15-jährige hat sich nicht genug gegen Vergewaltigung gewehrt?

Es gibt sog. Schutzalter in DE.
Der absolute Schutz gilt bis 14 Jahre.
Oberhalb von 14 müssen andere Kriterien (z.B. Abhängigkeit) erfüllt sein, die aber in diesen Fall wohl nicht vorlagen. Sonst wären sie angewandt worden.

Und noch eins: Keiner von uns im Forum war dabei. Also weiß auch Keiner, was da wirklich passiert ist.

Und keiner hier im Forum kennt das Mädchen oder den Mann persönlich. Also kann sich auch keiner hier einen persönlichen Eindruck über die Glaubwürdigkeit machen.

Und deshalb wäre es angeraten, mit Verurteilungen zurückhaltend zu sein.


2 Hörige Frauen , Drogensüchtig Alkoholkrank sitzt 3 Jahre weil er eine Frau geschlagen hat .

Abgesehen davon ist man als 31 Jähriger sowieso ein Versager wenn man sich so ne Junge Schnecke angeln muss um sich etwas zu beweisen .
 
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Ja ist ja normal das Gewalt an Kindern und Jugendlichen nicht so schlimm ist wie jemanden die Geldbörse zu ziehen oder eine Bank zu überfallen .

Gewalt ist immer strafbar. Egal, wie alt das Opfer ist.

Hier ging es aber darum, ob Gewalt (also Vergewaltigung) vorlag oder nicht.

Und dafür gab es eben keine, gerichtsverwertbaren Beweise.
Und damit war es einvernehmlicher Geschlechtsverkehr. Und der ist nun mal straffrei.
 
die sind sicher alle zu schüchtern, um es anzuzeigen. Mädchen in diesem Alter denken ja an alles mögliche, nur nicht an Sex.

:eek:

Warum so polemisch? Es gibt doch sowieso, vollkommen unabhängig von Alter, eine hohe Dunkelziffer, weil Vergewaltigungen nicht angezeigt werden. Es gibt auch eine hohe Dunkelziffer bei Kindesmissbrauch. Und m.A.n. ist dieser Fall in einer Grauzone dazwischen.

Eine 15jährige gilt juristisch nicht mehr als Kind, aber man kann wohl davon ausgehen, dass für einige Freaks genau dieses Alter "interessant" ist. Körperlich eine junge Frau, aber im Kopf sind das doch zum Teil noch Kinder. Und wenn die nen 30jährigen oder Älteren vor sich haben, der ihnen sowohl psychologisch als auch physisch überlegen ist, der ihnen mehr oder weniger subtil große Angst machen kann, dann ist das m.A.n. vom Prinzip her Kindesmissbrauch.
 
Ist einfach zu erklären. Der Lehrer stand in einem besonderen Verhältnis zur Schülerin (sie war ihm schutzbefohlen), was bei irgendeinem x-beliebigen 31jährigen nicht der Fall ist. Fällt relativ schnell unter "Ausnutzung einer Zwangslage" (weil sich das Mädchen nicht ohne weiteres von einem Lehrer entfernen kann, sie ist ja einer bestimmten Klasse zugewiesen).
http://dejure.org/gesetze/StGB/182.html

Hmmm ... von der Rechtslage her verstehe ich es , vom menschlichen her jetzt gerade nicht .

Irgendwie finde ich es unlogisch , wenn ich bedenke , dass das Mädchen es mit dem Lehrer ja selbst wollte und das andere Mädchen mit dem x-beliebigen eben nicht .

Ist es denn egal ob ein Mädchen Sex will oder nicht und es kommt mehr darauf an , in welcher Beziehung der Mann zu ihr steht (Freund , Fremder , Lehrer , .... kann sich denn ein x-beliebiger alles rausnehmen ?

Also nach dem Urteil des ersten Falles , sieht es ja ganz danach aus .
Es kommt eines Freifahrtscheins gleich für jeden x-beliebigen der gerade mal eben Lust hat .
 
2 Hörige Frauen , Drogensüchtig Alkoholkrank sitzt 3 Jahre weil er eine Frau geschlagen hat .

Abgesehen davon ist man als 31 Jähriger sowieso ein Versager wenn man sich so ne Junge Schnecke angeln muss um sich etwas zu beweisen .

Die Sache spielte sich 2009 ab.
Wann die Körperverletzung erfolgte, wird leider von der Presse nicht berichtet.
Da der Mann aber deshalb noch einsitzt, steht zu vermuten, dass die "Vergewaltigung" vorher war.

