Hallo Allerseits,
ich habe so meine Problemchen mit den Gesetzlichkeiten, sie einfach zu verstehen ist nicht immer so einfach. Bin selber nicht vom Fach und auch nicht eingelesen, hoffe aber um Tipps und Rat.
Die Abgeltungsteuer soll ab dem 1.1.2009 in Kraft treten und etwas von 25 Prozent (zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer) auf Zinsen, Dividenden und weiß nicht was noch alles aus Wertpapieren erhoben werden.
Was heißt das denn so auf Deutsch, welche Anlagen wird das denn betreffen?
Betrifft es auch die normalen Sparbücher?
Ein Beispiel:
Ich lege mir im Januar 2009 ein Sparbuch ein von einem Anfangsbetrag von 1000 Euro. Dann werde ich monatlich 100 Euro dazu einzahlen.
Was passiert damit im Fall 2009?
Ein anderes Beispiel:
Ich kaufe anfangs 2009 für 1000 Euro Aktien- oder Dachfonds ein. Nach dem Ablauf von min. einem Jahr verkaufe ich die Fonds. Der eigentliche Wert dieser Fonds liegt dann einmal über den eingezahlten Betrag von 1000 Euro (z.B. 1200 Euro) und einmal fällt der Wert, ich verkaufe aber trotzdem?
Wie verhält sich das dann in anbetracht der Abgeltungsteuer?
Haben dann künftig die Freistellungsaufträge noch eine Bedeutung?
Vielen Dank jetzt schon für eure Antworten.
ich habe so meine Problemchen mit den Gesetzlichkeiten, sie einfach zu verstehen ist nicht immer so einfach. Bin selber nicht vom Fach und auch nicht eingelesen, hoffe aber um Tipps und Rat.
Die Abgeltungsteuer soll ab dem 1.1.2009 in Kraft treten und etwas von 25 Prozent (zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer) auf Zinsen, Dividenden und weiß nicht was noch alles aus Wertpapieren erhoben werden.
Was heißt das denn so auf Deutsch, welche Anlagen wird das denn betreffen?
Betrifft es auch die normalen Sparbücher?
Ein Beispiel:
Ich lege mir im Januar 2009 ein Sparbuch ein von einem Anfangsbetrag von 1000 Euro. Dann werde ich monatlich 100 Euro dazu einzahlen.
Was passiert damit im Fall 2009?
Ein anderes Beispiel:
Ich kaufe anfangs 2009 für 1000 Euro Aktien- oder Dachfonds ein. Nach dem Ablauf von min. einem Jahr verkaufe ich die Fonds. Der eigentliche Wert dieser Fonds liegt dann einmal über den eingezahlten Betrag von 1000 Euro (z.B. 1200 Euro) und einmal fällt der Wert, ich verkaufe aber trotzdem?
Wie verhält sich das dann in anbetracht der Abgeltungsteuer?
Haben dann künftig die Freistellungsaufträge noch eine Bedeutung?
Vielen Dank jetzt schon für eure Antworten.