Alana Morgenwind
Sehr aktives Mitglied
Nein, definitiv nein - das wäre anwendbar bei kleineren Beispielen, wenn ich z.B. grade zum Bäcker laufe um Brötchen zu holen - aber nicht, wenn es um eine Aufstellung geht.
Hier DARF ich als Klient erwarten, dass der Aufsteller meine mangelnde Abgrenzung NICHT ausnützt.
Auf die Gefahr hinauf, dass Du meinst, es wäre auch übertrieben - wenn ich als Patient zu einem Zahnarzt gehe, darf ich auch erwarten, dass er mich korrekt behandelt. Wurscht, welches Naturell mein eigen ist.
Da würdest Du auch nicht sagen: Selbst schuld, hat sich nicht gewehrt, schicken wir den nächsten hin...
Lg
Suena
Und selbst wenn es so wäre - der Zahnarzt, der mir meine gesunden Zähne zieht, ist meine eigene Wahl: so bleibt doch bestehen, daß er etwas getan hat, das nicht gut war für mich. Es sind, meiner Ansicht nach, zwei paar Stiefel. Was daran gut sein sollte, wenn ich dann sage: "dir sei verziehen, weil du mir zeigst, was ich vom Leben erwarte" - weiß ich nicht. In einem höheren Sinne ja - aber im ganz weltlichen Sinne eben nicht.
Liebe Grüsse, Alana