Hmm, ich bin nicht der Ansicht, dass man Jugendlichen (ab 14) verbieten sollte über ihren Körper zu verfügen, was eben auch bedeuten kann, dass der oder die andere etwas älter ist. Ob das sinnvoll ist weiß ich nicht, aber ich will gerade nicht darüber bestimmen, was diejenigen tun oder lassen sollen. Gilt natürlich nicht für ein Alter, wo man von Sexualität keinen Plan hat.
Aber scheint hier ja nicht um "Vergewaltigung aufgrund der Gesetzeslage" zu gehen. Im Grundsatz ist der Satz „Nein, ich will das nicht" meiner Einschätzung nach mehr als ausreichend. Wenn er dann nicht von ihr lässt, dann ist das eine Vergewaltigung. Die fehlende Zustimmung muss natürlich nicht unbedingt wörtlich zum Ausdruck gebracht werden (sie könnte ihn wegschieben usw.). Natürlich muss aber auch alles nachgewiesen werden. Gerichte sind nicht dazu da Männer einfach vorsorglich zu verurteilen, wenn eine das behauptet. Leider ist es ja auch nicht so, dass es nur Anzeigen geben würde, wenn tatsächlich etwas vorgefallen ist. Gibt ja genug andere Gründe.
@ Tarbagan
Zitat:Grundsätzlich kann ich das Urteil nachvollziehen - ich hab meine Freundin öfters zum Sex überreden (i.e. verführen, nicht durch Gewalt, for the record ) können, nachdem sie meinte sie wolle gerade nicht. Wenn man eine lapidare Aussage hier schon gelten lässt, könnte sich jedes Mädchen einen Freibrief zur Anzeige holen, indem sie das vor jedem Beischlaf sagt.
Das ist eine ganz andere Situation. Die Freundin damit zu nerven, dass man nun Lust auf Sex hat, ist ja auch was anderes als ob ich z.B: das selbe bei einer Unbekannten mache, die ich gerade zufällig sexy finde.