15-jährige hat sich nicht genug gegen Vergewaltigung gewehrt?

Also nachdem dieser Thread bereits nach den ersten 2-3 Stunden bei der Selbstjustiz angekommen ist, kann ich nur mehr folgendes dazu sagen:

Der Rubikon ist jetzt schon! überschritten!!! Jawohl!!! (Frei nach Freiherr von Wulffhausen an der Lippe). (Rufe gleich noch bei der Bild an dazu.)

:tomate:

Es macht wirklich no sense sich hier sachlich einzubringen.

:D

Würdest wahrscheinlich anders denken und reden, wenn´s Dich träfe...und der Täter grinsend aus dem gerichtssaal geht...und die Leute tuscheln, daß Frauen in dem Alter doch von sex träumen...und der Traum hier eben mal wahr geworden ist...


Sage
 
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Bei uns ist Geschlechtsverkehr eines 30 Jährigen mit einer unter 16 jährigen strafbar . ( Verführung minderjähriger)

Davon abgesehen wie soll das Mädel das beweisen ?

Wie soll eine Frau beweisen das ihr Gewalt angetan wurde wenn sie erst nach Jahren sich einem Psychologen öffnet . Das ist ein Rechtsstaatliches Problem um das sich eben niemand kümmern möchte .

Das ist bei Gewaltopfern so das ist bei Vergewaltigungsopfern so .

Im Prinzip hat das arme Mädel einen beschissenen Anwalt gehabt der zu blöd war die sache auf den Alkoholeinfluss des Mädels zu lenken .

Vergewaltigungsprozesse sind immer schwierig.

Schließlich gibt es keine Zeugen. Und nur die Aussagen der Beteiligten.

Nun ist aber auch bekannt, dass Aussagen eben nicht immer den Fakten entsprechen. Und sich Erinnerungen im Laufe der Zeit sehr verändern können.

Auf der Basis diesen Wissens (um die Veränderung der Erinnerung) ist es für Richter schwierig, ohne Beweise ein Urteil zu fällen.

Deshalb eben auch die Empfehlung der Polizei, nach einer Vergewaltigung sofort Anzeige zu machen. Dann können alle forensischen Befunde gesichert werden. Und es lässt sich auch die Glaubwürdigkeit der Aussagen eher beurteilen.

Spannend an dem Fall ist, dass die Sache 2009 stattfand. Und erst 2012 verhandelt wurde. Nun sind deutsche Gerichte zwar nicht die Schnellsten. Aber, drei Jahre sind sehr viel Zeit, mehr als sonst üblich.

Deshalb wäre es spannend, zu erfahren, wann die Anzeige stattfand.
 
Das ist eine ganz andere Situation. Die Freundin damit zu nerven, dass man nun Lust auf Sex hat, ist ja auch was anderes als ob ich z.B: das selbe bei einer Unbekannten mache, die ich gerade zufällig sexy finde.
Dann wandeln wir den Fall ab und sagen: Das Mädchen ist nicht die Partnerin, sondern eine Fremde, die man mit nach Hause genommen hat. Man beginnt mit einem Vorspiel, ab einem gewissen Punkt sagt sie aber, sie wolle nicht. Als man aber nochmal Annäherungen vornimmt, lässt sie aber wortlos machen. Könnte jedem Mann so passieren. Zwei Wochen später Anzeige wegen Vergewaltigung.

Im Nachhinein kann man dann als Frau alles behaupten und als Mann nichts (gegen)beweisen. Hat die Frau dann doch körperlich/wörtlich Zustimmung gegeben? Gibt viele Länder, in denen das Sexualstrafrecht so überzogen ist, und dort wird das oft als juristische Waffe verwendt (siehe Assange) - sogar, wenn man mit besagter Person nicht mal Sex hatte. Deswegen ist es wichtig, auch bei so hitzigen Themen objektiv zu bleiben.

meinschatz schrieb:
Hmmm ... von der Rechtslage her verstehe ich es , vom menschlichen her jetzt gerade nicht .

