"Befreiung" von der Sonderschule

Shimon1938

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Witzenhausen/Hessen in BRD
Das Kind mit Down-Syndrom, Philipp Koch darf (vielelicht?) in Hessen wieder mit Nichtbehinderten lernen.

Gegen seine eigene Willen und den seinen Eltern muss das Down-Syndrom Kind Philipp Koch derzeit eine Sondernschule besuchen. Nun sieht es ganz danach aus, als ob der 15-jährige ab dem kommenden Schuljahr doch auf eine Regelschule gehen darf. Nach öffentlichen Druck hat sich das Land Hessen vor dem Verwaltungsgericht Gießen mit der Familie auf einen Vergleich geeinigt.(Warum muss mann immer wieder Gerichte einschalten um Behördenwillkür zu lindern?)

Bis zum Ende der 6. Klasse ging Philipp gemeinsam mit nicht behinderten Kindern in den Unterricht. (Wie es aus einer Sendung in TV erklärt wurde, gab aus keine "schulische Probleme.) Obwohl ihn eine intergrative Gesamtschule in Marburg aufgenommen hätte, zwang ihn das Schulamt zum Besuche einer Sonderschule für "praktisch Bildbare" (Was ist das ein perverser Ausdruck?) Angeblicher Grund: "Es fehle das Geld für Förderstunden".

Die Kochs klagten gegen den Sonderschulzwang und beriefen sich auf die UN-Behindertenrechtskonvention, die auch Deutschland zum Jahreswechsel ratifiziert hat. Die verlangt von den Mitgliedstaaten, das Behinderte und Nichtbehinderte gemeinsam lernen sollten.
Nach dem jetzt zwischen dem Land Hessen und der Familie geschlossene Vergleich soll Philipp bis zum Beginn des neuen Schuljahres erneut förderpädagogisch beurteilt werden. Fällt das Gutachten positiv aus, kann der 15-jähriger auf eine normale Schule gehen! Das Kultusministerium stellt dafür wöchentlich sechs zusätzliche Lehrstunden zur Verfügung. (Warum nicht gleich?)

Ich finde das als ein sehr erfreulicher Nachricht.



Shimon1938
 
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:thumbup:

Da gehört noch viel getan.
Ich würde zb. die GEhörlosensprache als Pflichtfach in den Schulen einführen.
 
Zumindest in Deutschland gehen Behinderte- und Nichtbehinderte Kinder zumindest in den ersten vier Jahren gemeinsam zur Schule....In sogenannte Integrationsklassen"....

Ging es bei der Klage der Eltern um eine weiterführende Schule, denn sonst verstehe ich die Klage nicht......

Ah ja, ich lese gerade, das Kind ist bereits 15 Jahre......Gut, dann verstehe ich die Sachlage....


LG
Urajup
 
Zumindest in Deutschland gehen Behinderte- und Nichtbehinderte Kinder zumindest in den ersten vier Jahren gemeinsam zur Schule....In sogenannte Integrationsklassen"....

Ging es bei der Klage der Eltern um eine weiterführende Schule, denn sonst verstehe ich die Klage nicht......

Ah ja, ich lese gerade, das Kind ist bereits 15 Jahre......Gut, dann verstehe ich die Sachlage....


LG
Urajup

...in hessen scheinbar nicht, es wundert mich ehrlich gesagt, dass du "nicht lesen" kannst...

shimon
 
Das Kind mit Down-Syndrom, Philipp Koch darf (vielelicht?) in Hessen wieder mit Nichtbehinderten lernen.

Gegen seine eigene Willen und den seinen Eltern muss das Down-Syndrom Kind Philipp Koch derzeit eine Sondernschule besuchen. Nun sieht es ganz danach aus, als ob der 15-jährige ab dem kommenden Schuljahr doch auf eine Regelschule gehen darf. Nach öffentlichen Druck hat sich das Land Hessen vor dem Verwaltungsgericht Gießen mit der Familie auf einen Vergleich geeinigt.(Warum muss mann immer wieder Gerichte einschalten um Behördenwillkür zu lindern?)

