Nein. Lies doch wenigstens den Artikel.bornfree schrieb:Bedeuted das man darf als Patient im Krankenhaus z.B. Medikamente nicht verweigern?
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Nein. Lies doch wenigstens den Artikel.bornfree schrieb:Bedeuted das man darf als Patient im Krankenhaus z.B. Medikamente nicht verweigern?
Nein. Lies doch wenigstens den Artikel.
Wo geht es denn aus dem Artikel hervor, dass das nicht stimmt?
Ich glaube, ich muß jetzt doch mal bald meine Patientenverfügung anfertigen, mit möglichst eindeutigen Formulierungen. Aber da könnte es ja passieren, dass die dann trotzdem nicht mehr gilt, wer weiß?
via einstweiliger anordnung aufgehoben § 331 FamFG aufwärts.
http://dejure.org/gesetze/FamFG/331.html
Ja, entzückend!
Zwangsbehandlung bei Unterbringung nach dem HFEG
Selbstmbestimmungungsrecht und Zwangsbehandlung im Betreeungsrecht
Darf man das laut Verfassung überhaupt?
eine sehr gute Frage, wie ich finde...
Gell?Ok. Ja, entzückend!