Arbeitsunlust kein kündigungsgrund

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lghtangel

Guest
(25.02.2009)
von Richard Lamers

Ein Arbeitnehmer, der aus seiner Arbeitsunlust keinen Hehl machte, wurde fristlost gekündigt. Zu Unrecht, wie ein Arbeitsgericht jetzt entschieden hat.




© gettyimagesÜbersicht:
Keine Lust ist kein Kündigungsgrund
Zwei Stufen beim Bundesarbeitsgericht


Nachdem ein Mitarbeiter eines Logistik-Unternehmens seinem Chef gegenüber deutlich gesagt hat, er habe überhaupt keine Lust zum Arbeiten, wurde ihm fristlos gekündigt. Dieser hatte daraufhin beim Arbeitgericht Frankfurt geklagt und bekam Recht. Die fristlose Kündigung konnte mit einer im Zorn geäußerten Arbeitsunlust nicht begründet werden.

Keine Lust zu Arbeiten
Nachdem der Frachtabfertiger beim Frankfurter Flughafen mit seinem Vorgesetzen ständig aneinandergeraten ist, vor allem wegen zu spät eingereichter ärztliche Atteste, kam es zum lautstarken Streit. Während diesem sagte der Mitarbeiter, jetzt habe er überhaupt keine Lust zum Arbeiten mehr. Das ließ sich der Vorgesetze nicht gefallen und wollte mit einem derartig unmotivierten Angestellten nicht mehr zusammenarbeiten. Die fristlose Kündigung folgte. Zu Unrecht, wie jetzt das Arbeitsgericht Frankfurt entschieden hat (Az. 7 C2301/08). Die Richter begründeten ihr Urteil damit, dass die Unlust-Äußerung im Zorn und ohne "ernsthaft erkennbaren Abkehrwillen" gefallen sei. Damit die Kündigung rechtmäßig sein kann, hätte der Arbeitgeber nachweisen müssen, dass der Mitarbeiter die Unlust-Bekundung "aus Überzeugung und mit entsprechender Ernsthaftigkeit" getätigt habe. Seinen Job hat der Frachabfertiger dennoch nicht zurück erhalten. Andere Gründe, die ebenfalls für die Kündigung sprachen, waren statthaft. Welche das waren, teilte das Gericht nicht mit.
 
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Beispiel bei uns: Kassierin beim Supermarkt 30 Jahre beschäftigt: 1,30 € Pfand falsch verbucht als Trinkgeld - Fristlose Kündigung.

Und andere versetzen Milliarden und es passiert nichts.

So läuft eben bei uns auf der Welt :rolleyes:

LG
Silver
 
ja ich weiss,habs gelesen das ist einfach nur eine sauerrei,sie hat in der zweiteninstanz auch verlohren sie will aber weiter machen.
 
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@uriela

Ja so ist es.


@lightangel

Oder der Busfahrer der eine Klopapierolle mitnahm...Fristlose...

Die Sachen gehn unendlich weiter....

Kurzum: Der Arbeitnehmer ist immer zu 95% der Zweite im Rechtsstreit.

LG
Silver
 
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