82-Jähriger bricht in Bank zusammen - Kunden ignorieren ihn

Man kann ganz viel tun. Und ganz viel wäre aus moralischer Sicht vielleicht wünschenswert. Es geht mir hier gerade um die Gesetze und die verpflichten nicht pauschal Hilfe zu leisten.

Und es ändert nichts daran, dass eine Notlage eindeutig erkennbar sein muss. Stilles Rumliegen alleine reicht dafür nicht unbedingt aus, auch nicht wo derjenige rumliegt. Zudem muss demjenigen Vorsatz nachgewiesen werden = bewusst und gewollt. Und da kommt es sicherlich auf viele Faktoren an.

Strafbar macht sich nur, wer eine Hilfeleistung vorsätzlich
(bewusst und gewollt) unterlässt und damit zumindest
billigend in Kauf nimmt, dass der Verletzte oder Erkrankte
keine (rechtzeitige) Hilfe erhält. Dies ist z.
B. der Fall, wenn
der Ersthelfer eindeutig erkennt, dass ein Mensch verletzt
wurde oder lebensgefährlich erkrankt ist, er aber dennoch
keine Erste Hilfe leistet bzw. Hilfe herbeiruft.

http://www.zt.uni-bayreuth.de/Sicherheitsingenieur/de/Dokumente/Rechtsfragen-bei-EH-Leistungen.pdf


Nun, eindeutig ist so eine Sache.
Das kann meist nur ein Arzt feststellen.
Wenn man 's also nicht genau weiß, sollte man jemanden vom Fach rufen.
Jedenfalls habe ich noch nie gehört, dass Leute in Bankräumen übernachten.
Ich gehe jede Wette ein, wär 's ein Obdachloser gewesen mit Schlafsack und Mülltüte, der wäre ganz schnell wieder draußen gewesen.
 
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Nun, ich halte es nicht für normal, wenn ein gutgekleideter alter Mann in einem Bankvorraum herumliegt.


Absolut nicht!


Und selbst, wenn man kein Deutsch kann, könnte man zumindest einen Menschen in der Nähe ansprechen und notfalls mit Gesten darauf aufmerksam machen.

Genau!

Hat hier womöglich irgendwer, den ich nicht lesen kann, mangelnde Deutschkenntnisse als "Argument" angeführt, nicht helfen zu müssen?

Das ist ja nun das Neueste!

Dass man jemanden da vor sich hinsterben lässt und nicht eingreift, weil man ja dessen Sprache nicht kann.

Unmöglich!
 
Nun, eindeutig ist so eine Sache.
Das kann meist nur ein Arzt feststellen.
Wenn man 's also nicht genau weiß, sollte man jemanden vom Fach rufen.
Jedenfalls habe ich noch nie gehört, dass Leute in Bankräumen übernachten.
Ich gehe jede Wette ein, wär 's ein Obdachloser gewesen mit Schlafsack und Mülltüte, der wäre ganz schnell wieder draußen gewesen.

Die Obdachlosen bei uns in Hamburg sehen nicht unbedingt verwahrlost aus. Und die haben auch nicht unbedingt Rucksäcke und Tüten dabei.

Ich habe davon schon gehört, dass Obdachlose sich versuchen in Bankvorräumen einzuschleichen, denn da ist es warm und sicher. Und ich weiß, da ich in einem Bürohaus in der City aufgewachsen bin, dass die ständig versuchen, sich einen warmen Platz zu ergattern und sich auch gerne einsperren lassen über Nacht. Mein Großvater (Hausmeister) musste die immer zum Feierabend aufspüren und rauswerfen, so einmal im Monat war das bestimmt. Ich durfte nie nach Feierabend oder am Wochenende im Bürohaus spielen, ohne dass er einen Kontrollgang gemacht hat.

Und eindeutig, da muss schon auf den ersten Blick wesentlich mehr erkennbar sein als "schlafen".

Du brauchst übrigens nicht gegen mich kämpfen, ich sehe es wie Du, dass man wenigstens die Polizei anrufen sollte. :)

Aber die Leute bestrafen? Dann braucht es wirklich die Absicht und das Wissen darum und das muss die Staatsanwaltschaft nachweisen können. Aufklären ja. Die Leute vorladen und ihnen bewusst machen, dass sie da hätten anrufen sollen, lieber einmal zu viel als zu wenig, finde ich völlig ok.
 