Bis zum Ende der 6. Klasse ging Philipp gemeinsam mit nicht behinderten Kindern in den Unterricht. (Wie es aus einer Sendung in TV erklärt wurde, gab aus keine "schulische Probleme.) Obwohl ihn eine intergrative Gesamtschule in Marburg aufgenommen hätte, zwang ihn das Schulamt zum Besuche einer Sonderschule für "praktisch Bildbare" (Was ist das ein perverser Ausdruck?) Angeblicher Grund: "Es fehle das Geld für Förderstunden".

Die Kochs klagten gegen den Sonderschulzwang und beriefen sich auf die UN-Behindertenrechtskonvention, die auch Deutschland zum Jahreswechsel ratifiziert hat. Die verlangt von den Mitgliedstaaten, das Behinderte und Nichtbehinderte gemeinsam lernen sollten.
Nach dem jetzt zwischen dem Land Hessen und der Familie geschlossene Vergleich soll Philipp bis zum Beginn des neuen Schuljahres erneut förderpädagogisch beurteilt werden. Fällt das Gutachten positiv aus, kann der 15-jähriger auf eine normale Schule gehen! Das Kultusministerium stellt dafür wöchentlich sechs zusätzliche Lehrstunden zur Verfügung. (Warum nicht gleich?)

Ich finde das als ein sehr erfreulicher Nachricht.



Shimon1938

Alles gut und schön.
Ich kenne dieses Kind nicht.
Ich komme aus dem Bereich, beruflich bedingt, und ich weiß dass es nicht für alle Kinder förderlich ist, in "normale" Schulen integriert zu werden. Da gibt es unterschiedliche Gründe. Ich denke wenn es ihm förderlich ist wird es wohl das beste sein. Denn es geht ja um den Schüler und nicht um das Wunschkonzert für die Eltern.

lg leichte Feder
 
Zitat:Alles gut und schön.
Ich kenne dieses Kind nicht.
Ich komme aus dem Bereich, beruflich bedingt, und ich weiß dass es nicht für alle Kinder förderlich ist, in "normale" Schulen integriert zu werden. Da gibt es unterschiedliche Gründe. Ich denke wenn es ihm förderlich ist wird es wohl das beste sein. Denn es geht ja um den Schüler und nicht um das Wunschkonzert für die Eltern.


Ja, sehe ich auch so. Gründe könnten beispielsweise Mobbing oder Überforderung sein. Natürlich verstehe ich die Eltern, die versuchen ihr möglichstes zu tun um dem Kind die Integration zu erleichtern. Doch würden
wohl sehr viele Eltern auch wollen, dass ein Kind Abitur macht, obwohl es dafür nicht geeignet ist.

Ich persönlich bin für sehr flexible Lösungen, bedeutet, dass immer die Möglichkeit bestehen sollte (vielleicht durch Aufnahmetests) eine höhere
Schule zu besuchen. Ebenso auch, dass Erwachsene eine bessere Möglichkeit haben Qualifikationen noch im "fortgeschrittenen" Alter zu erhalten.

Bei aller Liebe zu sozialistischen Vorstellungen. Menschen, die in ihrem Job überfordert sind, ist das letzte was wir brauchen. Man denke an einen
pfuschenden Arzt oder Architekten.

Vielmehr geht es für mich darum, dass man durch jeden Beruf in der Lage sein sollte ein gesundes und abwechslungsreiches Leben zu führen, und nicht um
die Vorstellung, dass jeder Arzt sein muss.

LG PsiSnake
 
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Alles gut und schön.
Ich kenne dieses Kind nicht.
Ich komme aus dem Bereich, beruflich bedingt, und ich weiß dass es nicht für alle Kinder förderlich ist, in "normale" Schulen integriert zu werden. Da gibt es unterschiedliche Gründe. Ich denke wenn es ihm förderlich ist wird es wohl das beste sein. Denn es geht ja um den Schüler und nicht um das Wunschkonzert für die Eltern.

lg leichte Feder

shalom leichte feder,

willst du mit dein text aussagen, das in deutschland behinderte nicht ausgergrenzt werden?

mir ging und geht draum, dass allein finazielle oder "menschliche" bednken darüber entscheiden, ob ein kind mitdown-syndrom in ein normale schule oder in ein sonderschule gehen darf. es gibt massenhaft eltern, die das nicht wollen...

shimon
 
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