Abgeltungsteuer 2009, bitte um Aufklärung

Talen

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Neuss
Hallo Allerseits,

ich habe so meine Problemchen mit den Gesetzlichkeiten, sie einfach zu verstehen ist nicht immer so einfach. Bin selber nicht vom Fach und auch nicht eingelesen, hoffe aber um Tipps und Rat.

Die Abgeltungsteuer soll ab dem 1.1.2009 in Kraft treten und etwas von 25 Prozent (zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer) auf Zinsen, Dividenden und weiß nicht was noch alles aus Wertpapieren erhoben werden.

Was heißt das denn so auf Deutsch, welche Anlagen wird das denn betreffen?
Betrifft es auch die normalen Sparbücher?

Ein Beispiel:

Ich lege mir im Januar 2009 ein Sparbuch ein von einem Anfangsbetrag von 1000 Euro. Dann werde ich monatlich 100 Euro dazu einzahlen.
Was passiert damit im Fall 2009?

Ein anderes Beispiel:

Ich kaufe anfangs 2009 für 1000 Euro Aktien- oder Dachfonds ein. Nach dem Ablauf von min. einem Jahr verkaufe ich die Fonds. Der eigentliche Wert dieser Fonds liegt dann einmal über den eingezahlten Betrag von 1000 Euro (z.B. 1200 Euro) und einmal fällt der Wert, ich verkaufe aber trotzdem?
Wie verhält sich das dann in anbetracht der Abgeltungsteuer?

Haben dann künftig die Freistellungsaufträge noch eine Bedeutung?

Vielen Dank jetzt schon für eure Antworten.
 
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Hallo Allerseits,

ich habe so meine Problemchen mit den Gesetzlichkeiten, sie einfach zu verstehen ist nicht immer so einfach. Bin selber nicht vom Fach und auch nicht eingelesen, hoffe aber um Tipps und Rat.

Die Abgeltungsteuer soll ab dem 1.1.2009 in Kraft treten und etwas von 25 Prozent (zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer) auf Zinsen, Dividenden und weiß nicht was noch alles aus Wertpapieren erhoben werden.

Was heißt das denn so auf Deutsch, welche Anlagen wird das denn betreffen?
Betrifft es auch die normalen Sparbücher?

Ein Beispiel:

Ich lege mir im Januar 2009 ein Sparbuch ein von einem Anfangsbetrag von 1000 Euro. Dann werde ich monatlich 100 Euro dazu einzahlen.
Was passiert damit im Fall 2009?

Ein anderes Beispiel:

Ich kaufe anfangs 2009 für 1000 Euro Aktien- oder Dachfonds ein. Nach dem Ablauf von min. einem Jahr verkaufe ich die Fonds. Der eigentliche Wert dieser Fonds liegt dann einmal über den eingezahlten Betrag von 1000 Euro (z.B. 1200 Euro) und einmal fällt der Wert, ich verkaufe aber trotzdem?
Wie verhält sich das dann in anbetracht der Abgeltungsteuer?

Haben dann künftig die Freistellungsaufträge noch eine Bedeutung?

Vielen Dank jetzt schon für eure Antworten.

Im Grunde ändert sich nicht wirklich all zu viel, denn mit der Kapitalertragssteuer die 30% beträgt wird ja vieles jetzt schon besteuert.

Die Freistellungsaufträge gelten nach wie vor, wenn Du diese nicht auf ein einzelnes Konto beschränkt hast. die Beschränkung gilt nicht mehr ab 01.01.09. Du musst den Auftrag auf alle Konten bei dem Kreditinstitut ausweiten. Wenn du ein Sparbuch hast und für diese Bank einen Freistellungsauftrag, dann werden nur die Zinsen besteuert, die über dem freigestellten Betrag liegen, so wie heute auch schon.

Wenn Du 2009 Gewinne und Verluste aus Aktien erzielst, dann kannst Du Gewinne mit diesen Verlusten verrechnen. Dann musst Du allerdings eine Steuererklärung abgeben. In diesem Fall ist es allerdings einmal notwendig sich von einem Steuerberater Deines Vertrauens anhand konkreter Fallbeispiele bei Dir die einzelnen Varianten durchrechnen zu lassen.

Im Grunde ist in Sachen Abgeltungssteuer vieles heiße Luft. Nur ein paar Lücken im Steuerrecht sind geschlossen worden, so dass ein wenig mehr Steuergerechtigkeit hergestellt werden könnte. Wie es in der Umsetzung aussieht wird sich zeigen.
 
@ Talen

Hi

Also für die einfachen Sachen brauchst Du keinen Steuerberater.
Die Auskünfte bekommst Du von jeder Bank, sprich Anlageberater kostenlos.

Zum Beispiel 1: Weder das Guthaben noch die im Jahresverlauf getätigten Einlagen spielen eine Rolle. Der Zinsabschlag erfolgt immer in Höhe von 25% plus Soli und ggf. Kirchensteuer von den anfallenden Zinsen, wenn kein Freistellungsauftarg erteilt wurde.

Bei angenommenen 2200€ x 0,5% Zinsen entspräche dies etwa 10€ Zinsen.
Davon gingen dann die 25% usw. ab, sofern Du keinen Freistellungsauftrag erteilt hast.

Beispiel 2: Alle Gewinne aus den Aktien oder Fonds werden ab 2009 steuerpflichtig. Erst nach einer Haltedauer von 12 Monaten sollen die Kursgewinne steuerfrei sein. Angeblich!?
Dies gilt nur für Käufe ab diesem Stichtag 1.1.09
Für Käufe bis 31.12.08 gilt die alte Regelung.

Dividenden hingegen werden voll besteuert. Dein persönl. Steuersatz.

Ob Gewinne mit Verlusten verrechnet werden können bleibt fraglich. Da ändert sich tatsächlich was.

Überlege Dir deshalb gut, ob Du in diesen Zeiten überhaupt noch in solche Sachen investierst.

Du musst sehr hohe Kauf/Verkaufspesen bezahlen, das Depot ist kostenpflichtig, es werden i.d.R. Ausgabeaufschläge bis 5% berechnet, Du trägst das Risiko des negativen Kursverlaufs mit den evtl. eintretenden Verlusten und die ganze Angelegenheit ist steuerpflichtig. Steuerberater geht extra.

Unterm Strich muss sich die Wertpapierposition um mind. 30% im Kursverlauf steigern, damit Du die Unkosten überhaupt wettmachen kannst.
Ob sich das Risiko noch lohnt?

Lass Dir die Kosten von Deinem Anlageberater genau aufschlüsseln.

;)
 
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Der Fiskus möchte lediglich wissen, wieviel Geld zu auf der hohen Kante hast und damit verdienst (an Zinsen und Gewinne).

Damit hat er dann die Möglichkeit zuzugreifen, wenn er welches braucht.
 
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