Alternative Heilweisen im Gesundheitswesen

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Waldkraut

Guest
Wie ich mitbekommen habe gibt es hier im Forum einige User, die im Gesundheitswesen tätig sind und auch alternative Heilweisen erlernt haben.
Ich selbst kenne Apotheker, Kranken-u Altenpfleger, Heilpraktiker und Physio- bzw. Ergotherapeuten, die in unterschiedlichen Einrichtungen arbeiten und dort ihre Kenntnisse einsetzen, welche über die fachliche Grundausbildung hinaus gehen.
Während meiner Arbeit in verschiedenen Pflegeeinrichtungen (nun schon 7 unterschiedliche Häuser, in Niedersachsen, Thüringen und Bayern), habe ich in den letzten Jahren immer häufiger Menschen kennen gelernt, die in ihre schulmedzinische Arbeit auch alternative Heilweisen einfließen lassen.

Meine Fragen an euch sind:

In welchem Bereich arbeitet ihr?

Welche Heilweisen wendet ihr an und wie sieht das praktisch aus?

Falls ihr sie nicht im Job anwendet, warum nicht?

Freue mich schon auf regen Austausch und bedanke mich schon mal im Voraus für eure Antworten.

LG
Waldkraut
 
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In einem Buch las ich, daß in Englands Kliniken einige Krankenschwestern und Ärzte Hand auflegen.
 
Ich habe jahrelang im ambulanten Intensivbereich gearbeitet und hier waren Energiearbeit, schamanische Praktiken und dergleiche durchaus drin. Wenn die Verwandschaft einverstanden war, denn ohne Einverständnis sollte man das nun ned praktizieren.

jetzt bin ich in einer Rehaklinik für Neurologie und handhabe das so ähnlich. Magnetische Anwendung (bei Einverständnis) währender der körperlichen Arbeit (Waschungen, Lagerungen, Transfer). In der Pause auch mal Symbolarbeit oder direktes Handauflegen.
Bei einigen MS und Parkinson Patienten gab es dann auch schon weiterführendes außerhalb der Arbeitszeit.

Das Problem ist - die fehlende Zeit während der Arbeitszeit
 
Wie ich mitbekommen habe gibt es hier im Forum einige User, die im Gesundheitswesen tätig sind und auch alternative Heilweisen erlernt haben.
Ich selbst kenne Apotheker, Kranken-u Altenpfleger, Heilpraktiker und Physio- bzw. Ergotherapeuten, die in unterschiedlichen Einrichtungen arbeiten und dort ihre Kenntnisse einsetzen, welche über die fachliche Grundausbildung hinaus gehen.
Während meiner Arbeit in verschiedenen Pflegeeinrichtungen (nun schon 7 unterschiedliche Häuser, in Niedersachsen, Thüringen und Bayern), habe ich in den letzten Jahren immer häufiger Menschen kennen gelernt, die in ihre schulmedzinische Arbeit auch alternative Heilweisen einfließen lassen.

Es ist sehr erschütternd, dass z.B. das GuKG in Österreich in der Weiterbildungsverordnung für Krankenpflegeberufe so einen Nonsens wie Therapeutic Touch zulässt.
http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20005140
Eine ähnlich inferiore Situation gibt es auch bei den ÄrztInnen (es gibt einige ziemlich gruselige "Spezialdiplome" der ÖÄK) und den TherapeutInnen (als besonders gefährdet darf man hier die Physiotherapeuten sehen) und natürlich nicht zu vergessen die MasseurInnen (da wird dem Unsinn kaum Einhalt geboten).
Und es finden sich natürlich immer wieder Menschen, die mit diesem hanebüchenen Unsinn entweder ihren pflegerischen/therapeutischen/medizinischen Selbstwert aufbessern, die eigene Hilflosigkeit kanalisieren oder gar ihr Helfersyndrom nähren.
So etwas wie Plausibilitätskontrolle, rudimentäre Wirknachweise oä. scheinen hier nicht nur KEINE Rolle zu spielen, sondern nachgerade sittenwidrig zu sein.


https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10010285
Das Krankenanstalten und Kuranstaltengesetz (KaKuG) regelt in Österreich die Errichtung und den Betrieb solcher Einrichtungen (incl. Sonderkrankenanstalten, Rehakliniken, Pflegeheime).

