susannlebeus
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angestellt auf minijobbasis ist evt. ein stundenlohn von 3-5 euro. kaum ein portal bezahlt die 8,50 mindeslohn plus noch die 32% nebenkosten, die ein minijob nach sich zieht. das hieße, dein arbeitgeber bezahlt für dich in der stunde ca. 11,- euro. des weiteren müssen die stunden festgelegt werden und monatliche belege abgegeben werden. wenn du angst hast, einkommensteuer zu bezahlen, musst du zur zeit unter den 8.000,- euro einkommen liegen und darfst keinen anderen arbeitgeber haben, bzw. andere einkünfte durch arbeit. dann bist du einkommensteuerfrei und hast eine montliches einkommen von 666,- euro. für diese arbeit musst du selbstverständlich ein gewerbeschein haben, den du für ca. 20,- euro beim gewerbeamt bekommst. natürlich bekommst du dann auch eine steuernummer. falls deine einnahmen im jahr nicht die 17.500 euro überschreiten, bleibst du kleinunternehmer und hast nichts mit der Mwst. ( Ust.) zu tun. natürlich müsst du ab 8.000,- euro %tual einkommensteuer bezahlen. falls du die 17.500 euro in einem jahr überschreitest, musst du die Mwst. in deinen Rechnungen ausweisen und bist kein kleinunternehmer mehr. ich hoffe, ich konnte dir etwas helfen.