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sage
Guest
Um eine qualifizierte Entscheidung zu treffen müsste man alle Details kennen - was wir nicht tun. Z.B. wieviel Gewalt/Androhung von Gewalt/Ausnutzung der Lage seitens des Mannes gegeben war - besonders vor dem Akt selbst (also Weg zur Wohnung etc). Wenn diese nämlich praktisch gänzlich ausblieb, hat die Richterin m.M.n. das Gesetz richtig angewandt.
Sorry...aber so einfach darf es sich das gericht nicht machen...wenn das mädchen den Typ kennt....der oder eine der vorher anwesenden Frauen das mädchen eingeladen hat...und sie arglos, freiwillig, in die Wohnung mitgeht...ist das noch kein Freibrief für den Kerl, sie zu vergewaltigen...und manch eine steht in der Situation unter Schock und kann sich nicht wehren...wobei...es gab auch schon den Rat von Experten, sich bloß nicht zu wehren, weil der Täter sonst möglicherweise sein Opfer umbringt...latürlich kann man sich auf den Standpunkt stellen, daß ein/-e "anständige(s9" Frau/Mädchen lieber den Tod wählt, als mit dieser "Schande" zu leben...aber das 19.Jh. ist, hoffe, daß ich mich jetzt nicht irre, schon eine Weile vorbei...
Frau Richterin hat...zumindest mir...mal wieder bewiesen, daß Frauen die größeren A****l***** sein können...
Sage