Wohn-u. Betreuungsvertragsgesetz, Heimgesetz, Pflegeheimgesetz und/oder Erlässe zum Sozialversicherunggesetz (je nach Bundesland) regeln die Errichtung und den Betrieb von Seniorenheimen

Allen gesetzlichen Grundlagen ist gemein, die
Verpflichtung des Heimes, die Leistungen nach dem anerkannten Stand fachlicher Erkenntnisse zu erbringen“ .


Noch deutlicher formuliert es hier das KaKuG
§ 8
(2)
Pfleglinge von Krankenanstalten dürfen nur nach den Grundsätzen und anerkannten Methoden der medizinischen bzw. zahnmedizinischen Wissenschaft ärztlich bzw. zahnärztlich behandelt werden.
§8 c (2)
Die Beurteilung neuer medizinischer Methoden, angewandter medizinischer Forschung, von Pflegeforschungsprojekten und neuen Pflege- und Behandlungskonzepten und neuen Pflege- und Behandlungsmethoden hat sich insbesondere zu beziehen auf
1. mitwirkende Personen und vorhandene Einrichtungen (personelle und strukturelle Rahmenbedingungen),
2. den Prüfplan im Hinblick auf die Zielsetzung und die wissenschaftliche Aussagekraft sowie die Beurteilung des Nutzen/Risiko-Verhältnisses,
3.die Art und Weise, in der die Auswahl der Pfleglinge durchgeführt wird und in der Aufklärung und Zustimmung zur Teilnahme erfolgen,
4. die Vorkehrungen, die für den Eintritt eines Schadensfalls im Zusammenhang mit der Anwendung einer neuen medizinischen Methode getroffen werden.


(3)Neue medizinische Methoden im Sinne des Abs. 1 sind Methoden, die auf Grund der Ergebnisse der Grundlagenforschung und angewandten Forschung sowie unter Berücksichtigung der medizinischen Erfahrung die Annahme rechtfertigen, daß eine Verbesserung der medizinischen Versorgung zu erwarten ist, die jedoch in Österreich noch nicht angewendet werden und einer methodischen Überprüfung bedürfen. Vor der Anwendung einer neuen medizinischen Methode hat die Befassung der Ethikkommission durch den Leiter der Organisationseinheit, in deren Bereich die neue medizinische Methode angewendet werden soll, zu erfolgen.

Handauflegen, Pendeln, Energetisches Irgendwas, Schamanische Riten oder was da sonst noch an ähnlichen Praktiken herumkreucht, haben, so sie nicht dezidiert Bestandteil des Behandlungsangebots sind, rein gar nix in einer Krankenanstalt (incl. Reha, Pflegeheim…) zu suchen!
Was ja auch mit ein Grund ist, warum diese Praktiken zumeist heimlich (sprich ohne Wissen der Führungspersonen) angeboten oder durchgeführt werden.

Leider ist, wie bereits angemerkt, dieser Eso-Quatsch auch immer wieder bei Therapeuten (MTDs) und Ärzten anzutreffen (bei den Ärzten vorwiegend im niedergelassenen Bereich, glücklicherweise kaum in Krankenanstalten). Ich brauch nur an diese unsägliche Kinesiologie denken, da kann einen das kalte Grauen erfassen was da an Unsinn verzapft und geglaubt wird…
Die Pflegeberufe sind ehrenwerte, anspruchsvolle Tätigkeiten die mit solch inferioren „Zusatzqualifikationen“ nicht nur lächerlich gemacht, sondern insgesamt entwertet werden. Gleiches gilt für therapeutische und ärztliche Berufe.
 
Ich habe jahrelang im ambulanten Intensivbereich gearbeitet und hier waren Energiearbeit, schamanische Praktiken und dergleiche durchaus drin. Wenn die Verwandschaft einverstanden war, denn ohne Einverständnis sollte man das nun ned praktizieren.

jetzt bin ich in einer Rehaklinik für Neurologie und handhabe das so ähnlich. Magnetische Anwendung (bei Einverständnis) währender der körperlichen Arbeit (Waschungen, Lagerungen, Transfer). In der Pause auch mal Symbolarbeit oder direktes Handauflegen.
Bei einigen MS und Parkinson Patienten gab es dann auch schon weiterführendes außerhalb der Arbeitszeit.

