Ausgelagert aus:Korrigierende Vergewaltigung

Das schlimme, in teilweisen muslimischen Ländern wird den Frauen Recht genommen um die Männer zu schützen, dh. die Frau wird vorher als Schlampe gesteinigt als das der Täter als Vergewaltiger drankommt. :wut1:
lg
Cyrill


Vergewaltigt wird in jeder Kultur, jedem Land der Erde und in jeder Schicht.

http://de.wikipedia.org/wiki/Vergewaltigung#H.C3.A4ufigkeit_von_Vergewaltigungen

Irritierend finde ich aber, daß gerade Schweden - ein Vorbild der Gleichstellung der Frau - die häufigste Vergewaltigungsrate Europas hat.

Da frage ich mich, warum? Werden Frauen gerade deswegen dort so gehasst? Weil sie die gleichen Anspüche erheben?


LG
U.
 
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Vergewaltigt wird in jeder Kultur, jedem Land der Erde und in jeder Schicht.

http://de.wikipedia.org/wiki/Vergewaltigung#H.C3.A4ufigkeit_von_Vergewaltigungen

Irritierend finde ich aber, daß gerade Schweden - ein Vorbild der Gleichstellung der Frau - die häufigste Vergewaltigungsrate Europas hat.

Da frage ich mich, warum? Werden Frauen gerade deswegen dort so gehasst? Weil sie die gleichen Anspüche erheben?


LG
U.

Das liegt wahrscheinlich an den Gesetzen... Seit dem Fall Julian Assange weiss man, dass dort schon GV ohne Kondom unter Vergewaltigung fällt.
 
Eine Bekannte von mir, die vor kurzem einen Vegewaltigungsversuch abgeblockt hatte, wurde von ihren "Freundinnen" gefragt, ob sie an besagtem Tag vielleicht zu aufreizend herumgelaufen war.
 
Irritierend finde ich aber, daß gerade Schweden - ein Vorbild der Gleichstellung der Frau - die häufigste Vergewaltigungsrate Europas hat.

Da frage ich mich, warum? Werden Frauen gerade deswegen dort so gehasst? Weil sie die gleichen Anspüche erheben?


LG
U.

abgesehen von dem, was schamanin73 schon geschrieben hat, wär dazu auch noch zu sagen:

in dem artikel steht nicht, dass es in schweden die meisten vergewaltigungen gibt, sondern dass in schweden die meisten zur anzeige gebracht werden. und das liegt wohl in nicht geringem ausmaß daran, dass frauen dort am stärksten dazu ermutigt werden, eine vergewaltigung nicht hinzunehmen. und weniger daran, dass sie "gerade dort so gehasst" werden.
 
abgesehen von dem, was schamanin73 schon geschrieben hat, wär dazu auch noch zu sagen:

in dem artikel steht nicht, dass es in schweden die meisten vergewaltigungen gibt, sondern dass in schweden die meisten zur anzeige gebracht werden. und das liegt wohl in nicht geringem ausmaß daran, dass frauen dort am stärksten dazu ermutigt werden, eine vergewaltigung nicht hinzunehmen. und weniger daran, dass sie "gerade dort so gehasst" werden.

Das stimmt leider. Die meisten Frauen haben einfach angst die Vergewaltigung anzuzeigen, weil sie sich selbst schuldig fühlen. Eben auch aus Gründen, wie Schamanin es auch schon sagte.
Allein die Untersuchung und Beweissicherung ist schon demütigend. Hinterher muss die Frau dann auch noch mal detailiert wiedergeben, was passiert ist.

Viele Frauen wollen alles aber so schnell wie möglich vergessen/verdrängen. Gehen lieber nach Hause, duschen ewig lang und fühlen sich trotzdem nicht sauber.
Und nach einer gewissen Zeit eine Vergewaltigung noch nachweisen zu können ist dann halt ziemlich schwer. Leider.
 
abgesehen von dem, was schamanin73 schon geschrieben hat, wär dazu auch noch zu sagen:

in dem artikel steht nicht, dass es in schweden die meisten vergewaltigungen gibt, sondern dass in schweden die meisten zur anzeige gebracht werden. und das liegt wohl in nicht geringem ausmaß daran, dass frauen dort am stärksten dazu ermutigt werden, eine vergewaltigung nicht hinzunehmen. und weniger daran, dass sie "gerade dort so gehasst" werden.


