15-jährige hat sich nicht genug gegen Vergewaltigung gewehrt?

Um eine qualifizierte Entscheidung zu treffen müsste man alle Details kennen - was wir nicht tun. Z.B. wieviel Gewalt/Androhung von Gewalt/Ausnutzung der Lage seitens des Mannes gegeben war - besonders vor dem Akt selbst (also Weg zur Wohnung etc). Wenn diese nämlich praktisch gänzlich ausblieb, hat die Richterin m.M.n. das Gesetz richtig angewandt.


Sorry...aber so einfach darf es sich das gericht nicht machen...wenn das mädchen den Typ kennt....der oder eine der vorher anwesenden Frauen das mädchen eingeladen hat...und sie arglos, freiwillig, in die Wohnung mitgeht...ist das noch kein Freibrief für den Kerl, sie zu vergewaltigen...und manch eine steht in der Situation unter Schock und kann sich nicht wehren...wobei...es gab auch schon den Rat von Experten, sich bloß nicht zu wehren, weil der Täter sonst möglicherweise sein Opfer umbringt...latürlich kann man sich auf den Standpunkt stellen, daß ein/-e "anständige(s9" Frau/Mädchen lieber den Tod wählt, als mit dieser "Schande" zu leben...aber das 19.Jh. ist, hoffe, daß ich mich jetzt nicht irre, schon eine Weile vorbei...
Frau Richterin hat...zumindest mir...mal wieder bewiesen, daß Frauen die größeren A****l***** sein können...


Sage
 
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In DE gilt der Grundsatz: Im Zweifel für den Angeklagten.

Also braucht ein Richter/in irgendeinen Beweis für die Schuld. Eine Aussage allein zählt aber (aus gutem Grund) nun mal nicht als Beweis. Irgendwelche Abwehrverletzungen (Blaue Flecken, Kratzer) oder bezeugte Hilferufe wären ein Beweis gewesen.

Die Richterin hatte also gar keine andere Wahl.
 
"arschlöcher und idioten" haben eben mehr erfahrung. ;)

zeig ihn halt an, wenns deinem gerechtigkeitssinn und den gesetzen widerspricht. und die richterin wegen unterlassener gesetzesausübung oder sowas gleich mit.


:D


Ich plädiere übrigens - nach Lektüre der weiteren Beiträge - für einen Foren-Grundkurs "Lesen lernen - leicht gemacht, oder wie man einen Text vom ersten bis zum letzten Buchstaben lesen tut" später dann wäre das Textverständnis dran, vorher aber noch, was es bedeutet, wenn Anlagen eingefügt sind .....

:tomate:

:banane:
 
In DE gilt der Grundsatz: Im Zweifel für den Angeklagten.

Also braucht ein Richter/in irgendeinen Beweis für die Schuld. Eine Aussage allein zählt aber (aus gutem Grund) nun mal nicht als Beweis. Irgendwelche Abwehrverletzungen (Blaue Flecken, Kratzer) oder bezeugte Hilferufe wären ein Beweis gewesen.

Die Richterin hatte also gar keine andere Wahl.

Ja, da hast Du recht.
Das hab ich nicht bedacht.

Ich sehe, dass bei diesem Thema immer noch meine eigenen Erlebnisse mitschwingen, das krieg ich wohl niemals ganz weg....;)

lg
Sunny
 
Also, generell jetzt mal hier:
Mal nicht vergessen, dass wir hier in nem Rechtsstaat leben. In einem Rechtsstaat werden Menschen wegen Verbrechen bestraft. Was ein Verbrechen ausmacht, steht im Gesetz. Wenn eine Handlung nicht alle nötigen Merkmale eines Verbrechens aus dem StGB aufweist, dann kann man einen Menschen nicht dafür bestrafen. Wir sind in keiner Diktatur, wo man Leute nach Gutdünken ins Gefängnis schickt.
sage schrieb:
Sorry...aber so einfach darf es sich das gericht nicht machen...wenn das mädchen den Typ kennt....der oder eine der vorher anwesenden Frauen das mädchen eingeladen hat...und sie arglos, freiwillig, in die Wohnung mitgeht...ist das noch kein Freibrief für den Kerl, sie zu vergewaltigen..
Hier muss ich crossfire recht geben: In dubio pro reo. Andersrum gefragt; kann man jedem Mädchen nen Freibrief geben, im Nachhinein nen Mann mit der Drohung einer Anzeige wegen sexueller Nötigung zu erpressen?
Im Wikileaks-Thread regen sich die Leute darüber auf, dass Julian Assange mit faulen Vergewaltigungsvorwürfen verfolgt wird - und hier regen sich die Leute über das Gegenteil auf. Man kann das Gesetz so schreiben, dass im der vermeintliche Täter im Zweifel immer verknackt wird (sog. crime control model) oder man kann Gesetze so schreiben, dass ein vermeintlicher Täter nicht eingesperrt werden kann, wenn die Faktenlage nicht reicht (sog. due process model). Das erste Modell wird einen Großteil der Verbrecher erwischen, aber auch viele Unschuldige bestrafen. Das zweite Modell wird viel weniger Unschuldige bestrafen, dafür aber auch einige Täter laufen lassen.

Manche würden behaupten: "AAABER in diesem Fall ist doch klar, was vorgefallen ist!", und vielleicht ist es das. Aber wenn man sagt, dass die Richterin sich jetzt - unabhängig von Gesetz und Faktenlage - aussuchen kann, ob sie den Täter schuldig spricht oder nicht (denn wer bestimmt, ab wann ein Fall "eh klar" ist?), dann plädiert man für juristische Willkür - und rechtsbeugende Richter können tun und lassen, was sie wollen. Kein System ist perfekt.

Waldweg schrieb:
ich würde mal diskret darauf tippen, dass sie inzwischen nicht mehr Deine Freundin ist?!
Korrekt. Und ohne zu tief ins Nähkästchen greifen zu wollen: Ich hab Schluss gemacht, nicht sie.
 
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Was macht eigentlich eine 15jährige des nächtens bei einem gewaltbereiten, drogenabhängigen Mann und seinen hörigen Freundinnen ..... :confused:

Das fragt man sich da eigentlich schon wo da die Eltern sind?


:confused:
Frl.Zizipe

"Kann ich bei Steffi übernachten? Da können wir auch gelich für die mathearbeit am Dienstag lernen..."
Tja und dann...ist man gar nicht bei Steffi....ist doch kein Einzelfall...
Und abgesehn von der Recht?slage...ein 30-jähriger, der ne 15-jährige flachlegt, gehört in den Knast....egal, ob Vergewaltigung oder "nur besoffen und mitgemacht".


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