Beraten ohne Heilpraktiker zu sein?

BlackWitch

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2. Mai 2006
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Hi,

ich habe mal eine rechtliche Frage, vielleicht könnt ihr mir dabei helfen. Ich möchte bald eine Praxis für Gesundheitstherapie eröffnen und bin Ernährungs- und Gesundheitsberaterin. Mich interessiert jetzt, ob ich dann z.B. die Klienten auch über Bachblüten und Schüssler-Salze beraten darf, solange ich sie darauf hinweiße, dass dies nicht den Gang zum Arzt ersetzt. Ist dies gesetzlich erlaubt oder mache ich mich damit strafbar? Eine Ausbildung zur Heilpraktikerin kann ich leider nocht nicht absolvieren, da ich noch unter 25 bin.
 
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Ohne Schein darfst du keine Medikation anordnen.
Heilpraktiker werden deshalb auch von Ärzten geprüft und nicht von Heilpraktikern ;-)

Aber du kannst natürlich darauf hinweisen, dass es die Möglichkeit einer Bachblütentherapie gibt und Empfehlungen aussprechen, wenn du einen Apothekerschein hast ;-)

Gruß Elvira
 
Naja, ich denke, solange ich nur BERATE und nicht sage "gehen sie nicht zum Arzt, sie werden schon davon von alleine gesund", ist es kein Problem. Wenn es so wäre, dürften ja in Supermärkten auch keine Kräutertees verkauft werden wo draufsteht "gegen Magenschmerzen" denn so zu sagen würden die ja dann auch in ärztliches Gebiet eindringen. Manche verkaufen ja Bachblüten auch im Online-Shop, ohne Heilpraktiker oder ähnliches zu sein, man darf sich diese Mittel ja auch ohne jedes Rezept selbst aus der Aphotheke besorgen. Aber die genaue Gesetzgebung ist da trotzdem etwas verwirrend.
 
Black, Du kannst jederzeit sagen, daß Deiner Tante Emma in diesem Fall dasunddas geholfen hätte. Empfehlen darfst Du nichts und auch selbst nichts aufschreiben. Aber falls zufällig ein Zettelchen und ein Stift auf Deinem Schreibtisch liegt...vermutlich sind Deine Klieten ja des Schreibens kundig, gell?!
 
Ich verstehe in dem Fall nur nicht, wie man dann ohne Heilpraktiker zu sein, Nahrungsergänzungsmittel empfehlen darf? Die sind ja unter anderem auch dafür da, dass sich die Gesundheit verbessert und logischerweise empfiehlt man sie den Personen gerade bei Beschwerden, dafür muss man noch nicht mal Gesundheitsberater oder ähnliches sein um dies zu dürfen.
 
Black, in diesem Bereich ist vieles unverständlich. Also: Befolgen wir die Gesetze, weil alles andere Selbstschädigung wäre.

Und machen trotzdem unser Ding...
 
Och, kompliziert ist das nur für diejenigen, die sich solche Gesetze ausdenken müssen ;-)
 
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BlackWitch schrieb:
Hi,

ich habe mal eine rechtliche Frage, vielleicht könnt ihr mir dabei helfen. Ich möchte bald eine Praxis für Gesundheitstherapie eröffnen und bin Ernährungs- und Gesundheitsberaterin. Mich interessiert jetzt, ob ich dann z.B. die Klienten auch über Bachblüten und Schüssler-Salze beraten darf, solange ich sie darauf hinweiße, dass dies nicht den Gang zum Arzt ersetzt. Ist dies gesetzlich erlaubt oder mache ich mich damit strafbar? Eine Ausbildung zur Heilpraktikerin kann ich leider nocht nicht absolvieren, da ich noch unter 25 bin.


Zuerst mal solltest du das nicht "Praxis" nennen - das könnte so ausgelegt werden, dass du vorzutäuschen versuchst Arzt oder HP zu sein.
Zweitens DARFST DU NICHT von "Therapie" sprechen - auch das dürfen nur Ärzte und HPs (wobei es ja die Ärzte praktisch nie machen ;-)).
Außerdem ganz wichtig ist, dass du KEINE DIAGNOSE stellen darfst.
(Eine Thearpie bezieht sich ja immer auf vorhergestelle Diagnose)
 
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