Ich würde nicht sagen, daß die Frauen dort ermutigt werden, eine Vergewaltigung zur Anzeige zu bringen, sondern dass sie sicher sein können, vom dortigen Polizeiapparat nicht noch einmal gedemütigt und zum Opfer gemacht zu werden. In vielen Ländern ist eine Anzeige nämlich gleichbedeutend mit einem Spießrutenlauf für die Frauen.

Von den angezeigten Vergewaltigungen in Schweden, kommen trotzdem nur 13 % zur Anklage, weil nun einmal in unserer westlichen Demokratie die Beweislage ausschlaggebend ist. Und wie kann eine Vergewaltigung bewiesen werden, wenn nicht Zeugen anwesend waren oder das Opfer tätlich angegriffen und schwer verletzt wurde?

Von daher gebe ich Dir Recht, daß vermutlich die Vergewaltigungen bei uns oder in der westlichen Welt evtl. gleich hoch sind, aber eben nicht zur Anzeige gebracht werden. Die Dunkelziffer soll ziemlich hoch sein.


LG
U.
 
Das liegt wahrscheinlich an den Gesetzen... Seit dem Fall Julian Assange weiss man, dass dort schon GV ohne Kondom unter Vergewaltigung fällt.

In Verbindung mit bezahltem Sex kann ich mir vorstellen, daß manche Freier auf Sex ohne Kondom bestehen. Aber in meinen Augen - und wohl auch in der der Öffentlichkeit - ist hier der Tatbestand der Vergewaltigung nicht gegeben, da den Frauen die freie Wahl gelassen wird, ob sie darauf eingehen oder nicht.



Hier die Richtlinien aus Schweden:


Im Strafgesetzbuch Schwedens, Brottsbalk in der Landessprache, behandelt das Kapitel 6 Sexualverbrechen. Paragraf 1 behandelt die Vergewaltigung (våldtäkt), Paragraf 2 den Sexuellen Zwang (olaga tvång) und Paragraf 10 die sexuelle Nötigung (sexuellt ofredande).[10][11]

§1 sagt sinngemäß: Sexuelle körperliche Handlungen, die Geschlechtsverkehr gleichen, die durch Mißhandlung oder sonstwie mit Gewalt oder durch Androhung von Verbrechen erzwungen werden oder mit Personen, die wegen Bewusstlosigkeit, Schlag, Drogen, Krankheit, körperlicher oder geistiger Störung, in einem hilflosen Zustand sind geschehen, werden mit zwei bis sechs Jahren Haft bestraft, in minderschweren Fällen bis vier Jahre, in besonders schweren Fällen (z. B. mehrere Personen, besonders brutal) mit vier bis zehn Jahren Haft.[11]

§2 sagt sinngemäß: Wer durch gesetzes*widri*gen Zwang [Nötigung, Erpressung], der nicht in § 1 enthalten ist, eine Per*son dazu bringt, eine sexu*elle Hand*lung durch*zufüh*ren oder zu er*dul*den, wird mit Ge*fäng*nis bis zu zwei Jahren bestraft, in schweren Fällen mit Haft zwischen sechs Monaten und sechs Jahren.[11]

§10 sagt sinngemäß: Wer sich vor einem anderen so ent*blößt, dass dies Unbe*hagen erzeu*gt oder sonst*wie durch Worte oder Handeln einen Men*schen so be*lästigt, dass dies die sexu*elle Inte*gri*tät dieses Menschen verletzt, wird mit Geldstrafe oder bis zu zwei Jahren Haft bestraft.[11]





U.
 
