allegemein brauchen wir wohl keinen bewusstseinswechsel

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nicht das es etwas braechte sich hier auszukotzen...
aber kein kommentar?

was wird hier denn provoziert??? was ist, fuer den eventuellen bruder, des vaters interessant.. selbstmordattentat... wer terrorisiert, wozu??
es wird ein zwei-seiten-krieg angezettelt...
so wie immer und ueberall


boesen hartz 4 empfaenger
integrationsunwillige moslems
griechenlandbankrott
bankenfinanzspritzen
vogelgrippe
scheiss politiker
gefaehrliches nordkorea
weltpolizei amerika
freiheitseinschraenkender kommunismus
Religionen
radioaktiver muell
klimaschutz
pisastudie
naturschutz
mann-frau
gut-boese


was heisst DAS denn alles??? wozu brauchen wir DAS alles???
wem hilft das grundsaetzlich?


der allgemeinheit???

Grundgesetz
Artikel 14

(1) Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet. Inhalt und Schranken werden durch die Gesetze bestimmt.

(2) Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.

(3) Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig. Sie darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes erfolgen, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt. Die Entschädigung ist unter gerechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten zu bestimmen. Wegen der Höhe der Entschädigung steht im Streitfalle der Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten offen.

der allgemeinheit????


die allgemeinheit benutz ihre energie ausschließlich zur bewaeltigung obiger themen...... viele verstehen sich von selbst und andere dienen eventuell dem zweck des zeitvertreibs???
oder brauchen wir das alles wirklich?? ensteht dies alles lediglich duch angst?? treibt uns die angst so weit oder hat hier irgendetwas seine finger im spiel?

wuerde die allgemeinheit dies sonst jahrtausende aufrechterhalten haben??????????????????????????????????????????????
 
I. Die Grundrechte
Artikel 1

(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

heisst soviel wie kein mensch darf menschenunwuerdig handeln???


was sagt da artikel 14 ( 2 und 3) zu??
 
In der Tat, die Titelfrage stimmt :thumbup:

Wir brauchen tatsächlich keinen Bewusstseinswechsel :)

Nein, wir brauchen explizit was anderes :)

Und zwar: Eine BewusstseinsERWEITERUNG :zauberer1
 
auch so mag es genannt sein...

klingt verstaendlicher....lach

Für mich gibts da nen kleinen Unterschied...

Beim Bewusstseinswechsel tausche ich aus
oder grenze ich aus, bewusst koordiniert.....
lasse Dinge nicht mehr an mich ran,
die mich nicht interessieren,
doch der Grad des Bewusstseins bleibt auf
Gleicher Größe.....

Bei der Bewusstseinserweiterung kommt zu dem
Vorhandenen Neues ohne Ausgrenzung hinzu.... :)

So ungefähr war es gemeint....
 
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ja klar... ich meinte ja bereits: erweiterung ist verstaendlicher

mir gings es nicht so sehr um dieses wort, vielmehr um eine veraenderung des bewusstseins allgemein..

also ja: Bewusstseinserweiterung.... ( allerdings ist das von der subjektiven perspektive abhaengig, welches wort mir da am meisten gefaellt)

-ausdehnung, -erweiterung, -wechsel. -veraenderung, -verschienung.......
ist mir primaer nicht wichtig, dient aber natuerlich besserem verstaendnis ( sollten diese woerter objektiv, gleich interpretiert sein....lach)
 
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