Das Problem ist - die fehlende Zeit während der Arbeitszeit
So etwas finde ich ganz wunderbar. Man darf ja nicht vergessen, dass es sich nicht um Leistungen handelt, die weder die Krankenkasse bezahlt noch die Einrichtung sich vergüten lässt, sondern kostenlose Zusatzleistungen privater Natur darstellen.

Es wird natürlich immer wieder Leute geben, die das gerne verwurschteln und sich dann chronisch darüber aufregen und das versuchen anders darzustellen, geradezu als kriminelle Handlung, aber das ist zum Glück nicht Thema dieses Threads und wäre auch vollkommen OT. :)

Ich selbst bin da branchenfremd was die Heilberufe betrifft, kenne allerdings auch Leute, die im Heilwesen arbeiten und ihres trotzdem in ihrer Freizeit/Pausen ihren Patienten unvergütet anbieten. Und das eben aus dem Grund seitens des jeweiligen Arbeitgebers geduldet wird, weil erkannt wurde, das es den dortigen Patienten gut tut oder sogar hilft.

LG
Any
 
Die Pflegeberufe sind ehrenwerte, anspruchsvolle Tätigkeiten die mit solch inferioren „Zusatzqualifikationen“ nicht nur lächerlich gemacht, sondern insgesamt entwertet werden. Gleiches gilt für therapeutische und ärztliche Berufe.
Du arbeitest selbst in einem Pflegeberuf und kannst das beurteilen?
 
Es ist sehr erschütternd, dass z.B. das GuKG in Österreich in der Weiterbildungsverordnung für Krankenpflegeberufe so einen Nonsens wie Therapeutic Touch zulässt.
http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20005140
Eine ähnlich inferiore Situation gibt es auch bei den ÄrztInnen (es gibt einige ziemlich gruselige "Spezialdiplome" der ÖÄK) und den TherapeutInnen (als besonders gefährdet darf man hier die Physiotherapeuten sehen) und natürlich nicht zu vergessen die MasseurInnen (da wird dem Unsinn kaum Einhalt geboten).
Und es finden sich natürlich immer wieder Menschen, die mit diesem hanebüchenen Unsinn entweder ihren pflegerischen/therapeutischen/medizinischen Selbstwert aufbessern, die eigene Hilflosigkeit kanalisieren oder gar ihr Helfersyndrom nähren.
So etwas wie Plausibilitätskontrolle, rudimentäre Wirknachweise oä. scheinen hier nicht nur KEINE Rolle zu spielen, sondern nachgerade sittenwidrig zu sein.


https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10010285
Das Krankenanstalten und Kuranstaltengesetz (KaKuG) regelt in Österreich die Errichtung und den Betrieb solcher Einrichtungen (incl. Sonderkrankenanstalten, Rehakliniken, Pflegeheime).

Wohn-u. Betreuungsvertragsgesetz, Heimgesetz, Pflegeheimgesetz und/oder Erlässe zum Sozialversicherunggesetz (je nach Bundesland) regeln die Errichtung und den Betrieb von Seniorenheimen

Allen gesetzlichen Grundlagen ist gemein, die
Verpflichtung des Heimes, die Leistungen nach dem anerkannten Stand fachlicher Erkenntnisse zu erbringen“ .


