Ich habe beruflich u.a. mit Werbung zu tun und bekomme deshalb viele Flyer und Internetseiten von Menschen zu Gesicht, die alternative, ganzheitliche Behandlungsmethoden oder Dienstleistungen im Bereich Spiritualität, Esoterik, Energiearbeit und spirituelle Lebensberatung anbieten. Viele haben überhaupt keine Ahnung davon, dass sie sich mit diesen Themenbereichen rechtlich auf einem ganz dünnen Eis bewegen und werfen in ihren Werbetexten nur so mit Begriffen um sich, die sie aus rechtlicher Sicht überhaupt nicht verwenden dürfen. Natürlich gilt auch hier der Spruch "wo kein Kläger ist auch kein Richter", aber darauf würde ich mich nicht mehr verlassen, denn inzwischen haben geldgierige Anwälte und Abmahnvereine auch den Bereich der Esoterik/Spiritualität als lukrative Einnahmequelle entdeckt und der Anteil an abmahnfähigen Inhalten ist nach meiner Einschätzung hier wesentlich höher als in jeder anderen Branche. Wer also kein Geld zu verschenken hat, kommt nicht drum herum, sich ausführlich mit diesem Thema zu beschäftigen.
Wer in Deutschland in diesen Bereichen gewerblich tätig ist, sollte sich dringend einmal mit dem Heilmittelwerbegesetz (HWG) und dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) befassen, die beide eine wichtige Rolle spielen und seine Texte auf Internetseiten und Flyern entsprechend überprüfen bzw. korrigieren. Auch Gästebucheinträge auf der Internetseite wie z. B. "ich habe mich in ihrer Praxis sehr wohl gefühlt" oder "nach der Reiki-Behandlung war mein Kopfweh weg" können für eine Abmahnung schon ausreichen. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht und wenn man sich nicht ganz sicher ist, dann gilt auch bei der Formulierung von Texten "weniger ist mehr" und vom Gästebuch würde ich mich zur Sicherheit ganz verabschieden, auch wenn es weh tut.
Viele glauben, dass das Urteil des Bundesverfassungsgericht BVerfG, 1 BvR 784/03 vom 2.3.2004, Absatz-Nr. (1 - 22) über geistiges Heilen ein Freibrief für ihre Tätigkeit ist und verhalten sich auch so. Hier wäre ich allerdings sehr vorsichtig und ich würde mich nicht so sehr auf dieses Urteil verlassen. Vergessen wir nicht, welchen Einfluss die Pharmalobby inzwischen auf die Politik hat und bei der Ausarbeitung von Gesetzen vermutlich schon lange mit am Tisch sitzt.
Zu diesem Themenbereich gibt es leider nur sehr wenig Informationen und so mühsam es für den Laien auch ist, sollte sich jeder mit diesen trockenen und schwierig auszulegenden Gesetzestexten befassen, der mit seiner Werbung keine Angriffsfläche für Abmahnungen bieten will. Um ganz sicher zu gehen, bleibt nur der Weg zu einem Fachanwalt, von denen es aber nur wenige gibt und die sich dieses Wissen vermutlich auch noch gut bezahlen lassen.
Nehmt euch trotzdem etwas Zeit, holt euch aus dem Internet die Gesetzestexte, informiert euch über diese Themen (einige Heilpraktiker-Portale bieten hierzu auch Informationen an) und überprüft eure eigenen Werbetexte, bevor es andere tun um ggf. mit Abmahnungen Geld zu verdienen. Jeder trägt selbst die Verantwortung für das, was er in seiner Werbung nach außen kommuniziert.
Da ich kein Anwalt bin, weise ich an dieser Stelle ausdrücklich darauf hin, dass dieses Posting keine verbindliche Rechtsberatung, sondern lediglich ein gut gemeinter Hinweis für alle ist, die in diesen Bereichen gewerblich tätig sind.
Liebe Grüße ...
Völki
Wer in Deutschland in diesen Bereichen gewerblich tätig ist, sollte sich dringend einmal mit dem Heilmittelwerbegesetz (HWG) und dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) befassen, die beide eine wichtige Rolle spielen und seine Texte auf Internetseiten und Flyern entsprechend überprüfen bzw. korrigieren. Auch Gästebucheinträge auf der Internetseite wie z. B. "ich habe mich in ihrer Praxis sehr wohl gefühlt" oder "nach der Reiki-Behandlung war mein Kopfweh weg" können für eine Abmahnung schon ausreichen. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht und wenn man sich nicht ganz sicher ist, dann gilt auch bei der Formulierung von Texten "weniger ist mehr" und vom Gästebuch würde ich mich zur Sicherheit ganz verabschieden, auch wenn es weh tut.
Viele glauben, dass das Urteil des Bundesverfassungsgericht BVerfG, 1 BvR 784/03 vom 2.3.2004, Absatz-Nr. (1 - 22) über geistiges Heilen ein Freibrief für ihre Tätigkeit ist und verhalten sich auch so. Hier wäre ich allerdings sehr vorsichtig und ich würde mich nicht so sehr auf dieses Urteil verlassen. Vergessen wir nicht, welchen Einfluss die Pharmalobby inzwischen auf die Politik hat und bei der Ausarbeitung von Gesetzen vermutlich schon lange mit am Tisch sitzt.
Zu diesem Themenbereich gibt es leider nur sehr wenig Informationen und so mühsam es für den Laien auch ist, sollte sich jeder mit diesen trockenen und schwierig auszulegenden Gesetzestexten befassen, der mit seiner Werbung keine Angriffsfläche für Abmahnungen bieten will. Um ganz sicher zu gehen, bleibt nur der Weg zu einem Fachanwalt, von denen es aber nur wenige gibt und die sich dieses Wissen vermutlich auch noch gut bezahlen lassen.
Nehmt euch trotzdem etwas Zeit, holt euch aus dem Internet die Gesetzestexte, informiert euch über diese Themen (einige Heilpraktiker-Portale bieten hierzu auch Informationen an) und überprüft eure eigenen Werbetexte, bevor es andere tun um ggf. mit Abmahnungen Geld zu verdienen. Jeder trägt selbst die Verantwortung für das, was er in seiner Werbung nach außen kommuniziert.
Da ich kein Anwalt bin, weise ich an dieser Stelle ausdrücklich darauf hin, dass dieses Posting keine verbindliche Rechtsberatung, sondern lediglich ein gut gemeinter Hinweis für alle ist, die in diesen Bereichen gewerblich tätig sind.
Liebe Grüße ...
Völki