Das ist eine ganz andere Situation. Die Freundin damit zu nerven, dass man nun Lust auf Sex hat, ist ja auch was anderes als ob ich z.B: das selbe bei einer Unbekannten mache, die ich gerade zufällig sexy finde.
Dann wandeln wir den Fall ab und sagen: Das Mädchen ist nicht die Partnerin, sondern eine Fremde, die man mit nach Hause genommen hat. Man beginnt mit einem Vorspiel, ab einem gewissen Punkt sagt sie aber, sie wolle nicht. Als man aber nochmal Annäherungen vornimmt, lässt sie aber wortlos machen. Könnte jedem Mann so passieren. Zwei Wochen später Anzeige wegen Vergewaltigung.
Im Nachhinein kann man dann als Frau alles behaupten und als Mann nichts (gegen)beweisen. Hat die Frau dann doch körperlich/wörtlich Zustimmung gegeben? Gibt viele Länder, in denen das Sexualstrafrecht so überzogen ist, und dort wird das oft als juristische Waffe verwendt (siehe Assange) - sogar, wenn man mit besagter Person nicht mal Sex hatte. Deswegen ist es wichtig, auch bei so hitzigen Themen objektiv zu bleiben.
meinschatz schrieb:
Hmmm ... von der Rechtslage her verstehe ich es , vom menschlichen her jetzt gerade nicht .
Irgendwie finde ich es unlogisch , wenn ich bedenke , dass das Mädchen es mit dem Lehrer ja selbst wollte und das andere Mädchen mit dem x-beliebigen eben nicht .
Das ist oft schwer. Du musst dir immer vor Augen halten, dass man Gesetze nicht zu weit weg vom Gesetz auslegen darf.
Wandeln wir die Fälle etwas ab, sagen wir: Im Lehrer-Fall hat der Lehrer das Mädchen zu Sex genötigt und später gezwungen, Zustimmung vorzutäuschen.
Und sagen wir im Fall dieses Threads hat das 15jährige Mädchen den 31jährigen verführt, um ihn später mit einer Klage nach §§ 177 oder 182 StGB erpressen zu können.
Die beiden Fälle würden vor Gericht gleich erscheinen, es ist aber etwas völlig anderes vorgefallen. Wie muss man jetzt entscheiden? Was ist, wenn die Dinge anders sind, als sie uns (oberflächlich) präsentiert werden?
Zustimmung oder eben fehlende Zustimmung muss auch irgendwie bewiesen werden - rein theoretisch wäre eine Vergewaltigung ja Sex ohne Zustimmung. Aber was, wenn ich mit meiner Freundin normalen Sex habe, und sie aber gedanklich es nicht will, ohne mir das körperlich zu zeigen? Habe ich sie vergewaltigt, obwohl ich nur normalen Sex mit meiner Freundin hatte?
Je straffer man das Sexualstrafrecht spannt, desto leichter könnte man so einen vermeintlichen "Täter" verknacken (wie etwa den Lehrer).