Taothustra
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- 13. Juli 2005
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@Satnaam
Du solltest Dich nicht so sehr an einzelnen Wörtern aufhängen sondern den Gesamtsinn der Aussage zu verstehen suchen.
Damit meine ich nicht "Gnade vor Recht"
Sondern Gnade, weil der höhere Sinn und Zweck, der eigentliche pädagogische Sinn der karmischen Gesetzmäßigkeiten in einem etwas größeren Umfang erfasst wurde.
Man kann ein Karma wiedergut machen, wenn man es selbst noch vor der zeitlich determinierten Ablösung erkannt hat..(Dank spirituellen Fortschritts zu erkennen in der Lage war)
Ich täusche mich also keineswegs.
Es ist nur so, daß Du die karmischen Gesetze noch nicht in ihrem ganzen Ausmaß erkannt hast.
Und Nein, Gnade setzt kein Bewußtsein seitens der karmischen Gesetze voraus, sondern ein Mensch der gegenüber dem Zeitpunkt an dem er das Karma gesät hat, spirituell fortgeschritten ist, befindet sich in einer karmisch gesehen, anderen leichteren Ebene, das Karma das ihn nunmehr treffen kann ist immer ihm gemäß, das ist das Gesetz der Anziehung der gleichen Arten.
Und keinerlei Willkür oder Bewußtsein.
Er wird also immer nur das Karma in der Form zurückerhalten, die seinem spirituellen Status entspricht.
Um das Ganze abzukürzen, kann man durchaus das Wort Gnade verwenden.
Genauso wie man für den Begriff "karmisches Gesetz" auch die "Manifestation des Göttlichen Willens sagen könnte."
Auge um Auge, Zahn um Zahn....das war das alte Testament
Schon durch Christus wurde dies in weiten Teilen revidiert bzw erweitert.
Und die Praxis bestätigt dies, wenn man sie richtig zu beobachten weiß.
Du vergleichst Du diese Gesetze ein wenig zu sehr mit den Teilen der erkannten naturwissenschaftlichen Gesetze.
Da es aber nur Teile sind und es nicht umsonst Begriffe wie Grenzwissenschaften gibt...ist ein 1:1-Vergleich mit den noch weit weniger dokumentierten karmischen Gesetzen nicht zulässig.
Da unterliegst aber einer Täuschung.
Karma kennt keine Gnade, weil Karma ein Gesetz ist.
Du solltest Dich nicht so sehr an einzelnen Wörtern aufhängen sondern den Gesamtsinn der Aussage zu verstehen suchen.
Man kann ein Karma, welches durch eigene geistige Reife abgeschwächt wurde, durchaus als Gnade bezeichnen.Gnade setzt ein Bewußtsein voraus. Nur ein Bewußtsein, das die gesetzmäßigkeit des Karmas beherrscht, ist in der Lage - in Kenntnis von Ursache-Wirkung - Eingriffe vorzunehmen. Auch für andere. Damit wird Karma aber nicht abgelöst oder aufgehoben sondern lediglich verändert.
Das ist wie die Weichstellung für einen Zug.
Damit meine ich nicht "Gnade vor Recht"
Sondern Gnade, weil der höhere Sinn und Zweck, der eigentliche pädagogische Sinn der karmischen Gesetzmäßigkeiten in einem etwas größeren Umfang erfasst wurde.
Man kann ein Karma wiedergut machen, wenn man es selbst noch vor der zeitlich determinierten Ablösung erkannt hat..(Dank spirituellen Fortschritts zu erkennen in der Lage war)
Ich täusche mich also keineswegs.
Es ist nur so, daß Du die karmischen Gesetze noch nicht in ihrem ganzen Ausmaß erkannt hast.
Und Nein, Gnade setzt kein Bewußtsein seitens der karmischen Gesetze voraus, sondern ein Mensch der gegenüber dem Zeitpunkt an dem er das Karma gesät hat, spirituell fortgeschritten ist, befindet sich in einer karmisch gesehen, anderen leichteren Ebene, das Karma das ihn nunmehr treffen kann ist immer ihm gemäß, das ist das Gesetz der Anziehung der gleichen Arten.
Und keinerlei Willkür oder Bewußtsein.
Er wird also immer nur das Karma in der Form zurückerhalten, die seinem spirituellen Status entspricht.
Um das Ganze abzukürzen, kann man durchaus das Wort Gnade verwenden.
Genauso wie man für den Begriff "karmisches Gesetz" auch die "Manifestation des Göttlichen Willens sagen könnte."
Auge um Auge, Zahn um Zahn....das war das alte Testament
Schon durch Christus wurde dies in weiten Teilen revidiert bzw erweitert.
Und die Praxis bestätigt dies, wenn man sie richtig zu beobachten weiß.
Du vergleichst Du diese Gesetze ein wenig zu sehr mit den Teilen der erkannten naturwissenschaftlichen Gesetze.
Da es aber nur Teile sind und es nicht umsonst Begriffe wie Grenzwissenschaften gibt...ist ein 1:1-Vergleich mit den noch weit weniger dokumentierten karmischen Gesetzen nicht zulässig.