Noch deutlicher formuliert es hier das KaKuG
§ 8
(2)
Pfleglinge von Krankenanstalten dürfen nur nach den Grundsätzen und anerkannten Methoden der medizinischen bzw. zahnmedizinischen Wissenschaft ärztlich bzw. zahnärztlich behandelt werden.
§8 c (2)
Die Beurteilung neuer medizinischer Methoden, angewandter medizinischer Forschung, von Pflegeforschungsprojekten und neuen Pflege- und Behandlungskonzepten und neuen Pflege- und Behandlungsmethoden hat sich insbesondere zu beziehen auf
1. mitwirkende Personen und vorhandene Einrichtungen (personelle und strukturelle Rahmenbedingungen),
2. den Prüfplan im Hinblick auf die Zielsetzung und die wissenschaftliche Aussagekraft sowie die Beurteilung des Nutzen/Risiko-Verhältnisses,
3.die Art und Weise, in der die Auswahl der Pfleglinge durchgeführt wird und in der Aufklärung und Zustimmung zur Teilnahme erfolgen,
4. die Vorkehrungen, die für den Eintritt eines Schadensfalls im Zusammenhang mit der Anwendung einer neuen medizinischen Methode getroffen werden.


(3)Neue medizinische Methoden im Sinne des Abs. 1 sind Methoden, die auf Grund der Ergebnisse der Grundlagenforschung und angewandten Forschung sowie unter Berücksichtigung der medizinischen Erfahrung die Annahme rechtfertigen, daß eine Verbesserung der medizinischen Versorgung zu erwarten ist, die jedoch in Österreich noch nicht angewendet werden und einer methodischen Überprüfung bedürfen. Vor der Anwendung einer neuen medizinischen Methode hat die Befassung der Ethikkommission durch den Leiter der Organisationseinheit, in deren Bereich die neue medizinische Methode angewendet werden soll, zu erfolgen.

Handauflegen, Pendeln, Energetisches Irgendwas, Schamanische Riten oder was da sonst noch an ähnlichen Praktiken herumkreucht, haben, so sie nicht dezidiert Bestandteil des Behandlungsangebots sind, rein gar nix in einer Krankenanstalt (incl. Reha, Pflegeheim…) zu suchen!
Was ja auch mit ein Grund ist, warum diese Praktiken zumeist heimlich (sprich ohne Wissen der Führungspersonen) angeboten oder durchgeführt werden.

Leider ist, wie bereits angemerkt, dieser Eso-Quatsch auch immer wieder bei Therapeuten (MTDs) und Ärzten anzutreffen (bei den Ärzten vorwiegend im niedergelassenen Bereich, glücklicherweise kaum in Krankenanstalten). Ich brauch nur an diese unsägliche Kinesiologie denken, da kann einen das kalte Grauen erfassen was da an Unsinn verzapft und geglaubt wird…
Die Pflegeberufe sind ehrenwerte, anspruchsvolle Tätigkeiten die mit solch inferioren „Zusatzqualifikationen“ nicht nur lächerlich gemacht, sondern insgesamt entwertet werden. Gleiches gilt für therapeutische und ärztliche Berufe.

Kallisto, das sind zwei Paar Schuhe.
Wenn ich meinen Onkologen aufsuche will ich keine Globuli. Mein Mann ist nach seinem Beinbruch im letzten Jahr fast verzweifelt, weil es kaum noch einen Physiotherapeuten in der Gegend gibt, der NUR Physio anbietet ohne Energie-dings.

Aber: Es spricht doch nichts dagegen, Patienten diese Zusatzleistungen anzubieten! Viele, viele Menschen glauben an die Wirkung und fühlen sich wohl damit! Also Why not?
 
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So etwas finde ich ganz wunderbar. Man darf ja nicht vergessen, dass es sich nicht um Leistungen handelt, die weder die Krankenkasse bezahlt noch die Einrichtung sich vergüten lässt, sondern kostenlose Zusatzleistungen privater Natur darstellen.

Wenn man bei den Krankenkassen nachfragt ... es wird mehr beazhlt als man denkt, es muss nur der "richtige" Grund für die Bahandlung vorhanden sein.
Dafür hat jede Kasse eine Liste welche Alternativen sie übernimmt.
Was Pflegekräfte angeht, sie bekommen ihren normalen Stundenlohn. Für bestimmte Anwendungen muss man auch keine Deligation von Arzt haben, da die meisten Methoden als "Entspannungsmethoden" gelten. Das darf jeder der examiniert ist und eine Ausbildung in der jeweiligen Methode hat, anwenden.
Solange es kein Ringelpups mit Anfassen ist, wovon noch nie einer was gehört hat, ist das alles relativ gut umzusetzen.

LG
Waldkraut
 
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