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Zwangsimpfung wird es nicht geben. Das gab es zuletzt in Österreich bei den Pocken. Bei einer Zwangsimpfung müsste die Regierung für Schäden haften, und das wird sie nicht machen. ;-)
irgendwelche No-name-besserwisser-wichtigmacher-Ökos kommen aber auch nicht für Covid-19 Schäden auf, sprich für Krankheit und Tod von Menschen, die geschehen werden, weil SIE ihnen verantwortungsloserweise und völlig unsachlich ausgeredet haben, sich impfen zu lassen.
na bei 75 -80 % Durchimpfung darauf spekuliere ich, dann brauch ich mich nicht mehr impfen lassenMah, da macht man ein Gesetz, dass die Regierung nicht haftet, und alles ist in trockenen Tüchern. Aber es kann sein, dass sie ohne eine Zwangsimpfung die nötigen 75-80% Durchimpfung nicht zusammenbringen.
Zwangsimpfung wird es nicht geben. Das gab es zuletzt in Österreich bei den Pocken. Bei einer Zwangsimpfung müsste die Regierung für Schäden haften, und das wird sie nicht machen. ;-)
.. ICH werde mich nicht impfen lassen..
Der österreichische Staat haftet für Schäden infolge von Impfung bei
- Pockenimpfung vor 1980 in Ö
- Impfungen, die im Rahmen der MuKi Untersuchungen empfohlen werden (Kinderimpfplan)
- Impfungen die per Verordnung empfohlen werden
Für eine Haftung braucht es keine Impfpflicht, es genügt eine behördliche Empfehlung.
https://www.sozialministeriumservic...haedigungen/Impfschaeden/Impfschaeden.de.html
Der österreichische Staat haftet für Schäden infolge von Impfung bei
- Pockenimpfung vor 1980 in Ö
- Impfungen, die im Rahmen der MuKi Untersuchungen empfohlen werden (Kinderimpfplan)
- Impfungen die per Verordnung empfohlen werden
Für eine Haftung braucht es keine Impfpflicht, es genügt eine behördliche Empfehlung.
https://www.sozialministeriumservic...haedigungen/Impfschaeden/Impfschaeden.de.html
Die Haftung für Impfschäden bei von staatlichen Institutionen empfohlenen Impfungen (z.B. Kinderimpfplan) gibt es in Ö schon sehr lange.Ach ja, fällt mir grade noch so dazu ein. Es gibt ja keine Diskussion mehr um die Haftung, die ja eigentlich beim Pharmakonzern bzw. bei den zulassenden Stellen liegen würde. Denn die EU hat ja schon die Haftung auf Kosten der Steuerzahler für das Versuchsmedikament übernommen.