JimmyVoice
Sehr aktives Mitglied
Wenn es um aktive Sterbehilfe geht, sagt man gerne: Jeder hat das Recht auf Selbstbestimmtes Sterben. Wenn ein anderer darüber entscheidet, ob ich sterben darf oder nicht, kann es nicht selbstbestimmt sein, denn bei aktiver Sterbehilfe sollen ja zwei Ärzte unabhängig voneinander letztendlich darüber entscheiden ob man sterben darf oder nicht.
Mit Selbstbestimung hat es wenig zu tun. Wenn ein Sterbender Suizid begehen will, spricht für mich nichts dagegen wenn ein Arzt, auch wenn ich weiss dass es für ihn schwer ist, ihm es ermöglicht- Es wäre auch keine Beihilfe zum Suizid, zumal Suizid nicht unter Strafe steht
Mit Selbstbestimung hat es wenig zu tun. Wenn ein Sterbender Suizid begehen will, spricht für mich nichts dagegen wenn ein Arzt, auch wenn ich weiss dass es für ihn schwer ist, ihm es ermöglicht- Es wäre auch keine Beihilfe zum Suizid, zumal Suizid nicht unter Strafe steht