Beraten ohne Gewerbeschein?

angestellt auf minijobbasis ist evt. ein stundenlohn von 3-5 euro. kaum ein portal bezahlt die 8,50 mindeslohn plus noch die 32% nebenkosten, die ein minijob nach sich zieht. das hieße, dein arbeitgeber bezahlt für dich in der stunde ca. 11,- euro. des weiteren müssen die stunden festgelegt werden und monatliche belege abgegeben werden. wenn du angst hast, einkommensteuer zu bezahlen, musst du zur zeit unter den 8.000,- euro einkommen liegen und darfst keinen anderen arbeitgeber haben, bzw. andere einkünfte durch arbeit. dann bist du einkommensteuerfrei und hast eine montliches einkommen von 666,- euro. für diese arbeit musst du selbstverständlich ein gewerbeschein haben, den du für ca. 20,- euro beim gewerbeamt bekommst. natürlich bekommst du dann auch eine steuernummer. falls deine einnahmen im jahr nicht die 17.500 euro überschreiten, bleibst du kleinunternehmer und hast nichts mit der Mwst. ( Ust.) zu tun. natürlich müsst du ab 8.000,- euro %tual einkommensteuer bezahlen. falls du die 17.500 euro in einem jahr überschreitest, musst du die Mwst. in deinen Rechnungen ausweisen und bist kein kleinunternehmer mehr. ich hoffe, ich konnte dir etwas helfen.
 
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Nein, jede Einkunft muss versteuert werden, du musst einen Gewerbeschein haben .


Nö, um Steuern abzuführen musst du eine Steuernummer haben. Das hat mit dem Gewerbeschein nicht zu tun.

Wenn du zB als Anwalt arbeitest benötigst du keinen Gewerbeschein. Ein Freund von mir hat eine IT consulting Firma, da ist auch kein Gewerbeschein nötig (den bräuchte er nur wenn er mit Computern handeln würde, wovon er aus genau diesem Grund die Finger lässt, aber nicht um Schulungen zu geben und bei Kunden IT Projekte zu planen und umzusetzen)

Ich denke das Finazamt kann Auskunft geben wenn man Zweifel hat ob eine Tätigkeit in die Gewerbefreiheit fällt oder nicht.
 
Wenn du zB als Anwalt arbeitest benötigst du keinen Gewerbeschein

Da kenne ich mich nicht mit aus, aber auch ein Anwalt müsste doch seine Einkünfte versteuern, oder etwa nicht? :sneaky:

Schon korrekt, dass nicht bei jeder Einkunft ein Gewerbeschein vorliegen muss, aber ich denke, dass alle Einkünfte offen gelegt werden müssen- und dem konkreten Fall ging es um`s Kartenlegen und das fällt eben darunter.
 
Arbeiten ohne Gewerbeschein ist Schwarzarbeit. Punkt.

Das stimmt schlichtweg nicht.
Vielleicht sollte man sich mal die Trennung vor Augen führen:
Das eine ist die Zulassung, ob man etwas ausüben darf. Das wird geregelt darüber. ob man einen gewerbescheinpflichtigen Job ausübt, Freiberufler ist usw.
Das andere ist das Zahlen der Steuern --> wenn man so viel verdient dass man zahlen müsste es aber nicht tut, dann ist es Schwarzarbeit.

Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun.
 
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Meinem Wissen nach brauchst du eigentlich nur eine Steuernummer, um freiberuflich arbeiten zu können. Du stellst dann dem Kunden eine Rechung für die von dir erbrachte Leistung aus. Dort muss deine Steuernummer draufstehen.
Ansonsten kann du beim Finanzamt anrufen und nachfragen.

LG,

Stäbchen
 
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