Flashlight
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Daisy schrieb:Wißt Ihr, wo das Volksbegehren zur Unterschrift aufliegt?
in jedem magistratischen Bezirksamt oder im Gemeindeamt:
Zitiert aus Bundesministerium für Inneres:
"""Wie kann man für ein Volksbegehren unterschreiben?
Als Stimmberechtigte(r) können Sie Ihre Zustimmung zu einem Volksbegehren wie folgt geben:
Sie begeben sich im Laufe der Eintragungswoche während der festgesetzten Eintragungszeiten in das für Sie zuständige Eintragungslokal. Dort geben Sie vor der Eintragungsbehörde Ihren Namen und Ihre Adresse an und weisen Ihre Identität mit Hilfe eines Dokuments (z.B.: Personalausweis, Pass, Führerschein, alle amtlichen Lichtbildausweise, nicht jedoch der Meldezettel), nach.
Nach entsprechender Aufforderung durch eine Mitarbeiter(in) der Eintragungsbehörde tragen Sie bitte in eine für jedes Volksbegehren eigens aufgelegte, mit fortlaufenden Nummern versehenen Liste (Eintragungsliste) folgendes ein:
Vor- und Familienname
Geburtsdatum
Unterschrift
Anzahl und Orte der Eintragungslokale, bei denen während des Eintragungszeitraumes die Eintragungslisten für ein Volksbegehren aufliegen, werden von der Gemeinde festgelegt.
In jeder Gemeinde wird mindestens ein Eintragungslokal eingerichtet. Eintragungszeiten und Lokale werden noch vor dem Eintragungszeitraum in allen Gemeinden an ortsüblicher Stelle (meist Amtstafel des Gemeindeamtes) kundgemacht.
Wo sich die Eintragungslokale befinden, erfahren Sie dann beim jeweiligen Gemeinde- oder Stadtamt."""
FL