Irgendwie finde ich es unlogisch , wenn ich bedenke , dass das Mädchen es mit dem Lehrer ja selbst wollte und das andere Mädchen mit dem x-beliebigen eben nicht .
Das ist oft schwer. Du musst dir immer vor Augen halten, dass man Gesetze nicht zu weit weg vom Gesetz auslegen darf.
Wandeln wir die Fälle etwas ab, sagen wir: Im Lehrer-Fall hat der Lehrer das Mädchen zu Sex genötigt und später gezwungen, Zustimmung vorzutäuschen.

Und sagen wir im Fall dieses Threads hat das 15jährige Mädchen den 31jährigen verführt, um ihn später mit einer Klage nach §§ 177 oder 182 StGB erpressen zu können.

Die beiden Fälle würden vor Gericht gleich erscheinen, es ist aber etwas völlig anderes vorgefallen. Wie muss man jetzt entscheiden? Was ist, wenn die Dinge anders sind, als sie uns (oberflächlich) präsentiert werden?

Zustimmung oder eben fehlende Zustimmung muss auch irgendwie bewiesen werden - rein theoretisch wäre eine Vergewaltigung ja Sex ohne Zustimmung. Aber was, wenn ich mit meiner Freundin normalen Sex habe, und sie aber gedanklich es nicht will, ohne mir das körperlich zu zeigen? Habe ich sie vergewaltigt, obwohl ich nur normalen Sex mit meiner Freundin hatte?
Je straffer man das Sexualstrafrecht spannt, desto leichter könnte man so einen vermeintlichen "Täter" verknacken (wie etwa den Lehrer).
 
Also nachdem dieser Thread bereits nach den ersten 2-3 Stunden bei der Selbstjustiz angekommen ist, kann ich nur mehr folgendes dazu sagen:

Der Rubikon ist jetzt schon! überschritten!!! Jawohl!!! (Frei nach Freiherr von Wulffhausen an der Lippe). (Rufe gleich noch bei der Bild an dazu.)

:tomate:

Es macht wirklich no sense sich hier sachlich einzubringen.

:D

Das ist vielleicht mal ne inkonsequente Denke.

- Andere sind unsachlich
- Es macht dann keinen Sinn sich sachlich einzubringen
- Aber Du musst Dich natürlich trotzdem irgendwie "einbringen"
- Aber wie?
- Leider bleibt nix übrig.... es geht nur Polemik - sozusagen alternativlos :D

So ähnlich? ;)
 
Zitat:Würdest wahrscheinlich anders denken und reden, wenn´s Dich träfe...und der Täter grinsend aus dem gerichtssaal geht...und die Leute tuscheln, daß Frauen in dem Alter doch von sex träumen...und der Traum hier eben mal wahr geworden ist...


Wenn jedes Mal die Opfer über das Strafmaß bestimmen würden, dann hätten wir hier Barbarei und Bürgerkrieg. Dazu würden die Täter lachen, weil bei jedem zweiten Versuch ein Unschuldiger gevierteilt, gehängt und erschossen (und zwar gleichzeitig) würde, und weil sich der intelligente Sadist einfach für einen Beruf als Henker entscheidet und dabei auch noch Geld verdient.

Und ob jemand Lust auf Sex hat? Das würde ich gern den Leuten selbst überlassen, statt patriarchalisch zu entscheiden, dass diejenige (oder derjenige) weiter Jungfrau zu bleiben hat.

Nebenbei, was das Thema betrifft denke ich, dass es wahrscheinlich eine Vergewaltigung war, aber ich kenne nur den kurzen Text aus dem Internet
und nicht die Beweislage. Andere hier waren anscheinend dabei (wenn man den Beiträgen folgt).
 
