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opti
Guest
Jetzt hat Walter unserem munteren Schwätzchen Einhalt geboten. Ich muss ehrlich sagen, ich halte nicht so viel von Kollektivstrafen und ich halte auch nicht so viel davon, immer gleich den ganzen Threat zu schliessen, nur weil einige sich daneben benehmen. Wenn einige sich nicht benehmen können, dann sollte man sie ermahnen oder weitere Schritte unternehmen. Aber ehrlich gesagt, ich fand das ganze gar nicht so schlimm. Dass die Wogen manchmal etwas Staub aufwirbeln, ist verständlich. Aber das legt sich auch wieder. Und andererseits ist es natürlich auch sehr schade, dass einige bei solchen Themen immer gleich ausfallend werden und nicht einmal erkennen, wie unangebracht solch ein Verhalten ist.
Aber ich habe mir die Mühe gemacht, mir den Arbeitsbericht über die Behandlung von Sexualstraftätern durchzulesen (ich bin jetzt bei der Zusammenfassung auf Seite 52) und möchte euch ein wenig davon berichten. Wir sollten uns darüber im Klaren sein, dass es Sexualstraftäter gibt, die nicht therapierbar sind. Es sollte Aufgabe der Gutachter sein herauszufinden, wer zu diesem Personenkreis gehört. Dieses dürfte allerdings keine leichte Aufgabe sein. Um das herauszufinden, haben die Psychologen und Psychiater, Gutachter und Sexualwissenschaftler einen Katalog entwickelt, nach dem sie versuchen, den jeweiligen Täter einzustufen. Das wichtigste Kriterium, ob ein Täter eine gute Behandlungsfähigkeit besitzt, ist seine Psychopathie und Dissozialität.
Die Psychopathie beschreibt ein Bündel von Persönlichkeitsmerkmalen, das gekennzeichnet ist, durch ausgeprägten Egozentrismus (Egoismus), durch Impulsivität, Gefühlskälte, Mangel an Einfühlungsvermögen (Empathiemangel), Verantwortungslosigkeit und weiteren antisozialen Auffäligkeiten. Unter Dissozialität versteht man allgemein ein unsoziales Verhalten. Dieses kann sich durch eine erhöhte Gewaltbereitschaft, durch Aggressivität, durch sadistische oder narzistische Auffälligkeiten, durch die Bagatellisierung der Tat, durch Tatverleugnung, durch die Ablehnung der Verantwortung für die Tat oder andere Persönlichkeitsstörungen ausdrücken. Besonders schwer zu behandeln sind offensichtlich Menschen mit einem Borderlinesyndrom.
Es konnte nachgewiesen werden, dass reine Einzeltherapien weniger effektiv als eine Kombination aus Einzel- und Gruppentherapie ist. Immerhin wurden 75 Prozent der Täter, die in Einzeltherapie behandelt wurden, wieder rückfällig. Bei Tätern, die in den Genuss von Gruppen- und Einzelbehandlung kamen, lag die Rückfallquote nur bei 12 Prozent. Allerdings gilt diese Studie für Heranwachsende und die Teilnehmerzahl war sehr gering. Es kann aber trotzdem davon ausgegangen werden, dass eine Gruppentherapie gute Möglichkeiten bietet, die eine Einzeltherapie nicht leisten kann.
Man sollte aber auch sagen, dass die Beurteilung der verschiedenen sozialen Ausprägungen eines Täters, seiner Persönlichkeitsstruktur und seiner Behandlungsmöglichkeit von so vielen unterschiedlichen Faktoren abhängt, die von jedem Psychologen, von jedem Therapeuten und Gutachter und von jeder psychotherapeutischen Anstalt anders bewertet werden, so dass es keine einheitliche Bewertung der Täterpersönlichkeit und der Einschätzung der besten Therapie für den jeweiligen Täter gibt.
Schliesslich unterscheiden die Therapeuten, Psychologen und die Sexualwissenschaftler nicht nur die Behandlung durch Einzel- und Gruppentherapien unterschiedlich, sondern diskutieren einerseits über eine sinnvolle Zusammensetzung der Gruppen bei Gruppengesprächen (hier kommt es immer wieder zwischen Kinderschändern und Vergewaltigern, die sich an erwachsenen Frauen vergangen haben, zu größeren Spannungen, die den Therapieerfolg beeinträchtigen) auch über unterschiedliche Formen von Einzelgesprächen.
Bei den Einzelgesprächen unterscheidet man zwischen einer emotional stützenden Therapie, die vor allen Dingen bei Tätern mit sozialer Verwahrlosung, mit geringem Selbstwertgefühl, geringer Motivation und geringerer Bildung angewendet wird und einem konfrontativen Stil, der besonders bei Tätern angewandt wird, die dazu neigen, die Tat zu verdrängen, die die Verantwortung für die Tat auf andere abschieben, die auf extrovertierte Täter angewandt wird, sowie bei angepassten und impulskontrollgestörten Tätern, bei aggressionsgehemmten Tätern oder bei Tätern mit einem ausgeprägten unsozialem Verhalten. Aber wie gesagt, wird die Einschätzung über die sinnvollste Behandlung von jedem Therapeuten und jeder therapeutischen Anstalt teilweise unterschiedlich bewertet.