Die Obdachlosen bei uns in Hamburg sehen nicht unbedingt verwahrlost aus. Und die haben auch nicht unbedingt Rucksäcke und Tüten dabei.

Ich habe davon schon gehört, dass Obdachlose sich versuchen in Bankvorräumen einzuschleichen, denn da ist es warm und sicher. Und ich weiß, da ich in einem Bürohaus in der City aufgewachsen bin, dass die ständig versuchen, sich einen warmen Platz zu ergattern und sich auch gerne einsperren lassen über Nacht. Mein Großvater (Hausmeister) musste die immer zum Feierabend aufspüren und rauswerfen, so einmal im Monat war das bestimmt. Ich durfte nie nach Feierabend oder am Wochenende im Bürohaus spielen, ohne dass er einen Kontrollgang gemacht hat.


Das bestätigt meine Vermutung, dass der Mann sicher nicht lange in der Bank genächtigt hätte, wäre er wirklich obdachlos gewesen.



Und eindeutig, da muss schon auf den ersten Blick wesentlich mehr erkennbar sein als "schlafen".


Ich finde nach wie vor, dass auch eine große Rolle spielt, WO derjenige scheinbar schläft.


Du brauchst übrigens nicht gegen mich kämpfen, ich sehe es wie Du, dass man wenigstens die Polizei anrufen sollte. :)


Ist argumentieren für dich Kampf?
Ich kämpfe ganz sicher nicht GEGEN dich.
Sehr oft finde ich deine Beiträge gut nachvollziehbar und auch erfrischend.
Aber in dem Punkt hier kann ich deine Sicht eben nicht nachvollziehen.


Aber die Leute bestrafen? Dann braucht es wirklich die Absicht und das Wissen darum und das muss die Staatsanwaltschaft nachweisen können. Aufklären ja. Die Leute vorladen und ihnen bewusst machen, dass sie da hätten anrufen sollen, lieber einmal zu viel als zu wenig, finde ich völlig ok.


"Unkenntnis schützt vor Strafe nicht!"
Man muss ein Gesetz nicht kennen, um wegen dessen Übertretung belangt zu werden.
Nun, man wird ja sehen, ob die Staatsanwaltschaft diesen Leuten abnimmt, dass sie nichts gemerkt haben...
 
Zuletzt bearbeitet:
Was, wenn die Personen, die den Raum verlassen haben, einfach davon ausgegangen sind, dass der Mann schon beachtet wurde über die Videokamera?


Das ist ein Punkt, der sicher berücksichtigt werden sollte.
Obwohl es mE ziemlich naiv ist, zu glauben, dass die Kameras ständig beobachtet werden.
 
Richtig, aber es ist keine Straftat, nicht bei jedem Fremden so zu handeln, der einfach irgendwo nur daliegt.

Auf der Arbeit würde jeder sofort hingehen und nachsehen, schon weil es dort wirklich ungewöhnlich ist, wenn ein bekannter Arbeitskollege umfällt und liegenbleibt.

Die Frage hier ist: war offensichtlich, für jeden Menschen, dass der alte Mann Hilfe brauchte? Das ist juristisch relevant und sonst nix. Wenn jemand nur wie schlafend daliegt, dann besteht kein offensichtlicher Notfall. Und genau das wird die Staatsanwaltschaft auch prüfen.

da hast du natürlich recht das diese frage für die justiz alleinig relevant ist...ich denke auch das vermutlich keiner dieser leute bestraft wird...
moralisch gesehen haben sie sich für mich auf jeden fall strafbar gemacht...wenn ich heute in meine sparkasse / bank gehe um mir geld abzuheben und sehe einen menschen der dort liegt komme ich gar nicht auf den gedanken "treiben sich hier die obdachlosen auch schon rum um zu schlafen?..oder ist es jemand der hier sich tatsächlich niederlies seinen rausch auszuschlafen ?"...mir ist dies noch nie passiert und der gedanke würde mir erst gar nicht kommen...
 
Das ist ein Punkt, der sicher berücksichtigt werden sollte.
Obwohl es mE ziemlich naiv ist, zu glauben, dass die Kameras ständig beobachtet werden.

wenn sie überhaupt beobachtet werden..da hat vieleicht der chef einen monitor in irgend einer ecke stehen in den er so gut wie nie reinschaut..
diese kameras sind, wie ich glaube du schon geschrieben hast, nur zur nachverfolgung da...
 
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