G
Galahad
Guest
Heute mal ein nettes Urteil für die Empfänger von ALG2.
Bisher war es ja so, das wenn ein Empfänger von Hartz4 zum Amt "eingeladen" wurde, die anfallenden Fahrkosten erst ab einem Betrag von 6 Euro je Richtung erstattet wurden.
Das Bundessozialgericht in Kassel hat diese Regelung nun gekippt.
Da Hartz4 Empfänger eh nur über sehr wenig Geld verfügen, sind auch geringe Beträge zu erstatten. (Az.: B 14/7b AS 50/06 R)
Ab nun gibt es also auch die Busfahrkarte im Stadtverkehr erstattet.
Bisher war es ja so, das wenn ein Empfänger von Hartz4 zum Amt "eingeladen" wurde, die anfallenden Fahrkosten erst ab einem Betrag von 6 Euro je Richtung erstattet wurden.
Das Bundessozialgericht in Kassel hat diese Regelung nun gekippt.
Da Hartz4 Empfänger eh nur über sehr wenig Geld verfügen, sind auch geringe Beträge zu erstatten. (Az.: B 14/7b AS 50/06 R)
Ab nun gibt es also auch die Busfahrkarte im Stadtverkehr erstattet.