Jep, solche Sender beschäftigen bezahlte Anrufer, die bestimmte Vorgaben bekommen, als wer sie auftreten sollen, was sie fragen sollen und anschließend müssen sie ordentlich begeistert sein ... .
(ein typischer Nebenjob für Studenten, Hausfrauen usw.)
IRELAND, ein Forum ist kein rechtsfreier Raum! UNTERSTELLUNGEN stehen unter Strafe:
Mutmaßung, Unterstellung, Verleumdung, Üble Nachrede
Im deutschen Recht ist Verleumdung im StGB folgendermaßen definiert:
Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
§ 187 StGB
Im schweizerischen Strafgesetzbuch ist die Verleumdung im Artikel 174 geregelt:
1. Wer jemanden wider besseres Wissen bei einem andern eines unehrenhaften Verhaltens oder anderer Tatsachen, die geeignet sind, seinen Ruf zu schädigen, beschuldigt oder verdächtigt,
wer eine solche Beschuldigung oder Verdächtigung wider besseres Wissen verbreitet wird, auf Antrag, mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.
Die planmässig erbrachte Verleumdung ergibt eine Freiheitsstrafe bis drei Jahre oder eine Geldstrafe von mindestens 30 einkommens-/vermögensabhängigen Tagessätzen. Strafmilderung ist möglich, wenn der Täter seine Äusserung vor Gericht als unwahr zurückzieht; dieser Rückzug wird dem Opfer urkundlich bestätigt.
Das österreichische Strafgesetzbuch behandelt im vierten Abschnitt Strafbare Handlungen gegen die Ehre die Ehrabschneidungen.
§ 111 Üble Nachrede
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Ireland, geh' verantwortungsvoller mit Deinen Worten um!!!
Verbena