kann ich leider nocht nicht absolvieren, da ich noch unter 25 bin.
ich habe mal eine rechtliche Frage, vielleicht könnt ihr mir dabei helfen. Ich möchte bald eine Praxis für Gesundheitstherapie eröffnen und bin Ernährungs- und Gesundheitsberaterin. Mich interessiert jetzt, ob ich dann z.B. die Klienten auch über Bachblüten und Schüssler-Salze beraten darf, solange ich sie darauf hinweiße, dass dies nicht den Gang zum Arzt ersetzt. Ist dies gesetzlich erlaubt oder mache ich mich damit strafbar? Eine Ausbildung zur Heilpraktikerin kann ich leider nocht nicht absolvieren, da ich noch unter 25 bin.