Natürlich ist der Kerl ein Loser. Seiner Aussage nach hat er damals 1,5 Flaschen Jägermeister, einen kasten Bier und 4 g Marihuana konsumiert. Demnach wäre er eh schuldunfähig gewesen. Und ein Fall für die Geschlossene.
 
Die Sache spielte sich 2009 ab.
Wann die Körperverletzung erfolgte, wird leider von der Presse nicht berichtet.
Da der Mann aber deshalb noch einsitzt, steht zu vermuten, dass die "Vergewaltigung" vorher war.

Natürlich ist der Kerl ein Loser. Seiner Aussage nach hat er damals 1,5 Flaschen Jägermeister, einen kasten Bier und 4 g Marihuana konsumiert. Demnach wäre er eh schuldunfähig gewesen. Und ein Fall für die Geschlossene.

Wahrscheinlich war ein Großteil des lalloholkonsums nach der Wohltat an dem Mädchen...vielleicht wollte er auf Nummer sicher gehen, daß er nicht verurteilt wird...und so genau kann keiner feststellen, ob er 5 min. früher oder später mit dem Saufen angefangen hat...
Zum Glück für den Kerl hat das Mädel nicht meinen Vater...bei solchen Gesetzen braucht sich auch keiner zu wundern, wenn manche das Gesetz in die eigenen Hände nehmen...

Sage
 
Gewalt ist immer strafbar. Egal, wie alt das Opfer ist.

Hier ging es aber darum, ob Gewalt (also Vergewaltigung) vorlag oder nicht.

Und dafür gab es eben keine, gerichtsverwertbaren Beweise.
Und damit war es einvernehmlicher Geschlechtsverkehr. Und der ist nun mal straffrei.


Bei uns ist Geschlechtsverkehr eines 30 Jährigen mit einer unter 16 jährigen strafbar . ( Verführung minderjähriger)

Davon abgesehen wie soll das Mädel das beweisen ?

Wie soll eine Frau beweisen das ihr Gewalt angetan wurde wenn sie erst nach Jahren sich einem Psychologen öffnet . Das ist ein Rechtsstaatliches Problem um das sich eben niemand kümmern möchte .

Das ist bei Gewaltopfern so das ist bei Vergewaltigungsopfern so .

Im Prinzip hat das arme Mädel einen beschissenen Anwalt gehabt der zu blöd war die sache auf den Alkoholeinfluss des Mädels zu lenken .
 
Wahrscheinlich war ein Großteil des lalloholkonsums nach der Wohltat an dem Mädchen...vielleicht wollte er auf Nummer sicher gehen, daß er nicht verurteilt wird...und so genau kann keiner feststellen, ob er 5 min. früher oder später mit dem Saufen angefangen hat...
Zum Glück für den Kerl hat das Mädel nicht meinen Vater...bei solchen Gesetzen braucht sich auch keiner zu wundern, wenn manche das Gesetz in die eigenen Hände nehmen...

Sage

In dem Artikel wird erwähnt: Nach einer durchzechten Nacht...

Und ich habe jetzt bei einer anderen Quelle gefunden, dass man in der Wohnung zu viert weitergetrunken hat. Keiner der vier Beteiligten war nüchtern.

Und Selbstjustiz ist etwas, was die Menschheit zum Glück überwunden hat. Der Rachegedanke war viel zulange unterwegs. Eines der neueren Beispiele für Rache ist Freisler.
 
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Warum so polemisch? Es gibt doch sowieso, vollkommen unabhängig von Alter, eine hohe Dunkelziffer, weil Vergewaltigungen nicht angezeigt werden. Es gibt auch eine hohe Dunkelziffer bei Kindesmissbrauch. Und m.A.n. ist dieser Fall in einer Grauzone dazwischen.

Eine 15jährige gilt juristisch nicht mehr als Kind, aber man kann wohl davon ausgehen, dass für einige Freaks genau dieses Alter "interessant" ist. Körperlich eine junge Frau, aber im Kopf sind das doch zum Teil noch Kinder. Und wenn die nen 30jährigen oder Älteren vor sich haben, der ihnen sowohl psychologisch als auch physisch überlegen ist, der ihnen mehr oder weniger subtil große Angst machen kann, dann ist das m.A.n. vom Prinzip her Kindesmissbrauch.


Also nachdem dieser Thread bereits nach den ersten 2-3 Stunden bei der Selbstjustiz angekommen ist, kann ich nur mehr folgendes dazu sagen:

Der Rubikon ist jetzt schon! überschritten!!! Jawohl!!! (Frei nach Freiherr von Wulffhausen an der Lippe). (Rufe gleich noch bei der Bild an dazu.)

:tomate:

Es macht wirklich no sense sich hier sachlich einzubringen.

:D
 
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