AstroTV

Jep, solche Sender beschäftigen bezahlte Anrufer, die bestimmte Vorgaben bekommen, als wer sie auftreten sollen, was sie fragen sollen und anschließend müssen sie ordentlich begeistert sein ... . :D
(ein typischer Nebenjob für Studenten, Hausfrauen usw.)

IRELAND, ein Forum ist kein rechtsfreier Raum! UNTERSTELLUNGEN stehen unter Strafe:

Mutmaßung, Unterstellung, Verleumdung, Üble Nachrede

Im deutschen Recht ist Verleumdung im StGB folgendermaßen definiert:
„Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“
– § 187 StGB

Im schweizerischen Strafgesetzbuch ist die Verleumdung im Artikel 174 geregelt:
1. Wer jemanden wider besseres Wissen bei einem andern eines unehrenhaften Verhaltens oder anderer Tatsachen, die geeignet sind, seinen Ruf zu schädigen, beschuldigt oder verdächtigt,
wer eine solche Beschuldigung oder Verdächtigung wider besseres Wissen verbreitet wird, auf Antrag, mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.
Die planmässig erbrachte Verleumdung ergibt eine Freiheitsstrafe bis drei Jahre oder eine Geldstrafe von mindestens 30 einkommens-/vermögensabhängigen Tagessätzen. Strafmilderung ist möglich, wenn der Täter seine Äusserung vor Gericht als unwahr zurückzieht; dieser Rückzug wird dem Opfer urkundlich bestätigt.

Das österreichische Strafgesetzbuch behandelt im vierten Abschnitt Strafbare Handlungen gegen die Ehre die Ehrabschneidungen.
• § 111 Üble Nachrede
---------

Ireland, geh' verantwortungsvoller mit Deinen Worten um!!!
Verbena
 
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Im deutschen Recht ist Verleumdung im StGB folgendermaßen definiert:
„Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“
– § 187 StGB

Im schweizerischen Strafgesetzbuch ist die Verleumdung im Artikel 174 geregelt:
1. Wer jemanden wider besseres Wissen bei einem andern eines unehrenhaften Verhaltens oder anderer Tatsachen, die geeignet sind, seinen Ruf zu schädigen, beschuldigt oder verdächtigt,
wer eine solche Beschuldigung oder Verdächtigung wider besseres Wissen verbreitet wird, auf Antrag, mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.
Die planmässig erbrachte Verleumdung ergibt eine Freiheitsstrafe bis drei Jahre oder eine Geldstrafe von mindestens 30 einkommens-/vermögensabhängigen Tagessätzen. Strafmilderung ist möglich, wenn der Täter seine Äusserung vor Gericht als unwahr zurückzieht; dieser Rückzug wird dem Opfer urkundlich bestätigt.

Das österreichische Strafgesetzbuch behandelt im vierten Abschnitt Strafbare Handlungen gegen die Ehre die Ehrabschneidungen.
• § 111 Üble Nachrede
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Verbena

Was soll das?
Ich kenne diese Personen WIRKLICH!!! (und eine davon ist eine meiner allerbesten Freundinnen!)
Willst du mir Angst machen???
 
IRELAND, ein Forum ist kein rechtsfreier Raum! UNTERSTELLUNGEN stehen unter Strafe:

Und wie ist es mit Werbung in diesem Forum aus :confused:

Hallo,
gestern sah ich bei AstroTV Ghata Aloranah.
Ich bin sehr beeindruckt von ihrer sachlichen liebevollen Art und konnte von ihr lernen. Deshalb werde ich sie wieder anschauen:
Freitag 21.8. von 23-1 Uhr, Samstag 22.8. von 12-16Uhr, Sonntag 23.8. von 19-23 Uhr.

Ihre Internetseite ist wunderschön und ließ mich ein wenig in die Schönheit des Senegal einsteigen:
http://www.ghata-spirit.com/afrika.htm
und
http://www.energy-healing-ghata.com/about_d.htm

Wen Sufi-Musik aus dem Senegal interessiert, kann sie hier hören und sehen: Akassa http://www.youtube.com/watch?v=qP9rZ...eature=related
Leider ist das nicht AKASSA VON HAMID KANE; ist aber m.E auch gut.

LG Verben
 
TV Astro ist in meinen Augen nichts anderes als Geldmacherei und Betrug!

Naja, die Line ist ja auch von reinen Geschäftspartnern ins Leben gerufen worden, die nicht von einem Wahrsager, Wasserlglasleser oder Kartenleger oder so :D

Betrug - ich weiss nicht - es wird ja niemand wirklich verprügelt, dass er/sie da anrufen soll.

Und die Anrufer, sind das die Opfer :confused:

Oder sind die Berater die Opfer, weil sie von den Anrufern verführt werden :confused:

:danke:
 
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Im deutschen Recht ist Verleumdung im StGB folgendermaßen definiert:
„Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“
– § 187 StGB

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Verbena

Sach mal, wie bist du denn drauf, eröffnest hier einen Werbethread für Abzocker-TV und drohst alten Usern mit dem Gesetz?

Wenn ich diese ganzen (meist fetten, unappetittlichen, dümmlichen) Astro-Tussis mit ihrem dämlichen Geschwätz ansehe/höre (habe erst neuerdings Satellit und komme somit erst seit Kurzem in den Genuss), kriege ich das kalte Grausen und frage mich wie blöde eine Nation eigentlich sein muss, um das bisschen sauer verdiente Geld einem derartigen Imperium für nutzloses Gerede in den Rachen zu werfen.
Sind doch sonst alle so kritisch und reagieren bei Abzocke extrem empfindlich, aber hier wird das Geld rausgeschmissen, nur weil das Wörtchen "Astro" drüber steht – und jeder Sch….. wird geglaubt.

Schon älter, aber immer noch aktuell: spiegel.de

R.
 
Einfach den Sender anschreiben! ;)
Eine Freundin von mir hat das eine Weile während des Studiums gemacht - es scheint eher über "Konnektions" zu gehen (sie wurde durch eine andere Bekannte dafür gewonnen usw.).
Die Bezahlung ist nicht toll - ich werd sie einfach noch mal genauer diesbezüglich interviewen, sie hat für mehrere Sender gearbeitet ... .

Da hast Du mich mißverstanden! Ich will den Nebenjob als gefakter Anrufer! ;) :D
 
Werbung:
Hab mir jezz über Youtube ein paar Filmchen angeschaut.

Wenn es also Beauftragte sind, die in der Sendung anrufen, warum gibts dann Anrufer die so derart rauskatapultiert und abgewimmelt werden?
Vor allem gibz ja auch Anrufer die sagen, sie wüssten nicht was und wer gemeint sein soll und die werden aus der Leitung geworfen mit dem Zusatz: du wirst nach dem Telefonat wissen um wen es geht...

:lachen:

Aber zur Belustigung reicht es allemal, die Methadontante ist heftig :D
 
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