Hedonnisma
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Und die bestehen aus gutem Grund.Es sind Rückversicherungstaktiken.......
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Und die bestehen aus gutem Grund.Es sind Rückversicherungstaktiken.......
Das ist kein Begleiteter Suizid, der arzt hat etwas selbst getan, den Stecker gezogen und hat mit Suizid nix zu tunDein Titel:
Begleiteter Suizid statt Aktive Sterbehilfe
Wenn dich ein Patient BITTET, den Stecker zu ziehen, den Schlauch zu entfernen, ihn von seinen Schmerzen zu erlösen, DANN ist es Begleiteter Suizid (Ob du das Privat bist oder sinnvoller Arzt)
Es ist mir zuwider, wenn sich Ärzte Klauseln zurechtbiegen, und Aktive Sterbehilfe tätigen, und das dann weils schöner klingt, begleitenden Suizid nennen.
Was nicht ist, hat auch nicht so benannt zu werden. Es sind Rückversicherungstaktiken.......
Was aber kein aktives Handeln darstellt, in gewisserweise überwacht der Arzt nur, alles andere liegt beim Sterbenden, Entscheidung und Durchführung liegt allein am Willigen und bei keiner zweiten und dritten PersonAuch beim so genannten begleitenden Suizid muss der Arzt etwas tun, nämlich das entsprechende Medikament verschreiben, die Dosis festsetzen. Wer sonst sollte das tun, wenn nicht der Arzt? Ergo ist da nix mehr von "nichts tun".
Wer Suizid begehen will, der ist dazu auch noch im StandeAbgesehen davon... wenn schon aktive Beihilfe erlaubt wird, halte ich nichts davon, wenn der Arzt den Raum verlässt. Was ist mit Patienten, die das nicht selbständig einnehmen können? Die dürfen dann nicht? Das ist Zwei-Klassen-Suizid.
Desweiteren, eine Zwei Klassen hätten wir, wenn man dafür bezahlen muss, der eine kann zahlen , der andere nicht, deswegen Verbot von OrganisationenWer Suizid begehen will, der ist dazu auch noch im Stande