15-jährige hat sich nicht genug gegen Vergewaltigung gewehrt?

Das Gericht hat also als Fakten vorliegen, das ihm zwei (vermutlich) erwachsene Frauen aufs Wort gehorchen, hörig sind. Und das er eine Frau so zusammengeschlagen hat, das er dafür in den Knast kam. Und dann wundern sie sich, dass eine 15jährige kaum ein Wort rausbekommt und sich nicht wehrt.
Das Wissen, dass Angst (berechtigterweise) paralysieren kann scheint sich nach wie vor nicht rumgesprochen zu haben. Oder wird es einfach nur bezweifelt?
 
Werbung:
In DE gilt der Grundsatz: Im Zweifel für den Angeklagten.

Also braucht ein Richter/in irgendeinen Beweis für die Schuld. Eine Aussage allein zählt aber (aus gutem Grund) nun mal nicht als Beweis. Irgendwelche Abwehrverletzungen (Blaue Flecken, Kratzer) oder bezeugte Hilferufe wären ein Beweis gewesen.

Die Richterin hatte also gar keine andere Wahl.


Doch verführung minderjähriger ;)

SO einen oder einen ähnlich lautenden Paragraphen gibt es in Deutschland sicherlich auch .

Abgesehen davon ist es symptomatisch und typisch wie mit Opfern von Gewalt jeglicher Form umgegangen wird . Man wird nicht nru durch die Tat geqüält sondern muss sich auch mit Unglauben und gesetzlichen Ungerechtigkeiten auseinandersetzen .

Ich hoffe nur das Mädel hat den richtigen Familären Bäckground um das
durchzustehen .

mfg
 
die sind sicher alle zu schüchtern, um es anzuzeigen. Mädchen in diesem Alter denken ja an alles mögliche, nur nicht an Sex.

:eek:

Na denn...können die kleinen Schlampen ja an jeder Straßenecke flachgelegt werden...sollen doch froh sein, wenn sich die Kerle mit ihnen abgeben...nur so kriegt man bzw. Mädchen praktische Erfahrungen...und wenn wir dann noch überlegen, daß auch Junx so ab 12 diverse Gedanken an Sex haben...tja...dann haben auch die Priester alles richtig gemacht, wenn sie sich diesbezügl. für Nachhilfeunterricht bei ihren Schützlingen gekümmert haben...(scuht´s Euch das ironieschild selber)


Sage
 
Na denn...können die kleinen Schlampen ja an jeder Straßenecke flachgelegt werden...sollen doch froh sein, wenn sich die Kerle mit ihnen abgeben...nur so kriegt man bzw. Mädchen praktische Erfahrungen...und wenn wir dann noch überlegen, daß auch Junx so ab 12 diverse Gedanken an Sex haben...tja...dann haben auch die Priester alles richtig gemacht, wenn sie sich diesbezügl. für Nachhilfeunterricht bei ihren Schützlingen gekümmert haben...(scuht´s Euch das ironieschild selber)


Sage



ich denke nicht, daß das Ironieschild in diesem Fall gebraucht wird, das ist dir bitterer Ernst, gell.
 
Doch verführung minderjähriger ;)

SO einen oder einen ähnlich lautenden Paragraphen gibt es in Deutschland sicherlich auch .

Abgesehen davon ist es symptomatisch und typisch wie mit Opfern von Gewalt jeglicher Form umgegangen wird . Man wird nicht nru durch die Tat geqüält sondern muss sich auch mit Unglauben und gesetzlichen Ungerechtigkeiten auseinandersetzen .

Ich hoffe nur das Mädel hat den richtigen Familären Bäckground um das
durchzustehen .

mfg
http://dejure.org/gesetze/StGB/182.html

Das würde in diesem Fall nur greifen, wenn der vermeintliche Täter die "fehlende Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung" ausnutzt, was in diesem Zusammenhang keine besonders spannende Frage ist (und abgesehen davon für uns unmöglich zu beantworten, da wir die Umstände nicht kennen).
 