Also nachdem dieser Thread bereits nach den ersten 2-3 Stunden bei der Selbstjustiz angekommen ist, kann ich nur mehr folgendes dazu sagen:

Der Rubikon ist jetzt schon! überschritten!!! Jawohl!!! (Frei nach Freiherr von Wulffhausen an der Lippe). (Rufe gleich noch bei der Bild an dazu.)

:tomate:

Es macht wirklich no sense sich hier sachlich einzubringen.

:D
Dein sachlicher Beitrag zum Thema bisher war welcher?
 
In dem Artikel wird erwähnt: Nach einer durchzechten Nacht...

Und ich habe jetzt bei einer anderen Quelle gefunden, dass man in der Wohnung zu viert weitergetrunken hat. Keiner der vier Beteiligten war nüchtern.
Darauf habe ich gewartet. Ich hab mir schon gedacht, dass da noch das eine oder andere Detail VOR der vermeintlichen Tat war, das der Artikel sorgsam ausgespart hat.

Wie ich vorhin schon erwähnte; ausschlaggebend für diesen Fall ist, was vor dem Sex passiert ist. Denn dafür hat man auch noch mehr Zeugen als Täter und Opfer, und daraus kann man sich ein besseres Bild der allgemeinen Stimmung des Abends - und damit den Umständen des Verkehrs - machen.
 
Na lies doch mal, was du grad zitiert hast, mhm? Uund gedne ganz vorne. Ohne Fakten kein Statement.
In Deinen Beiträgen (den Zitierten ausgenommen), auch ganz vorne, lese ich entweder Polemik zum Thema oder Polemik und Spekulatius zum (vielleicht noch erfolgenden) Kommunikationsverhalten der User.
 
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Das ist oft schwer. Du musst dir immer vor Augen halten, dass man Gesetze nicht zu weit weg vom Gesetz auslegen darf.
Wandeln wir die Fälle etwas ab, sagen wir: Im Lehrer-Fall hat der Lehrer das Mädchen zu Sex genötigt und später gezwungen, Zustimmung vorzutäuschen.

Und sagen wir im Fall dieses Threads hat das 15jährige Mädchen den 31jährigen verführt, um ihn später mit einer Klage nach §§ 177 oder 182 StGB erpressen zu können.

Die beiden Fälle würden vor Gericht gleich erscheinen, es ist aber etwas völlig anderes vorgefallen. Wie muss man jetzt entscheiden? Was ist, wenn die Dinge anders sind, als sie uns (oberflächlich) präsentiert werden?

Zustimmung oder eben fehlende Zustimmung muss auch irgendwie bewiesen werden - rein theoretisch wäre eine Vergewaltigung ja Sex ohne Zustimmung. Aber was, wenn ich mit meiner Freundin normalen Sex habe, und sie aber gedanklich es nicht will, ohne mir das körperlich zu zeigen? Habe ich sie vergewaltigt, obwohl ich nur normalen Sex mit meiner Freundin hatte?
Je straffer man das Sexualstrafrecht spannt, desto leichter könnte man so einen vermeintlichen "Täter" verknacken (wie etwa den Lehrer).

Ja , so gesehen ist natürlich alles möglich und ohne Beweise nicht zu beurteilen , geschweige denn , jemand zu verurteilen .

Das wird wahrscheinlich auch ein Grund dafür sein , warum so manch ein Opfer sexueller Gewalt von einer Anzeige absieht .

Wenn deine Freundin mit dir Sex hat , obwohl sie es eigentlich nicht will und alles kommt dir wie immer vor und du merkst nichts davon , dass sie nicht will .... hmmm , ich denke , das ist keine Vergewaltigung , sondern eher ihrerseits ein Freundschaftsdienst an dich , vielleicht aus Liebe oder , oder , oder ... (das kann ja viele Gründe haben) .... den sie zwar wiederwillig erfüllt aber es ja nicht machen muss , weil du sie ja nicht dazu zwingst .
 
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