NuzuBesuch
Sehr aktives Mitglied
Man kann ganz viel tun. Und ganz viel wäre aus moralischer Sicht vielleicht wünschenswert. Es geht mir hier gerade um die Gesetze und die verpflichten nicht pauschal Hilfe zu leisten.
Und es ändert nichts daran, dass eine Notlage eindeutig erkennbar sein muss. Stilles Rumliegen alleine reicht dafür nicht unbedingt aus, auch nicht wo derjenige rumliegt. Zudem muss demjenigen Vorsatz nachgewiesen werden = bewusst und gewollt. Und da kommt es sicherlich auf viele Faktoren an.
Strafbar macht sich nur, wer eine Hilfeleistung vorsätzlich
(bewusst und gewollt) unterlässt und damit zumindest
billigend in Kauf nimmt, dass der Verletzte oder Erkrankte
keine (rechtzeitige) Hilfe erhält. Dies ist z.
B. der Fall, wenn
der Ersthelfer eindeutig erkennt, dass ein Mensch verletzt
wurde oder lebensgefährlich erkrankt ist, er aber dennoch
keine Erste Hilfe leistet bzw. Hilfe herbeiruft.
http://www.zt.uni-bayreuth.de/Sicherheitsingenieur/de/Dokumente/Rechtsfragen-bei-EH-Leistungen.pdf
Nun, eindeutig ist so eine Sache.
Das kann meist nur ein Arzt feststellen.
Wenn man 's also nicht genau weiß, sollte man jemanden vom Fach rufen.
Jedenfalls habe ich noch nie gehört, dass Leute in Bankräumen übernachten.
Ich gehe jede Wette ein, wär 's ein Obdachloser gewesen mit Schlafsack und Mülltüte, der wäre ganz schnell wieder draußen gewesen.