Das muss du anders aufzeigen, gesetzliche Rente = Prinzip der Solidargemeinschaft nicht auf Gewinn ausgerichtet
Private Rente = privates Versicherungsmodell, was auf Gewinn aus den einzelnen Beitragszahlungen ausgelegt ist. Jedes Einzelnen, ohne Solidarbindung. Dazu das Risiko des Pleitegehens dieser Versicherung und der Verlust der Einzahlungen.
Dieses Risiko nur abzustellen, wenn der Staat als Sicherheit einspringt. Dann haben wir aber wieder Modell 1, zzgl. einem Gewinn für die Versicherungen, obendrauf.
Denn wer nix einzahlt, soltle dann auch nix bekommen dürfen nach dieser Logik. Auch keine Sozialgelder/Nothilfe usw.
Das wäre auch das Problem, wenn man einzahlt in Privaten und die dann zahlungsunfähig werden, Pleite gehen. Es wäre weg, trotz hohen Beitragszahlungen.
Daher geht nur eine gesetzliche Grundsicherung aus der Rente. Diese ist aber nicht mehr gegeben. Zum einen auch durch Hochschraubung des Renteneintrittsalters, durch Berechnungsumstellung und durch die Lohnentwicklung.
Wer mit 67 eine Rente von 1000 Euro erwarten darf, bekommt diese Höhe aber nicht mit 60, sondern knapp nur über die Hälfte. Daher ja auch die Aufforderung zur privaten Absicherung, aber nur zusätzlich, um die Differenz zur Grundsicherung + Miete auszugleichen.
Wer sich hier schon nicht zusätzlich absichert, kommt in den Genuss des Sozialstaates, der gleicht dann aus. Daher, so derzeit egal, ob man sich zusätzlich absichert, böse gesagt.
Es bleibt daher auch nichts anderes, als das derzeitige System mit der gesetzlichen Rente. Weil, eben derzeit und auch in Zukunft die Renten nicht reichen werden. Es bedarf daher das jetzige System, gesetzliche Rente, gekoppelt mit privater Absicherung, zusätzlich sozialer Absicherung, wenn es nicht reichen sollte.
Komplett privat gar nicht machbar, man müsse da derzeit den Betrag, den man später haben will, monatlich, heute monatlich einzahlen. Weil, die Privaten rechnen personenbezogen, 30 Jahre eingezahlt, 30 Jahre Auszahlung. Die vorher ableben, werden da rausgerechnet.
Die Solidargemeinschaft, berechnet dieses Ableben aber mit ein, kurze Rentenbezüge, usw., als Umlage. Das macht so nicht die private Versicherung, für sich ja, aber nicht für den Versicherungsnehmer. Da liegt der gravierende Unterschied.