Ich wäre noch für eine zusätzliche Massnahme bei Wiederholungstätern, Amputation des Penises, dann ist es aus mit solchen Dingen.
Dafür um Geld zu sparen, weniger lang in den Knast, ... .
Bei Wiederholungstätern, deshalb um Justizfehler gering zu halten.
lg
Cyrill

Ja was passiert wenn jemand sein Auto nicht im Griff hat, es wird der Ausweis weggenommen oder das Auto, ... .
Ich sehe das gleich mit dem Penis, wer seinen Penis nicht im Griff hat, dem soll man Ihn auch wegnehmen, ist hart und krass, würde aber viel Leid verhindern. Käme den Staat billiger und der Mensch könnte trotzdem noch am Gesellschaftlichen nehmen teilnehmen, ansonsten vieleicht dass sich sowas mit einem Gerät lösen lässt, dh. dass man wie bei einer digitalen Fussfessel sowas erfindet, dass er nicht kann. Ausser er hat die Bewilligung dazu, dh. mit der heutigen Technik wäre sowas sicher machbar. Also Freischaltung via SMS oder so, ... .:lachen:
lg
Cyrill

Ich denke kaum das ein Mann ohne Penis eine Frau missbrauchen kann, dh. sexuell zumindest bestimmt nicht mehr.
Man sollte vieleicht so ein Vergewaltiger auch vergwaltigen, damit er weiss, was es heisst, ... . Nur Auge um Auge und Zahn um Zahn bringt nicht viel.
Aber ich denke, die grösste Strafe für ein Mann ist, wenn er sein bestes Stück verliert. Natürlich nicht kompatibel mit den Menschenrechten, aber wenn man den Trieb irgendwo kontrollieren könnte, dann wäre viel Leid genommen in dieser Angelegenheit.
lg
Cyrill

Sagtest du nicht mal zwischendurch (nach deinen Auswüchsen zum Thema Folter), daß du angeblich gegen Gewalt jeder Art bist ?

Das da oben ist einfach nur unsäglich DUMM !!!

Vergewaltigung hat nichts mit normalem *Trieb* und auch nichts mit Sex zu tun - der durch Schwanzab oder Pillen weg ist.

Und womit eine Frau (und ebenso Kinder und Männer) alles vergewaltigt werden können....das schenk ich mir jetzt.

Und was glauben eigentlich solche hirnverbrannten Bildzeitungssprücheklopfer wie du, was jemand macht, dem der Schwanz weggesäbelt wurde, wenn der wieder auf freiem Fuß ist ?

Der wird sich rächen und das wahrscheinlich noch um einiges brutaler als alles, was er vorher schon verbrochen hat.

Dich sollte man endlich sperren, damit niemand mehr diesen unglaublichen Mist lesen muß.

:rolleyes:
 
Sagtest du nicht mal zwischendurch (nach deinen Auswüchsen zum Thema Folter), daß du angeblich gegen Gewalt jeder Art bist ?

Das da oben ist einfach nur unsäglich DUMM !!!

Vergewaltigung hat nichts mit normalem *Trieb* und auch nichts mit Sex zu tun - der durch Schwanzab oder Pillen weg ist.

Und womit eine Frau (und ebenso Kinder und Männer) alles vergewaltigt werden können....das schenk ich mir jetzt.

Und was glauben eigentlich solche hirnverbrannten Bildzeitungssprücheklopfer wie du, was jemand macht, dem der Schwanz weggesäbelt wurde, wenn der wieder auf freiem Fuß ist ?

Der wird sich rächen und das wahrscheinlich noch um einiges brutaler als alles, was er vorher schon verbrochen hat.

Dich sollte man endlich sperren, damit niemand mehr diesen unglaublichen Mist lesen muß.

:rolleyes:

Schau Nizuz, Vergewaltiger ist nicht gleich Vergewaltiger, es gibt hier verschiedene Auswüchse, ... .