Doch verführung minderjähriger ;)

SO einen oder einen ähnlich lautenden Paragraphen gibt es in Deutschland sicherlich auch .

Abgesehen davon ist es symptomatisch und typisch wie mit Opfern von Gewalt jeglicher Form umgegangen wird . Man wird nicht nru durch die Tat geqüält sondern muss sich auch mit Unglauben und gesetzlichen Ungerechtigkeiten auseinandersetzen .

Ich hoffe nur das Mädel hat den richtigen Familären Bäckground um das
durchzustehen .

mfg

Es gibt sog. Schutzalter in DE.
Der absolute Schutz gilt bis 14 Jahre.
Oberhalb von 14 müssen andere Kriterien (z.B. Abhängigkeit) erfüllt sein, die aber in diesen Fall wohl nicht vorlagen. Sonst wären sie angewandt worden.

Und noch eins: Keiner von uns im Forum war dabei. Also weiß auch Keiner, was da wirklich passiert ist.

Und keiner hier im Forum kennt das Mädchen oder den Mann persönlich. Also kann sich auch keiner hier einen persönlichen Eindruck über die Glaubwürdigkeit machen.

Und deshalb wäre es angeraten, mit Verurteilungen zurückhaltend zu sein.
 
http://dejure.org/gesetze/StGB/182.html

Das würde in diesem Fall nur greifen, wenn der vermeintliche Täter die "fehlende Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung" ausnutzt, was in diesem Zusammenhang keine besonders spannende Frage ist (und abgesehen davon für uns unmöglich zu beantworten, da wir die Umstände nicht kennen).


Ja ist ja normal das Gewalt an Kindern und Jugendlichen nicht so schlimm ist wie jemanden die Geldbörse zu ziehen oder eine Bank zu überfallen .
 
Werbung:
Hmm, ich bin nicht der Ansicht, dass man Jugendlichen (ab 14) verbieten sollte über ihren Körper zu verfügen, was eben auch bedeuten kann, dass der oder die andere etwas älter ist. Ob das sinnvoll ist weiß ich nicht, aber ich will gerade nicht darüber bestimmen, was diejenigen tun oder lassen sollen. Gilt natürlich nicht für ein Alter, wo man von Sexualität keinen Plan hat.

Aber scheint hier ja nicht um "Vergewaltigung aufgrund der Gesetzeslage" zu gehen. Im Grundsatz ist der Satz „Nein, ich will das nicht" meiner Einschätzung nach mehr als ausreichend. Wenn er dann nicht von ihr lässt, dann ist das eine Vergewaltigung. Die fehlende Zustimmung muss natürlich nicht unbedingt wörtlich zum Ausdruck gebracht werden (sie könnte ihn wegschieben usw.). Natürlich muss aber auch alles nachgewiesen werden. Gerichte sind nicht dazu da Männer einfach vorsorglich zu verurteilen, wenn eine das behauptet. Leider ist es ja auch nicht so, dass es nur Anzeigen geben würde, wenn tatsächlich etwas vorgefallen ist. Gibt ja genug andere Gründe.

@ Tarbagan

Zitat:Grundsätzlich kann ich das Urteil nachvollziehen - ich hab meine Freundin öfters zum Sex überreden (i.e. verführen, nicht durch Gewalt, for the record ) können, nachdem sie meinte sie wolle gerade nicht. Wenn man eine lapidare Aussage hier schon gelten lässt, könnte sich jedes Mädchen einen Freibrief zur Anzeige holen, indem sie das vor jedem Beischlaf sagt.


Das ist eine ganz andere Situation. Die Freundin damit zu nerven, dass man nun Lust auf Sex hat, ist ja auch was anderes als ob ich z.B: das selbe bei einer Unbekannten mache, die ich gerade zufällig sexy finde.
 
Zurück
Oben