Auslagerung aus "22 Jährige in Offenbach ins Koma geprügelt"

Nithaiah

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Was wäre dein Vorschlag?

Ich kann dir sagen, was mein Vorschlag wäre: Einfach mal das rechte Maß zu finden. Das scheint für die Menschheit aber insgesamt sehr schwierig zu sein.

Was die Justiz betrifft, haben wir weder ganz früher, noch heute, das rechte Maß gehabt.
 
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Ich kann dir sagen, was mein Vorschlag wäre: Einfach mal das rechte Maß zu finden. Das scheint für die Menschheit aber insgesamt sehr schwierig zu sein.

Was die Justiz betrifft, haben wir weder ganz früher, noch heute, das rechte Maß gehabt.

Was ist das rechte Maß?
Meinst du damit das wegsperren? Die Jahre?
 
Es nützt denk ich nicht, Täter einfach nur weghaben zu wollen. Wir können uns Gedanken machen, wie wir an der Ursache schon was verändern können, nicht dann erst, wenn es schon zu spät ist. Das sind ja nur die Auswirkungen unserer wunderbaren Systeme.

Nach welchen Werten streben wir denn als Gesellschaft und was leben wir unseren Nachkommen vor?
 
Was ist das rechte Maß?
Meinst du damit das wegsperren? Die Jahre?

Das rechte Maß bedeutet für mich ein angemessenes Urteil:

1. gemäß des Schadens, der verursacht wurde.
2. gemäß der Umstände, die zu der Tat geführt haben.
3. gemäß des Persönlichkeitsprofils, was man von dem Täter erstellen kann (auch z. b. durch bereits vorhandene Vorstrafen und auffälliges Gewaltpotential).

Früher wurde man in den Kerker oder Hungerturm geworfen, wenn man aus Hunger Brot gestohlen hat, oder nicht bereit war sich taufen zu lassen, das ging ganz fix. Da hat es keine Sau interessiert, ob du irgendwo verreckst.

Wir sind uns wohl einig, dass das die Justiz ist, die wir uns nicht wünschen.

Heute gibt es auch bei schweren Gewaltdelikten, wo Menschen für ihr Leben lang schwer traumatisiert, behindert bleiben oder sterben, lächerliche Strafen, teilweise alle auf Bewährung.

Die Opfer, falls sie noch leben, oder sonst gegebenenfalls die Angehörigen, dürfen sich vor Gericht dann oft noch freche Antworten und ein hämisches Grinsen seitens der Täter gefallen lassen.

Und das ist die Justiz, die ich und viele sich auch nicht wünschen.

Ich sehe es so: Bei Gewaltdelikten schnellere Kosequenzen mit kurzen Gefängnisaufenthalten, damit überhaupt ein Unrechtsbewusstsein entstehen kann. Natürlich gekoppelt mit dem Versuch der Resozialisierung, Therapien, usw.

Wenn jemand sich dann als Therapieresistent erweist und wiederholt auffällig wird, dann müssen Strafen her, die angemessen sind, und die die Gesellschaft vor weiteren Übergriffen schützen.
Da sind nur ein paar Jahre nicht akzeptabel.

Die Opfer und ihre Angehörigen haben auch Lebenslänglich.
 
Es nützt denk ich nicht, Täter einfach nur weghaben zu wollen. Wir können uns Gedanken machen, wie wir an der Ursache schon was verändern können, nicht dann erst, wenn es schon zu spät ist. Das sind ja nur die Auswirkungen unserer wunderbaren Systeme.



Genau deswegen schrieb ich hier , das Prävention da ansetzen muss, wo die Kriminalität entsteht.

Nach welchen Werten streben wir denn als Gesellschaft und was leben wir unseren Nachkommen vor?

Ganz wichtige und gute Frage !!
 
Das rechte Maß bedeutet für mich ein angemessenes Urteil:

1. gemäß des Schadens, der verursacht wurde.
2. gemäß der Umstände, die zu der Tat geführt haben.
3. gemäß des Persönlichkeitsprofils, was man von dem Täter erstellen kann (auch z. b. durch bereits vorhandene Vorstrafen und auffälliges Gewaltpotential).

Früher wurde man in den Kerker oder Hungerturm geworfen, wenn man aus Hunger Brot gestohlen hat, oder nicht bereit war sich taufen zu lassen, das ging ganz fix. Da hat es keine Sau interessiert, ob du irgendwo verreckst.

Wir sind uns wohl einig, dass das die Justiz ist, die wir uns nicht wünschen.

Heute gibt es auch bei schweren Gewaltdelikten, wo Menschen für ihr Leben lang schwer traumatisiert, behindert bleiben oder sterben, lächerliche Strafen, teilweise alle auf Bewährung.

Die Opfer, falls sie noch leben, oder sonst gegebenenfalls die Angehörigen, dürfen sich vor Gericht dann oft noch freche Antworten und ein hämisches Grinsen seitens der Täter gefallen lassen.

Und das ist die Justiz, die ich und viele sich auch nicht wünschen.