Schweiz
Artikel 190 Abs. 1 StGB (gleichlautend Art. 154 Abs. 1 MStG) lautet: „Wer eine Person weiblichen Geschlechts zur Duldung des Beischlafs nötigt, namentlich indem er sie bedroht, Gewalt anwendet, sie unter psychischen Druck setzt oder zum Widerstand unfähig macht, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bestraft.“

Als Vergewaltigung gilt also ausschließlich die vaginale Penetration. Alle anderen sexuellen Übergriffe sind sexuelle Nötigungen nach Artikel 189. Insbesondere ist auch die erzwungene anale Penetration nach dem Schweizer Strafrecht keine Vergewaltigung, sondern eine sexuelle Nötigung. Diese Sonderstellung des vaginalen Verkehrs hat historische Wurzeln. In der heutigen Praxis ist sie irrelevant, da sexuelle Nötigung und Vergewaltigung mit der gleichen Maximalstrafe bedroht sind. Lediglich die Minimalstrafe ist bei der sexuellen Nötigung geringer (Geldstrafe ohne explizite Untergrenze), weil auch weniger gravierende Übergriffe (erzwungener Kuss, Begrapschen) als sexuelle Nötigungen gewertet werden.

Eine notwendige Voraussetzung für den Tatbestand ist die Anwendung von Nötigungsmitteln. Das Opfer muss sich also für den Täter erkennbar wehren und der Täter muss diesen Widerstand überwinden. Dabei dürfen aber an das Ausmaß des Widerstands keine zu großen Anforderungen gestellt werden. Während früher nur körperliche Gewalt als Nötigungsmittel galt, anerkennt der aktuelle Gesetzestext ausdrücklich auch den psychischen Druck. Schwieriger zu beurteilen sind Fälle, in denen ein Opfer, aufgrund der Aussichtslosigkeit der Situation, auf Widerstand verzichtet. Der Täter muss auf jeden Fall erkennen können, dass die sexuellen Handlungen gegen den Willen des Opfers stattfinden. Falls das Opfer von vorneherein zum Widerstand gar nicht fähig ist, scheidet Vergewaltigung oder sexuelle Nötigung aus, in diesem Fall kommt nur die Schändung nach Art. 191 in Frage, welche ebenfalls mit der gleichen Maximalstrafe bedroht ist.

Bis 1992 war die Vergewaltigung auf den erzwungenen Geschlechtsverkehr außerhalb der Ehe beschränkt, eine Vergewaltigung in der Ehe gab es schon rein begrifflich nicht. Zwischen 1992 und 2004 war die Vergewaltigung in der Ehe ein Antragsdelikt. Seit 2004 ist auch die Vergewaltigung unter Ehepartnern ein Offizialdelikt.

Die Frage, ob die Vergewaltigung in der Ehe eine Antrags- oder ein Offizialdelikt sein soll, wurde und wird kontrovers diskutiert. Auf der einen Seite steht die Überzeugung, dass es dem Schutz der Ehe dient, wenn den Ehepartnern die Möglichkeit des Verzeihens offen gehalten wird. Auf der anderen Seite steht die Überzeugung, dass Gewaltdelikte nie eine Privatsache sind. Außerdem zeigte die Erfahrung, dass viele Frauen ihren Strafantrag wieder zurückzogen, wobei oft der Verdacht bestand, dass dieser Rückzug unter Druck erfolgt war
http://de.wikipedia.org/wiki/Vergewaltigung

Natürlich hat sowohl Opfer wie auch Täter ein Anrecht auf körperliche Unversehtbarkeit.
Wenn dann müsste dies als Option zur Verfügung stehen, dass ein Täter dies auswählen könnte und freiwillig machen würde. Dh. damit er evtl. wieder zurück in die Gesellschaft könnte. Dh. in dem Sinne auslesen können, entweder Gefängnisstrafe oder freiwillige Amputation, ... .
Natürlich ist dies nur bildlich gesehen eine Lösung, weil die Krankheit kommt vom Hirn aus und nicht vom betreffenden Organ.
Bei diesen Vergewaltigungen handelt es sich aber weniger um Vegewaltiger als Krankheitsbild von der Psychologie her, sondern vermutlich auch kulturell bedingt, dh. sie sehen Frauen anders als es bei uns üblich ist. Dh. kein vorhandes Schuldbewusstsein vorhanden beim begehen einer solchen Tat, die in unserer Region strafbar ist.
lg
Cyrill
 
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