KingOfLions
Sehr aktives Mitglied
Die Haftung für Impfschäden bei von staatlichen Institutionen empfohlenen Impfungen (z.B. Kinderimpfplan) gibt es in Ö schon sehr lange.
Darauf basieren praktisch alle Klagen bezüglich Entschädigungszahlungen für Impfschäden. In D ist es, wie ich annehme, ähnlich.
Nachtrag:https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblPdf/1973_371_0/1973_371_0.pdf
Wie gesagt, es ist kein Gesetz im Verfassungsrang und kann daher jederzeit durch ein anderes Gesetz ausser Kraft gesetzt werden. Das ja sowieso für die Einführung einer Zwangsimpfung notwendig wäre.
Und im Endeffekt ist's egal, der Steuerzahler zahlt für die Schäden, und die allfällig betroffenen mit lebenslangen Qualen oder einem kurzen Leben.
Dass die Geschichte natürlich noch eine andere Facette hat, nämlich dass diese halbseidene Impfung derzeit die einzige Chance ist um weltweit zigtausende Menschenleben und Gesundheiten zu retten, sollte eh jedem klar sein.