Ich sehe es so: Bei Gewaltdelikten schnellere Kosequenzen mit kurzen Gefängnisaufenthalten, damit überhaupt ein Unrechtsbewusstsein entstehen kann. Natürlich gekoppelt mit dem Versuch der Resozialisierung, Therapien, usw.

Wenn jemand sich dann als Therapieresistent erweist und wiederholt auffällig wird, dann müssen Strafen her, die angemessen sind, und die die Gesellschaft vor weiteren Übergriffen schützen.
Da sind nur ein paar Jahre nicht akzeptabel.

Die Opfer und ihre Angehörigen haben auch Lebenslänglich.


Das wird aber doch zum Teil so praktiziert, und / oder daran gearbeitet. Das die Umsetzung noch immer nicht überall funktioniert, ja das stimmt.

GLG Asaliah
 
Das wird aber doch zum Teil so praktiziert, und / oder daran gearbeitet. Das die Umsetzung noch immer nicht überall funktioniert, ja das stimmt.

GLG Asaliah

Das wird in der Theorie so praktiziert, und in der Praxis ganz oft nicht, vor allem, wenn der Täter unter 21 ist. Es gibt haarsträubende Urteile diesbezüglich.

Liebe Grüße zurück, Nithaiah
 
Das wird in der Theorie so praktiziert, und in der Praxis ganz oft nicht, vor allem, wenn der Täter unter 21 ist. Es gibt haarsträubende Urteile diesbezüglich.

Liebe Grüße zurück, Nithaiah
Leider ist dem auch so bei uns,....zum Teil. Ist mir schon bewusst. Deswegen meinte ich auch, des wird noch dauern, da viel mehr an Raum geschaffen werden müsste, samt Personal etc.;

GLG Asaliah
 
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Das rechte Maß bedeutet für mich ein angemessenes Urteil:

1. gemäß des Schadens, der verursacht wurde.
2. gemäß der Umstände, die zu der Tat geführt haben.
3. gemäß des Persönlichkeitsprofils, was man von dem Täter erstellen kann (auch z. b. durch bereits vorhandene Vorstrafen und auffälliges Gewaltpotential).

Früher wurde man in den Kerker oder Hungerturm geworfen, wenn man aus Hunger Brot gestohlen hat, oder nicht bereit war sich taufen zu lassen, das ging ganz fix. Da hat es keine Sau interessiert, ob du irgendwo verreckst.

Wir sind uns wohl einig, dass das die Justiz ist, die wir uns nicht wünschen.

Heute gibt es auch bei schweren Gewaltdelikten, wo Menschen für ihr Leben lang schwer traumatisiert, behindert bleiben oder sterben, lächerliche Strafen, teilweise alle auf Bewährung.

Die Opfer, falls sie noch leben, oder sonst gegebenenfalls die Angehörigen, dürfen sich vor Gericht dann oft noch freche Antworten und ein hämisches Grinsen seitens der Täter gefallen lassen.

Und das ist die Justiz, die ich und viele sich auch nicht wünschen.

Ich sehe es so: Bei Gewaltdelikten schnellere Kosequenzen mit kurzen Gefängnisaufenthalten, damit überhaupt ein Unrechtsbewusstsein entstehen kann. Natürlich gekoppelt mit dem Versuch der Resozialisierung, Therapien, usw.

Wenn jemand sich dann als Therapieresistent erweist und wiederholt auffällig wird, dann müssen Strafen her, die angemessen sind, und die die Gesellschaft vor weiteren Übergriffen schützen.
Da sind nur ein paar Jahre nicht akzeptabel.

Die Opfer und ihre Angehörigen haben auch Lebenslänglich.

Also was ist das gerechte Maß der Bestrafung ?
Ich denke, dass unsere Gerichte deine obigen 3 Punkte sowieso schon beachten.
Die Gerichte sind ja deswegen da , damit ein gerechtes, geeignetes Maß gefunden wird.
Dafür ist es auch richtig und wichtig, dass gerichtliche Willkür nicht passieren kann,
deswegen gibt es Anwälte. Auch gerade deswegen Anwälte für Verbrecher.

Im Namen des Volkes!!! heißt es doch immer so schön, bei einem Richterspruch, bei einer Verurteilung.
Aber hätte man diesen Täter aus Offenbach in den Pranger gesteckt ,
hätte das "Volk" den Täter hingerichtet. >>> "Im Namen des Pöbels" , wäre das dann.

Du erwähntest schnellere Konsequenzen , was das wegsperren betrifft.
Du weißt aber, dass wegsperren selten zu einer Einsicht führt.
Deswegen hast du ja auch was von Resozialisierung , Therapie usw. geschrieben, denk ich mal.
Ich denke , dass ist der einzige Weg, der einem bleibt. (menschlich , neutral gesehen)

Es ist kein Spott, wenn ich auf anderer Länder Rechtsprechung verweise und
weitere Mögtlichkeiten aufweise, wie man theoretisch mit solchen Fällen umgehen kann.
 
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