Behandlung von Sexualstraftätern
Aber ich habe mir die Mühe gemacht, mir den Arbeitsbericht über die Behandlung von Sexualstraftätern durchzulesen (ich bin jetzt bei der Zusammenfassung auf Seite 52) und möchte euch ein wenig davon berichten. Wir sollten uns darüber im Klaren sein, dass es Sexualstraftäter gibt, die nicht therapierbar sind. Es sollte Aufgabe der Gutachter sein herauszufinden, wer zu diesem Personenkreis gehört. Dieses dürfte allerdings keine leichte Aufgabe sein. Um das herauszufinden, haben die Psychologen und Psychiater, Gutachter und Sexualwissenschaftler einen Katalog entwickelt, nach dem sie versuchen, den jeweiligen Täter einzustufen. Das wichtigste Kriterium, ob ein Täter eine gute Behandlungsfähigkeit besitzt, ist seine Psychopathie und Dissozialität.
Die Psychopathie beschreibt ein Bündel von Persönlichkeitsmerkmalen, das gekennzeichnet ist, durch ausgeprägten Egozentrismus (Egoismus), durch Impulsivität, Gefühlskälte, Mangel an Einfühlungsvermögen (Empathiemangel), Verantwortungslosigkeit und weiteren antisozialen Auffäligkeiten. Unter Dissozialität versteht man allgemein ein unsoziales Verhalten. Dieses kann sich durch eine erhöhte Gewaltbereitschaft, durch Aggressivität, durch sadistische oder narzistische Auffälligkeiten, durch die Bagatellisierung der Tat, durch Tatverleugnung, durch die Ablehnung der Verantwortung für die Tat oder andere Persönlichkeitsstörungen ausdrücken. Besonders schwer zu behandeln sind offensichtlich Menschen mit einem Borderlinesyndrom.
Es konnte nachgewiesen werden, dass reine Einzeltherapien weniger effektiv als eine Kombination aus Einzel- und Gruppentherapie ist. Immerhin wurden 75 Prozent der Täter, die in Einzeltherapie behandelt wurden, wieder rückfällig. Bei Tätern, die in den Genuss von Gruppen- und Einzelbehandlung kamen, lag die Rückfallquote nur bei 12 Prozent. Allerdings gilt diese Studie für Heranwachsende und die Teilnehmerzahl war sehr gering. Es kann aber trotzdem davon ausgegangen werden, dass eine Gruppentherapie gute Möglichkeiten bietet, die eine Einzeltherapie nicht leisten kann.
Man sollte aber auch sagen, dass die Beurteilung der verschiedenen sozialen Ausprägungen eines Täters, seiner Persönlichkeitsstruktur und seiner Behandlungsmöglichkeit von so vielen unterschiedlichen Faktoren abhängt, die von jedem Psychologen, von jedem Therapeuten und Gutachter und von jeder psychotherapeutischen Anstalt anders bewertet werden, so dass es keine einheitliche Bewertung der Täterpersönlichkeit und der Einschätzung der besten Therapie für den jeweiligen Täter gibt.
Schliesslich unterscheiden die Therapeuten, Psychologen und die Sexualwissenschaftler nicht nur die Behandlung durch Einzel- und Gruppentherapien unterschiedlich, sondern diskutieren einerseits über eine sinnvolle Zusammensetzung der Gruppen bei Gruppengesprächen (hier kommt es immer wieder zwischen Kinderschändern und Vergewaltigern, die sich an erwachsenen Frauen vergangen haben, zu größeren Spannungen, die den Therapieerfolg beeinträchtigen) auch über unterschiedliche Formen von Einzelgesprächen.
Bei den Einzelgesprächen unterscheidet man zwischen einer emotional stützenden Therapie, die vor allen Dingen bei Tätern mit sozialer Verwahrlosung, mit geringem Selbstwertgefühl, geringer Motivation und geringerer Bildung angewendet wird und einem konfrontativen Stil, der besonders bei Tätern angewandt wird, die dazu neigen, die Tat zu verdrängen, die die Verantwortung für die Tat auf andere abschieben, die auf extrovertierte Täter angewandt wird, sowie bei angepassten und impulskontrollgestörten Tätern, bei aggressionsgehemmten Tätern oder bei Tätern mit einem ausgeprägten unsozialem Verhalten. Aber wie gesagt, wird die Einschätzung über die sinnvollste Behandlung von jedem Therapeuten und jeder therapeutischen Anstalt teilweise unterschiedlich bewertet.
Behandlung von Sexualstraftätern