Beraten ohne Gewerbeschein?

Umst gibt es sowieso nur wenn es handel im Ausland ist.Das ist aber bei Lines eher selten und wird dort auch nicht gebraucht.
Man bekommt eine Einkommenssteuerid.. diese muss angegeben werden.
Ohne gewerbeschein ist es Betrug und wird vom Finanzamt teuer bestraft.

Nicht ohne Grund gibt es diesen tollen Schein.


Und ja leider muss ich sagen Lines sind saugende Vampire.Sie bescheissen die Kunden und die Berater.
So ich kann dir mal sagen was ich so verdiene.Ich bin günstig da ich viele Lines habe wo ich arbeite.
Der Betrag den der Kunde zahlt sind 0,99 cent
Das was der Berater davon bekommt sind 0,31 cent
So ich mache gerade mein eigenes Ding und will mehr ins private legen gehen ohne Lines.
Mein Arbeitsalltag auf den Lines.
morgens um 8 gehts los bis min.1 Uhr nachts und wenn ich Glück habe,dann habe ich an dem Tag 20 Euro verdient.Die Konkurenz ist dermasen gross geworden,denn heute kann angeblich jeder alles.
Wäre ich aber im privaten wären die 10 Euro für die Beratung komplett meins,
Du musst auch damit rechnen das es Tage gibt an denen keiner anruft.
Und kleine info noch ich arbeite jeden Tag auf 11 Lines gleichzeitig um überhaupt am Ende des Monats genug zum Leben zu haben und zum Leben meine ich unter Hartz4 satz
 
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Nicht jeder Gewerbetreibende ist Umsatzsteuerpflichtig. Da gibt es Grenzen, unterhalb deren man die Wahl hat, ob man das möchte oder nicht.
Die Umsatzsteuer ist wenn handel mir dem Ausland besteht Kartenleger bekommen in der Regel eine Ekid.
Nun es geht um das was verdient wird ab einem bestimmten Satz muss Steuer gezahlt werden.
Kann dir beruhigt sagen ich bekomme ca 600-800 Euro im Monat zusammen ...ich muss zahlen.
 
Die Umsatzsteuer ist wenn handel mir dem Ausland besteht Kartenleger bekommen in der Regel eine Ekid.
Nun es geht um das was verdient wird ab einem bestimmten Satz muss Steuer gezahlt werden.
Kann dir beruhigt sagen ich bekomme ca 600-800 Euro im Monat zusammen ...ich muss zahlen.
Ja, ich glaub, das war irgendwo bei 17000/Jahr als ich mich entschieden habe. Da ich drunter liege, musste ich meine Umsatzsteuerpflicht beantragen - und bin deswegen für 7 Jahre verpflichtet, diese beizubehalten.

Ja, natürlich dafür gibt es die Befreiung, aber die muss beantragt werden, falls nicht, muss die Steuer abgeführt werden, auch wenn man unterhalb der Grenze liegt.
Nee andersrum. Wenn man drunterliegt, muss man die Pflicht beantragen, wenn man sie haben möchte (für mich z.B. hat sie Vorteile - und deswegen habe ich sie beantragt, sonst wäre ich noch Umsatzsteuerfrei).

Siehe auch: http://www.wikiwand.com/de/Kleinunternehmerregelung
 
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Umst gibt es sowieso nur wenn es handel im Ausland ist.Das ist aber bei Lines eher selten und wird dort auch nicht gebraucht.
Man bekommt eine Einkommenssteuerid.. diese muss angegeben werden.
Das stimmt nicht.
In Deutschland gibt es die Einkommenssteuer, die zahlt man ab einer Grenze die so lächerlich niedrig ist, dass ich sie nicht mal weiß.
Die Umsatzsteuer ist an die Umsatzhöhe gebunden (nicht Gewinn, Umsatz!). Wenn du unter 17.500 Umsatz pro Jahr bist kannst du die sogenannte Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen, wo du dann umsatzsteuerfrei bist.
Falls du angestellt wirst, wickelt das ja dein Arbeitgeber für dich ab - ich hab mich bei meiner Info auf Selbstständige bezogen.

Das mit dem Ausland ist was anderes: wenn du etwas im Ausland kaufst, musst du dort keine Umsatzsteuer zahlen, sondern zahlst die dann in dem Land wo du lebst.

Was ich nicht verstehe: wieso willst du denn keinen Gewerbeschein? Der kostet in D 25 Euro oder so und du darfst ein Gewerbe betreiben. Wo ist der Nachteil? Nur weil du was ausüben darfst kann dir ja noch kein Einkommen nachgewiesen werden.
 
Nicht jeder Gewerbetreibende ist Umsatzsteuerpflichtig. Da gibt es Grenzen, unterhalb deren man die Wahl hat, ob man das möchte oder nicht.



Ausserdem ist der Gewerbeschein für die freien Berufe nicht nötig, dazu gehören beratende Berufe, aber auch Künstler, Ärzte, Rechtsanwälte. Ein Freund der Computer-Consultant ist zB benötigt keinen Gewerbeschein für seine Tätigkeit bei Kunden, wenn er auch mit Computern handeln würde würde er den Gewerbeschein benötigen.
 
Ausserdem ist der Gewerbeschein für die freien Berufe nicht nötig, dazu gehören beratende Berufe, aber auch Künstler, Ärzte, Rechtsanwälte. Ein Freund der Computer-Consultant ist zB benötigt keinen Gewerbeschein für seine Tätigkeit bei Kunden, wenn er auch mit Computern handeln würde würde er den Gewerbeschein benötigen.
Das ist meiner Meinung nach irreführend weil zu ungenau. Man könnte irrtümlich esoterische Beratung für einen "beratenden Beruf" halten, der unter "Freiberufler" fällt. Dem ist in Deutschland nicht so.

Quelle: http://www.gewerbe-anmeldung.com/fr...eschein_fuer_freiberufler_gewerbebetrieb.html

"Im Paragraf 18 des Einkommenssteuergesetzes ist die Freiberuflichkeit klar definiert, so zählen folgende selbstständig ausgeübte Tätigkeiten zu den freien Berufen: künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende, erziehende und auch wissenschaftliche Tätigkeiten.

Das Finanzamt unterscheidet die freien Berufe in Katalogberufe, katalogähnliche Berufe und Tätigkeitsberufe.

Katalogberufe werden in Hauptgruppen unterteilt. So zählen zu den Katalogberufen: Heilberufe, Kultur- und Kunstberufe, technische/naturwissenschaftliche Berufe sowie Rechts-, steuer- und wirtschaftsberatende Berufe.

Wer sich dennoch nicht sicher ist, ob es sich um einen anerkannter freien Beruf oder doch Gewerbebetrieb handelt, der sollte direkt beim Finanzamt nachfragen. Das Finanzamt entscheidet letztendlich darüber, ob die Tätigkeit den Merkmalen eines freien Berufes oder eines Gewerbes entspricht.

Unter die Tätigkeitsberufe fallen Künstlerische, schriftstellerische unterrichtende, erziehende und auch wissenschaftliche Berufe."
 
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