Du hast sicherlich recht. Nur Tatsache aus praktischer Erfahrung ist, dass es eben "gut ausgebildete Ärzte" gibt, welche die Akupunkturpunkte nicht treffen. Und wenn der korrekte Punkt getroffen wird, dann gibt es einen sofortigen Unterschied zwischen treffen und nicht treffen. Wenn also die Studie ergibt, dass es egal ist, wo man die Nadel hineinsticht, dann liegt der Verdacht nahe, dass es da doch etwas im Setting oder in der Kenntnis der Teilnehmer hat .... Und nichts anderes wollte ich aussagen.
Deine gesamte "Argumentation" beruht auf unbelegten Behauptungen:
"
Und wenn der korrekte Punkt getroffen wird, dann gibt es einen sofortigen Unterschied zwischen treffen und nicht treffen."
Deine "Argumentation" ist insofern unterhaltsam, als Du die Teile ablehnst/klein redest die Dir nicht in den Kram passen, andere hingegen (z.B. Medikation) aus der gleichen Studienreihe jubilierend hochhältst.... das nennt man, soweit ich weiß, Cherry picking.
Und wenn gar nix hilft werden die Mitwirkenden "abgewertet", egal wie alternativ od. esomäßig die selber drauf gewesen sein mögen.
P.S.: die einzige sofortige Wirkung bei der Akupunktur tritt ein, wenn blöderweise ein Vagusreiz gesetzt wird, und der kann für den Betroffenen dann schon mal tödlich enden.
Nachdem ich mal nicht annehme, dass ein Arzt in DE 200 Stunden Fortbildung/Jahr vorgeschrieben hat, wird sich der Lehrgang mindestens auf 2 Jahre aufteilen (wahrscheinlich sogar mehr). Was natürlich die Qualität des Erlernten ziemlich senkt.
Du hältst also 200 Std. Ausbildung qualitativ für zu wenig?
Allein die Tatsache, dass Meridian-Schischi gelehrt wird senkt schon die Qualität!
Aber, weil Du ja zu recht so viel Wert auf das Ausmaß von Ausbildung legst, noch ein kleiner Vergleich:
Heilpraktiker
„Nach dem Heilpraktikergesetz bedarf jeder Heilpraktiker einer staatlichen Erlaubnis, um heilkundlich tätig werden zu können. Bei der Erlaubniserteilung müssen unabweisbare Mindestanforderungen erfüllt sein, welche sich aus der Ersten Durchführungsverordnung zum Heilpraktikergesetz ergeben. Es handelt sich jedoch nicht um einen geregelten Ausbildungsberuf mit staatlicher Abschlussprüfung.“
http://www.gesunde.sachsen.de/46.html
Die Bezeichnung „Ausbildung“, „Kompaktstudium“ oä. ist in diesem Zusammenhang insofern völlig irreführend, als man für die Ausübung, neben dem erreichten 25.Lj, der Unbescholtenheit, der gesundheitlichen Eignung und einem Hauptschulabschluß, lediglich eine positiv absolvierte Kenntnisprüfung für die Erlaubniserteilung braucht.
Möchte man sich auf die Kenntnisprüfung vorbereiten, so gibt es die verschiedensten Varianten, z.B.:
Kompaktstudium Heilpraktiker für Fachberufe im Gesundheitswesen
Ist bereits viel Erfahrung und Vorwissen vorhanden, ist das Kompaktstudium eine gute Möglichkeit, mit ganz spezifischer Anleitung und
individueller Themenwahldie Heilpraktikerprüfung vorzubereiten. In dieser Studienvariante können Sie bis zu
250 UStd.besuchen, dazu den Prüfungscrashkurs und den Prüfungstrainer nutzen. Die Studiendauer beträgt
8-12 Monate.
Die
amtsärztliche Heilpraktikerprüfung besteht aus 2 Teilen
:
1) schriftliche Prüfung(ca. 60 Multiple-Choice-Fragen)
2) mündliche Prüfung(ca. 45 Minuten Prüfzeit)
Es werden also z.B. Menschen
nach lediglich 250 Std. Unterricht (in 8-12 Monaten) und einer Kenntnisprüfung als „selbstständig heilkundlich Tätige“ auf die Menschheit losgelassen!
Selbst die Altenpflegehilfe, die einen ehrenbaren und fordernden Beruf darstellt, aber ausbildungstechnisch nicht besonders anspruchsvoll ist, umfasst eine 1-2 jährige (je nach Bundesland) Kombinationsausbildung mit ca. 800 U-Stunden Theorie und 700 Stunden Praxisunterricht.
Alten- u. Krankenpflege umfasst eine 3jährige Ausbildung mit ca. 2100 Std. Theorie und 2500 Stunden Praxisunterricht mit zahlreichen Prüfungen und Abschlussprüfung.
Und erst der Ausbildungsweg zum Mediziner, zur Medizinerin....
Aber alles nix gegen waschechte Energethiker und Heilpraktiker